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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 25-05-2004, 19:24   #1 (permalink)
 
Hilfe bei Ebay Auktion!

Hallo zusammen,
Ich habe da ein Problem. Ich habe kürzlich bei Ebay "versehentlich" einen VA 2004 Folder mit Ital. Münzen ersteigert.. Jaaaa, diesmal gehörte ich zu den Leuten die nicht lesen können...
Ich habe dem Verkaufer zu verstehen gegeben, dass ich den Betrag nicht bezahlen werde, da die Artikelbeschreibung meiner Meinung nach sehr fraglich und irreführend war. Natürlich hat sich der Verkäufer darauf und auch auf andere Vorschläge meinerseits (Zahlung der Gebühren, sogar "Aufwandsentschädigung") nicht eingelassen. Kein Wunder, hat er doch einen "Mega-Deal" gemacht.
Könnt ihr mir einen Tip geben, wie ich das jetzt am besten handel?
Hier der link zur Auktion. Verkäufer droht mit Anwalt und Ebay.
Frage: Kann Ebay mich Sperren. Ich bin vorher nicht als unzuverlässiger Bieter aufgetreten.

Danke für Eure Hilfe.
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 19:41   #2 (permalink)
 
Tja, das ist natürlich ein dummes Ding. Aber besser eine Verwarnung von Ebay kassieren als 100 Euro in den Sand setzen. Denn mehr als eine Verwarnung (erst nach drei Verwarnungen wird man gesperrt) gibt es nicht. Vor dem Anwalt würde ich mich nicht im Geringsten fürchten, da der Tatbestand der versuchten Irreführung doch recht deutlich zu erkennen ist. Druck Dir die Auktionsbeschreibung aber mal lieber schnell aus.

PS: Lerne vor allem in der Hinsicht daraus, dass Du selbst auch keine irreführenden Auktionsbeschreibungen mehr verwendest.
joro_73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 19:43   #3 (permalink)
 
Arrow

ich würde es auf eine Auseinandersetzung anlegen, denn die Überschrift und eröffnende Beschreibung lassen klar auf Vatikanmünzen schließen (auch wenn später expressis verbis der Hinweis auf I-Münzen folgt.

Mit Anwalt drohen ist Schwachsinn. Welcher Anwalt nimmt solch ein Witzmandat (Streitwert 100 Euro) an ?

Ebay könnte Dir da schon mehr Schwierigkeiten machen. Ich würde aber offensiv operieren, mit irreführender Beschreibung argumentieren und den Verkäufer aus allen Rohren anschießen.
DocHoliday ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 19:49   #4 (permalink)
 
Ich habe dem Verkaufer zu verstehen gegeben, dass ich den Betrag nicht bezahlen werde, da die Artikelbeschreibung meiner Meinung nach sehr fraglich und irreführend war.
Das Angebot stand nicht mal in der Kategorie "Vatikan", die Beschreibung weist in der ersten Zeile darauf hin, dass es italienische Münzen sind und das Bild zeigt ebenfalls italienische Münzen!
Ganz im Gegensatz zu solchen Auktionen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=3902551864
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=3904182052
und
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=3904039584

Wer anderen eine Grube gräbt...!
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 19:51   #5 (permalink)
 
Danke schon mal für eure Postings.
Habe natürlich genau das Argument irrführende Beschreibung verwendet in meinen Mails.
Außerdem suggeriert der Verkäufer meiner Meinung nach dem Bieter, er bietet auf eine wertvolle Ware, in dem er auf bis 500 EUR versicherten versand hinweist. Wofür Ware versichern, die nicht versichert werden muss?
Hab dem VerKäufer auch genau das so erklärt.
Also wie noch aus allen Rohren schießen?
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 19:52   #6 (permalink)
 
Sorry, aber ich finde, daß dies eine ganz eindeutige Auktion war. Da steht doch deutlich, daß es sich um italienische Münzen handelt. Und dann noch in einer anderen Rubrik als Vatikan.
es heißt doch hier immer: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
hegele ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:01   #7 (permalink)
 
nachdem ich mir Deine "Auktionen" angeschaut habe, kann ich nur feststellen: "Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung" oder endlich hat's mal den Richtigen erwischt
Gruß
corrado26
corrado26 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:02   #8 (permalink)
 
@Galaxy.
Im Gegensatz zu Kaischell... räume dem Käufer jedoch ein, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn mir jemand schreibt, er hätte sich geirrt, ist das kein Problem für mich. Meiner Meinung nach gehört auch das zu einem guten Verkäufer. Meine Auktionen sind alle in der Kat. "Gedenkmünzen" eingestellt. Im Auktionstext steht auch Gedenkprägung, nicht etwa Kursmünzen. Sogar ist die Gedenkprägung ins Detail beschrieben.
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:02   #9 (permalink)
 
Nun er hat relativ deutlich geschrieben: Italienische Münzen und auch bei Italien eingestellt. Sein erster Satz ist aber irreführend: "Sie sind nach wie vor sehr gesucht, die Kursmünzensätze aus dem Vatikan."

Ich schrieb schon einmal hier: Einfach anfechten wegen § 119 BGB Inhaltsirrtum( es gibt da glaube ich 3 Varianten):

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Er kann ja seine Auktion üner Ebay rückabwickeln. Dann fallen nur die Einstellkosten an.
112233 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:11   #10 (permalink)
 
Also wie noch aus allen Rohren schießen?
Aus allen Rohren würde ich schießen, sobald ebay sich bei mir mit Androhung einer Verwarnung meldet. Argumentation siehe oben (Inhaltsirrtum, Rechtsgrundlage siehe post von 112233). Klar hast Du nicht den ganzen Text gelesen, aber die Artikelbezeichnung ist eindeutig grob irreführend.
DocHoliday ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:14   #11 (permalink)
 
nachdem ich mir Deine "Auktionen" angeschaut habe, kann ich nur feststellen: "Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung" oder endlich hat's mal den Richtigen erwischt
Gruß
corrado26
Genau so sehe ich das in diesem Fall auch!
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:15   #12 (permalink)
 
Ich finde es nicht gut, dass in diesem spezifischen Fall konstruktive Tips gegeben werden.

Gruss
jeggy
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:18   #13 (permalink)
 
Die Überschrift lautet "Original Vatikan KMS Folder". Grammatisch betrachtet fehlt zwar ein Bindestrich, aber juristisch betrachtet haben wir hier den ersten Hinweis, dass es in erster Linie um den Folder geht. Die Münzen sind nach Beschreibung "mit dabei". Der Hinweis auf Italien ist deutlich. Das Foto lässt auch erkennen, dass italienische Münzen im Folder sind.
Der Verkäufer hat also die Ware zutreffend und hinreichend beschrieben.

Dass das so ist, kannst du auch daran sehen, dass dir noch vor Erhalt der Ware selbst aufgefallen ist, was du da ersteigert hast.

Was deine eigenen Auktionen angeht: So wahnsinnig deutlich als Medaille beschrieben hast du die Sachen auch nicht. Nimm den Mehrgewinn aus diesen Geschäften, um den Verlust abzudecken.

Kleiner Tipp am Rande: Wer mit dem Namen ".....SHOP" bei Ebay auftritt wirkt mit der Bemerkung "wird von privat verkauft" etwas albern.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:23   #14 (permalink)
 
@jeggy
...und ich finde es nicht gut, dass hier mein Problem aufgenommen wird, und dann erstmal abgecheckt wird, ob ich überhaupt das Recht habe, mir von Euch helfen zu lassen. Habe ich euch aufgefordert, meine Auktionen zu analysieren?
Wo besteht der Zusammenhang zwischen meinem Fall und meinen Auktionen.
Ich habe übrigens einige dieser Gedenkmünzen verkauft. Und sehr oft auch eine Positive Bewertung bekommen
@Galaxy: ich spar mir jetzt mal, die passenden Link rauszukramen.
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:26   #15 (permalink)
 
@jeggy
...und ich finde es nicht gut, dass hier mein Problem aufgenommen wird, und dann erstmal abgecheckt wird, ob ich überhaupt das Recht habe, mir von Euch helfen zu lassen. Habe ich euch aufgefordert, meine Auktionen zu analysieren?
Wo besteht der Zusammenhang zwischen meinem Fall und meinen Auktionen.
Ich habe übrigens einige dieser Gedenkmünzen verkauft. Und sehr oft auch eine Positive Bewertung bekommen
@Galaxy: ich spar mir jetzt mal, die passenden Link rauszukramen.
Und ich spar mir jetzt tiefergehende Erklärungen
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:30   #16 (permalink)
 
Ich finde es nicht gut, dass in diesem spezifischen Fall konstruktive Tips gegeben werden
Prinzipiell geht mir dieser Blechschrott in der Rubrik Vatikan(gedenk)münzen auch auf viehisch den Zeiger, man muß proto aber zugute halten, daß er den Käufern Rückgaberecht einräumt
DocHoliday ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:36   #17 (permalink)
 
Und ehrlich gesagt geht es mir ganz genauso, nur leider bin ich eine zeitlang auf grund von Arbeitssuche auf einen Nebenverdienst angewiesen gewesen.
Vieleicht schmunzelt ihr nun, wenn ich schreibe, dass ich nun so aussieht, als würde tatsächlich auf den Medaillen sitzen bleiben.
@Galaxy Die Bilder in meinen Auktion zeigen tatsächlich die Medaille.
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:37   #18 (permalink)
 
Prinzipiell geht mir dieser Blechschrott in der Rubrik Vatikan(gedenk)münzen auch auf viehisch den Zeiger, man muß proto aber zugute halten, daß er den Käufern Rückgaberecht einräumt
Dem gegenüber reiben wir ihm dann eben unter die Nase, dass er seinen Medaillenschrott als Gedenkmünzen anpreist!
Das ist Erbsenzählerei
Er hofft doch auch darauf, dass niemand dieses Rückgaberecht in Anspruch nimmt.
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:40   #19 (permalink)
 
@Galaxy Die Bilder in meinen Auktion zeigen tatsächlich die Medaille.
Und das Bild in der Auktion, auf die Du geboten hast, zeigt tatsächlich italienische Münzen in einem Vatikan 2004 Folder!
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:44   #20 (permalink)
 
@galaxy
Dein Posting von 'oben' liest sich so, als würdest du meinen, dass meine Bilder nicht zum Artikel gehören. Sprich: ein falsches Bild benutzt wurde.
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:49   #21 (permalink)
 
@galaxy
Dein Posting von 'oben' liest sich so, als würdest du meinen, dass meine Bilder nicht zum Artikel gehören. Sprich: ein falsches Bild benutzt wurde.
Wo bitte hab ich diesen Eindruck hinterlassen
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 20:54   #22 (permalink)
 
Zitat:" ...das Bild zeigt ebenfalls italienische Münzen!
Ganz im Gegensatz zu solchen Auktionen ... :
Nimmst in einem Satz Bezug auf die Bilder, im nächsten dann der Verweis auf meine Auktionen. UND: NEIN! ICH MÖCHTE DAS JETZT NICHT AUSDISKUTIEREN!
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 21:15   #23 (permalink)
 
@jeggy
...und ich finde es nicht gut, dass hier mein Problem aufgenommen wird, und dann erstmal abgecheckt wird, ob ich überhaupt das Recht habe, mir von Euch helfen zu lassen. Habe ich euch aufgefordert, meine Auktionen zu analysieren? Wo besteht der Zusammenhang zwischen meinem Fall und meinen Auktionen. Ich habe übrigens einige dieser Gedenkmünzen verkauft. Und sehr oft auch eine Positive Bewertung bekommen
Ich finde ersteres in Ordnung. Das ist das gute Recht eines jeden hier. Es ist öffentliche Information, die bei ebay abzurufen ist.

Ich selbst sehe da schon einen Zusammenhang. In beiden Fällen wird wertloser Schrott als wertsteigerungsfähiger Artikel angeboten, der seinerseits v.a. für Unkundige etwas anderes zu sein scheint, als er eigentlich ist: Nämlich wertloser Schrott.

Prinzipiell bin ich zwar auch der Meinung, dass der Käufer immer wissen sollte, auf was er bietet, aber da für mich hier quasi das wie schon treffend zitierte Sprichwort "Wer einem anderen eine Grube gräbt..." gilt, vertrete ich die Meinung, dass es sich hier um ausgleichende Gerechtigkeit handelt.

Und deshalb mein Kommentar vorhin.

Gruss,
jeggy
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 21:51   #24 (permalink)
 
... UND: NEIN! ICH MÖCHTE DAS JETZT NICHT AUSDISKUTIEREN!
Ich auch nicht!
Du hast auch so ganz gut verstanden, was auch immer Du wie interpretierst
galaxy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-05-2004, 22:08   #25 (permalink)
 
...wie dem auch sei, ich habe dem Verkäufer nun einen Brief mit Bezug auf BGB geschrieben. Was er daraus macht, ist denke ich mal erstmal sein Problem. Dabei habe ich einen Ausdruck einer Mail gelegt, aus der hervorgeht, dass ich ja auf eigentlich auf einen Vatikan KMS geboten habe.

@Galaxy: Du hast PN.
ProtoM ist offline   Mit Zitat antworten