Was ist unter dem Begriff "Gewährleistung" zu verstehen
und
Was gibt es bei Münzen schon groß zu "gewährleisten"?.
Bezieht sich die Gewährleistung nicht auf die Eigenschaften der Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes?.
Dazu stelle ich fest:
1.) Die Echtheit der Stücke muß der Verkäufer ohnehin gemäß Ebay-AGB garantieren. und die Münze, die zum Zeitpunkt der Lieferung noch Original ist, und danach erst falsch wird, die möchte ich mal sehen


Daher sehe ich auch keine rechtlichen Probleme in solchen Fällen (Kauf einer Fälschung, wobei nicht
ausdrücklich ewähnt wurde, daß es eine Fälschung ist) vom Kauf zurück zu treten.
2.) Weil Unklarkeiten und Fehler in der Artikelbeschreibung stets zu Lasten des Verkäufers gehen, sehe ich auch keine Schwierigkeit darin einen Kaufvertrag wegen Irrtums über die Geschäftsgrundlage erfolgreich anzufechten.
Soweit ich weis, ist es rechtlich unmöglich, sich gegen eigene Fehler, grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz (Täuschungs- oder Betrugsabsicht) derart abzusichern, daß man dem Geschädigten in
juristisch wirksamer Art und Weise die Möglichgkeit nimmt, aus so einem Vertrag wieder heraus zu kommen. Dies wäre nämlich sittenwidrig.
Lesen können ist eine Sache, einen Text oder Begriff richtig interpretieren eine ganz andere. Dies sollten insbesondere diejenigen Verkäufer bedenken, die ernsthaft an die Wirksamkeit ihrer Geschäftsbedingungen glauben bzw. dem Trugschluß aufsitzen, daß Geschäfte, bei denen die Gewährleistung ausgeschlossen ist, automatisch nicht anfechtbar seien.