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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

Antwort
 
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Alt 14-12-2001, 21:07   #1 (permalink)
 
Das ist ja eigentlich auch `ne Unsitte... (Nominalzuschlag)

Beim der Schnäppchen-Suche stosse ich immer wieder auf Auktionen wie diese: http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI....tem=1307422247

Da wird doch glatt der Nominalwert noch draufgehauen. Eigentlich handelt es sich bei dem Beispiel doch um Stücke die maximal Nominale+1-2 DM wert sind. Ich würde wetten, dass ein paar Bieter denken 17 DM für weniger zu bekommen. Wer findet noch, dass das verboten gehört? Wer sich absichern will soll doch einen entsprechenden Startpreis wählen und die Gebühren dafür zahlen.
Arne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2001, 21:19   #2 (permalink)
 
Es IST verboten! Mir wurden schon Auktionen gelöscht deswegen.

Aber eigentlich unverständlich, da ich eine Münze die gültiges Zahlungsmittel ist wohl kaum unter Nominalwert verkaufen will, da ich ja damit genausogut einkaufen gehen könnte
Wenn es ausdrücklich in der Beschreibung steht finde ich es OK.

Mir unverständlich wie sich einige über die Gebührenabwälzung auf den Käufer ärgern, wer zwingt euch denn zu bieten??? Ich biete bei solchen Auktionen (meistens) nicht mit. Fertig.

Grüße
Daniel
Daniel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2001, 11:41   #3 (permalink)
 
Mindestpreis

Er kann dochj seine Auktion bei 17,- DM beginnen, dann hat er bei Geboten immerhin den Nominalwert drin, oder?
Manuel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-12-2001, 18:48   #4 (permalink)
 
Nennwert

ich kann nicht verstehen, wie man es für vernünftig halten kann, daß Ebay, für den Nennwert von Münzen auch noch Gebühren erhalten soll..
Das man bei nem Nennwert von 17 DM sie nicht für weniger weggeben will, ist klar.
Aber wieso sollte man bei 17 DM anfangen..
Ich habe bei einer Auktion doch auch nur einen Gewinn an dem, was über dem Nennwert liegt, und nur auf diesen Reingewinn sollte Ebay ein Recht haben. Wenn ich 2 Pf Stücke mit 40 Nennwert für 50 versteiger, wieviel bekommt dann Ebay ??

Sie bekommen 4 % von den 40 dazu, obwohl die in der Auktion nichts zur Sache tun, nichts zum gewinn..

deshalb versteiger ich auch nicht gern bei dem Saftladen..
renny17 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-12-2001, 19:19   #5 (permalink)
 
Wer in Ebay solch wertloses Zeug versteigert muß doch einfach dafür bestraft werden ...! (das sind dann 4 % Strafzoll) Warum versteigern Sie denn diese Ware nicht bei den kostenlosen Auktionshäusern ? Oder bietet da niemand drauf ?
Tobias Honscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-12-2001, 01:36   #6 (permalink)
 
hi,
ich glaube einige von euch haben wenig Ahnung von Auktionen.
Bei jeder Auktion bei der ich bisher war, war immer der Zuschlag auch der Endpreis.
So ist es in jedem seriösen Auktionshaus.
Wem es interessiert, der kann jeden Tag bis ca 21.00 Uhr an der Kö in Düsseldorf an Auktionen teilnehmen (unverbindlich).
Was Ebay macht ist also ok,so kann keiner durch Klauseln im Text
Leute über den Tisch ziehen,kennt doch jeder aus dem kleingedrucktem oder ??.
Dreamboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-12-2001, 11:11   #7 (permalink)
RS1
 
ebay-unzulässig

in den Ebay-Bedingungen ist es untersagt, das Gebot lediglich als Aufgeld auf irgendwas zu benutzen... es ist zwar ebay-Gebühren-sparend, aber mindestens irreführend für den Bieter... einfach ein email mit der Auktionsnummer an: sicherheit@ebay.de oder service@ebay.de Beides wirkt Wunder... :-)
Auktion wird gesperrt, Anbieter verwarnt.
3x darf er das machen, dann wird er ausgeschlossen.. :-)
RS1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-12-2001, 22:31   #8 (permalink)
 
und wieder so eine Auktion : (mit Nominalzuschlag)
http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI....tem=1314035427

Ich hoffe, Du hast Deinen herebigerufenen kostenfreien Tag nicht verpasst...

sh. Text


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hatzehube ist offline   Mit Zitat antworten