Im Bereich der Goldmünzen gibt es eine Vielzahl von Einreihungsmöglichkeiten der betreffenden Waren in den Zolltarif.
Je nach Einreihungsergebnis stellt sich eine andere Abgabenbelastung dar.
Generell können Goldmünzen immer zollfrei eingeführt werden. Der Einfuhrumsatzsteuersatz liegt je nach Einreihung zwischen 0% und 19%.
Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich vor dem 1. Dezember in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union ein Verzeichnis der Goldmünzen, welche die Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllen.
Für Umsätze von Goldmünzen, die in dem Verzeichnis enthalten sind, gilt die Sonderregelung nach § 25c (2) Nr. 2 Umsatzsteuergesetz während des gesamten Jahres, das auf das Jahr der Veröffentlichung folgt.
Die zur Zeit gültige Liste der steuerfreien Goldmünzen ist unter folgendem Link veröffentlicht:
EUR-Lex - - DE
Sind Ihre südafrikanischen Goldmünzen in dieser Liste aufgeführt, werden keinerlei Einfuhrabgaben erhoben.
Eine wert- oder mengenmäßige Beschränkung besteht für die Einfuhr nicht.
Unabhängig von einer eventuellen Abgabenfreiheit müssen Sie die Münzen, wenn der Warenwert von 430 Euro überschritten wird, bei der Ankunft am Flughafen mündlich anmelden und den roten Ausgang benutzen.
Anmeldevorschriften hinsichtlich der Überwachung des Barmittelverkehrs sind lediglich für Goldmünzen zu beachten, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und im Gesamtwert 10.000 € übersteigen. In diesem Fall muss eine schriftliche Barmittelanmeldung abgegeben werden.
Den entsprechenden Vordruck können Sie bei Eingabe des Suchbegriffs „0400“ auf unserer Internetseite unter folgenden Link erhalten:
Zoll online - Formulare/Merkblätter
Über eventuelle Ausfuhrbeschränkungen bei der Ausreise aus Südafrika kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
Informationen hierzu erteilt die Botschaft der Republik Südafrika.
Kontaktdaten erhalten Sie über die Internetseite des Auswärtigen Amtes unter folgenden Link:
Auswärtiges Amt - Vertretungen Südafrika
Nur nochmal so als Abschluss, wenn es einen interessiert.