|
|
| Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc. |
07-06-2004, 23:13
|
#1 (permalink)
|
|
|
Wer weiß Rat bei sturem e-bay Verkäufer?
Hallo alle zusammen,
ich habe bei e-bay von einem Anbieter drei Auktionen gewonnen.
Drei Artikel im Wert von je 9,99 $.
Der Anbieter weigert sich beharrlich diese drei Artikel (jeweils 1 Ersttagsbrief der State Quarter) zusammen zu verschicken. Er will nur jedes Kuvert einzeln verschicken und zwar zu folgenden Konditionen:
9,99 $ Auktionsergebnis + 16 $ Porto (von USA nach Deutschland) + 2,20 $ Versicherung, zusammen pro Kuvert 28,19 $.
Für alle drei Kuverts also 84,57 $.
Das ist doch nicht normal oder?
Hat jemand schon so etwas erlebt?
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Das wenigste sind die drei schlechten Bewertungen.
Schlimmer wäre ein Ausschluß bei e-bay.
Sicher, ich hätte vor der Auktion anfragen sollen, ob ein gemeisames Versenden möglich ist. Bei diversen Auktionen habe ich bisher immer positive Reaktionen bei den Anbietern erlebt, es wird ja oft sogar empfohlen, mehrere Artikel zu ersteigern, um die Portokosten zu senken.
Auf eine freundliche e-mail (gestern) ist bis jetzt noch keine Antwort gekommen.
Hat jemand einen Rat oder eine Empfehlung wie ich mich verhalten sollte um sauber aus der Sache herauszukommen?
Danke schon jetzt für Euer Interesse.
Geändert von buddy (07-06-2004 um 23:17 Uhr)
Grund: Besseren Titel geschrieben
|
|
|
07-06-2004, 23:35
|
#3 (permalink)
|
|
|
|
... Das wenigste sind die drei schlechten Bewertungen ...
|
... davon würde ich erstmal nicht ausgehen, denn drei Rachebewertungen wird der Verkäufer auch nicht gut finden.
Wahrscheinlich wird er über Ebay die ausstehende Zahlung anmahnen lassen. Bei den horrenden Kosten würde ich das ignorieren oder andere Maßnahmen ergreifen (Da möchte ich mich jedoch nicht festlegen).
Wenn du einfach nicht zahlst, bekommst du eine (nicht drei) Abmahnung von Ebay. Wieviele Abmahnungen man sich leisten kann, bevor man gesperrt wird, weiß ich allerdings nicht!
|
|
|
08-06-2004, 01:03
|
#6 (permalink)
|
|
|
Hallo Buddy,
ja, das war ich, der auch an einen unverschämten Abzocker geriet. Aber verglichen mit deinem unverschämten Verkäufer ist meiner ja ein Juwel. Ich zahle 2 mal 3 Euro, unversichert, damit kann ich leben.
Aber fast 90 US $, für 3 Kuverts, dazu hab ich nur einen Kommentar:
DIESEN KRUMMEN HUND HABEN SIE WOHL ZU HEISS GEBADET.
Ich will nicht zu voreilig sein, aber ich denke ich würde das auf keinen FAll zahlen. In meinem Fall sagten ja einige Leute, ich häte vorher fragen müssen. Ich hingegen argumentierte, es ist unüblich (ist es rein faktisch tatsächlich) und ein normaler Durchschnittskäufer könne so etwas nicht erwarten, damit nicht rechnen. Und ich könnte mir vorstellen, dass einige Juristen ebenso denken. Ich selber bin kein Jurist, habe aber als Nichtjurist das Expertengutachten eines Rechtsprofessors im Auftrage eines Deutschen Fernsehsenders erfolgreich widerlegt. Ich darf mir also ein kleines Urteil zu Rechtsfragen erlauben...
Und ich sage: im Geschäftsverkehr gibt es Konventionen. Wer extrem unübliche und unkonventionelle Vertragsbedingungen stellen will, muss darauf hinweisen. Es gibt Handelsbrauch, und Verkehrssitte. Meiner Ansicht nach entspricht es nicht der Verkehrssitte, dass ein Verbraucher davon ausgehen muss, dass 3 Münzen üblicherweise in 3 Umschlägen verschickt werden. Weil das üblicherweise einfach nicht der FAll ist.
DAs ist zwar alles nur meine Meinung, aber deutsche Gesetze sind in dieser Hinsicht sehr vebraucherfreundlich, also auf deiner/unserer Seite. Im Gesetz geht es oft darum, welchen EINDRUCK eine Sache erweckt. Ihr kennt sicher all eLebensmittelpackungen, beispielsweise eine packung mit Vanillepuddingpulver. Abgebildet ist ein Vanillepudding, mit Erdbeeren. Drunter steht: "Serviervorschlag". Habt ihr bestimmt schon mal gesehen. Finde ich zwar fast blöd, weil niemand so dumm ist und Dr Oetker verklagt "Ach ich habe wegen ihrem Bild gedacht, es seien Erdbeeren mit dabei!". Aber das GEsetz ist so streng, und das ist auch gut so!
Ich verfolge Gerichtsurteile dieser Art recht häufig. Ich sage, ein Verbraucher muss mit solch unüblichen Versandarten nicht rechnen - weil sie auf keinen Fall Konvention bzw. Handelsbrauch sind (gilt m.E. auch bei Kauf von Privat). Die Gegenseite - das waren die meisten hier, aber viele hatten auch ein Rechtsverständnis à la Wildwest - argumentiert: Wir hätten fragen sollen.
Letztendlich ist es 1:1. Wir müssen Fragen stellen, aber der Verkäufer muss auch in seinem Angebot darauf hinweisen. Hat er bei mir nicht getan, und bei dir offensichtlich auch nicht. Ich halte den Kaufvertrag für ungültig.
Wobei ich übrigens dazu tendiere, dass wir weniger FRagen stellen müssen als der Anbieter darauf hinweisen muss: Denn es ist zu unüblich. Man kann nicht jedem Verkäufer FRagen stellen wie "sind denn ihre Münzen rund", weil sie das in der deutlichen Mehrzahl aller Fälle sind. Und in der Mehrzahl aller Fälle geschieht das versenden von 3 Münzen NICHT in 3 Umschlägen.
Es gibt noch eine Rechtsgrundlage: Die Sittenwidrigkeit laut BGB. ICh halte so eine überzogene Forderung von fast 90 US $ für sittenwidrig. Denn so eine unverschämte Forderung für Porto und Versand ist mit nichts zu rechtfertigen. Einen Vertrag mit sittenwidrigem Inhalt kannst du ruhig unterschreiben: Er gilt als nicht geschlossen. Und ich glaube, der deinige ist mit großer Wahrscheinlichkeit auch sittenwidrig.
Ich glaube es gibt mehrere Grundlagen, und ich würde AUF KEINEN FALL diesem Ganoven auch nur einen einzigen CENT zahlen. Für Leute wie den habe ich nur ein Wort: Cyber-Gesindel. Gib ihm keinen Cent. Informiere Ebay, und versuche ein Rechtsforum im Internet aufzusuchen. Mache Anwälte geben online kostenlos Auskunft. Ruf eine Verbraucherzentrale an. Sei kreativ. Es gibt tausend Möglichkeiten.
Bei Unverschämtheiten dieser Art reg ich mich schon wieder auf, obwohl es nicht mich betrifft. Über diese Chutzpe (Yiddisch = "schamlose dreistigkeit"). Sehr ihr, so selbstlos bin ich...
(Hinweis an Buddy: Privatberatung nach neuem E.U. Recht. Umtausch ausgeschlossen, Beratungsgebühr teuer. Meine Bankverbindung für diese Rechtsberatung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen per Email.)
Geändert von Florin (08-06-2004 um 01:20 Uhr)
|
|
|
08-06-2004, 01:16
|
#8 (permalink)
|
|
|
Es gibt eine Art internationales Vertragsrecht. Aber die Einzelheiten kenn ich nicht. Auf jeden Fall würde ich keinen Pfennig zahlen. Ich würde mich auch von sonstwelchen Drohungen des Verkäufers nicht beeindrucken lassen. Ich glaube, wenn der bei Nichtzahlung tatsächlich Ärger machen will, hat er relativ schlechte Karten. Jedenfalls bei diesen Forderungen. Amerikanische Gerichte sind doch noch extremer als wir mit Verbraucherrecht (1 Million US $ Schadenssersatz für die Omma, die sich beim Kaffee von Mc Donalds verbrühte, etc.). Dies ist aber alles nur meine persönliche Meinung. Von mir würde dieser krumme Hund keinen Cent sehen. Mich regt allein dieser Chutzpe auf. So eine Dreistigkeit würd ich mich nie trauen.
@Buddy
poste doch hier mal den Link zu dem Angebot. Dann kann man bestimmt noch mehr sagen.
gruß,
Peter
Geändert von Florin (08-06-2004 um 01:22 Uhr)
|
|
|
08-06-2004, 11:25
|
#10 (permalink)
|
|
|
Alle Daten hier
Hier sind die Daten dieser Transaction:
Leider will der Link nicht funktionieren, habe wohl einen Fehler gemacht.
Aber mit der Artikelnummer kann man ja auch die Seite bei e-bay finden.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3915530444
Hier der Text der Zahlungshinweise nach der Auktion:
Zwischensumme: US $9.99
Verpackung und Versand per Standard shipping service: US $16.00
Versandversicherung (erforderlich): US $2.50
AZ Mehrwertsteuer: US $0.00
Gesamtbetrag: US $28.49
All three items to Florida $50.93 and you repackage and ship to Germany. If I ship to Germany your cost will be $85.43 for the above items. I do not combine auctions. Please pay each invoice as presented. Each item will go out in it's own seperate package. If you are paying by mail email me for my address. Thank you for your business, MIght be best I ship to your address in Florida and you combine shipping and handling to Germany, Thank you for your business, Joe.
Geändert von buddy (09-06-2004 um 22:01 Uhr)
Grund: Link funktioniert nicht???
|
|
|
08-06-2004, 11:43
|
#11 (permalink)
|
|
|
|
Hier sind die Daten dieser Transaction:
Leider will der Link nicht funktionieren, habe wohl einen Fehler gemacht.
Aber mit der Artikelnummer kann man ja auch die Seite bei e-bay finden.
|
Hier nochmal der richtige Link
Ich habe eben nur mal kurz einen Blick auf die Bewertungen geworfen und das sieht ja echt schaurig aus.
Die Bewertungen waren auch schon vor Aktionsbeginn da, hast du das nicht gesehen buddy?
|
|
|
08-06-2004, 12:07
|
#12 (permalink)
|
|
|
|
Ich habe eben nur mal kurz einen Blick auf die Bewertungen geworfen und das sieht ja echt schaurig aus.
Die Bewertungen waren auch schon vor Aktionsbeginn da, hast du das nicht gesehen buddy?
|
dem kann ich mich nur anschließen
im übrigen, das hatten wir hier schon 131 mal, klärt man das thema portozusammenfassung vorher und nicht hinterher.
gleiches gilt für die versandkosten in länder, die der verkäufer nicht angegeben hat.
das hat nichts damit zu tun, dass ich das verhalten der verkäufers billige, ganz im gegenteil. ich verstehe es nur nicht, dass diese simplen dinge nicht beachtet werden
|
|
|
08-06-2004, 13:12
|
#13 (permalink)
|
|
|
In den Negativbewertungen steht sinngemäß drin, daß er mehrere Auktionen NICHT zusammenfasst. Das hättest Du wirklich erkennen können. Natürlich finde ich sowas auch nicht gut, deshalb bleibt bei solchen Verkäufern generell der "Bieten"Knopf unbenutzt. Und wenn es nicht klar ist, frage ich an, bevor ich biete. Wenn keine Antwort kommt: Pech (für den Verkäufer), jedes Angebot kommt irgendwann wieder.
Achso, und entferne besser die Realdaten aus Deinem Posting. Weiß nicht, ob das erlaubt/gern gesehen ist.
|
|
|
08-06-2004, 14:20
|
#14 (permalink)
|
|
|
Ich bin kein Rechtsexperte, Jurist ...
Deshalb alle Angaben ohne Gewähr.
Was die negativen Bewertungen angeht, so scheinen sie alle von einem einzigen User zu stammen.
Dennoch, aufmerksam gelesen, hätten sie Dich möglicherweise nicht in diese Lage gebracht.
Du hast 3 Kaufverträge abgeschlossen.
Damit auch 3 Einzellieferungen zugestimmt.
Er verhält sich meines Empfinden nach korrekt, indem er sich an die Kaufverträge hält, bzw. diese (anders als Du) nicht nachträglich versucht zu ändern. (Gerade bei Versteigerungen könnten dadurch andere Bieter benachteiligt werden).
Natürlich ist es unlogisch, dass auf drei Sendungen aufzuteilen, aber das hätte, wie hier bereits genannt, vorher abgeklärt werden müssen.
Wenn Du der Überzeugung bist, dass er es Dir "zu Fleiss" tut, dann mach die Probe und kauf in ein paar Wochen nochmals mehrere Artikel von ihm, nur klär im Vorfeld die Lieferbedingungen.
MfG
|
|
|
08-06-2004, 19:44
|
#15 (permalink)
|
|
|
Reaktion von e-Bay
Ich habe e-Bay den Fall vorgetragen und relativ schnell Antwort bekommen.
Auszug aus der e-mail:
. . . . . .
Wir haben auf die Art und den Wert der Verpackung, sowie auf die Versandart und das Porto, keinen Einfluss. Dies liegt grundsaetzlich im Ermessen des Verkaeufers. . . . . . .
Fuer rechtsverbindliche Auskuenfte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung. . . . . .
Ja, - Ihr habt ja recht, - hinterher ist man immer schlauer.
Ich habe sicher etwas blauäugig gehandelt.
Man kann heute sehr schnell zu einer Negativ-Bewertung kommen und für Außenstehende ist meist nicht zu erkennen ob rechtens oder nicht.
Ich habe bisher gute Erfahrungen gemacht mit Verkäufern die einige Negativ-Bewertungen hatten und ich bin vom Hause aus positiv eingestellt.
Ja gut, "damit kommt man im Geschäftsleben nicht sehr weit." werden viele jetz denken.
Ich bin nicht mehr im Beruf und mein Hobby sind Münzen.
In meinem Hobby haben Streit und Frust keinen Platz.
Meine Erfahrungen mit e-Bay-Kontakten sind zu 99% angenehm und positiv.
Danke für Euren Rat, für den Zuspruch und auch für den erhobenen Zeigefinger.
Alles wird gut!!!
|
|
|
09-06-2004, 09:30
|
#19 (permalink)
|
|
|
|
Der Artikel wurde erkennbar von einem Amerikaner über ebay.com angeboten. Man kann hier davon ausgehen, dass der Vertrag amerikanischem Recht unterliegt. Wie es da aussieht, weiß der liebe Henker.
|
Das kann uns auch wurscht sein. Gerade Amerikaner denken weit weniger formal-legalistisch als Deutsche. Es gibt neben dem niedergeschriebenen Gesetz immer auch das Gewohnheitsrecht. Ab einer gewissen Regulierungsstufe schafft formales Recht nämlich nicht mehr Gerechtigkeit, sondern weniger.
Hier sieht es doch so aus: Es ist bei Ibeh guter Brauch, die Versandkosten im Interesse des Käufers niedrig zu halten. Das Gebaren dieses Amerikaners würde von 99% aller gerecht und billig denkenden Ebay-Teilnehmer als ungewöhnlich und skandalös empfunden.
Ich löse Probleme nach Möglichkeit einvernehmlich und in Zweifelsfällen zugunsten des Partners, aber wenn mir einer dumm kommt und mich mit formalen Tricks bescheißen will, würde ich ihm entweder einfach nur den Vogel zeigen oder es ihm mit gleicher Münze heimzahlen.
Daß der Käufer vor Versand der Ware bezahlt, ist bekanntlich auch nur eine Gewohnheitsregel und bei Ebay nirgends niedergeschrieben. Im Auktionstext kann ich nichts von Vorkasse lesen. Also würde ich jetzt erst einmal darauf beharren, daß die Ware kommt, nach der guten alten Regel "Erst die Ware, dann das Geld". Die würde ich nach Erhalt auch sehr genau prüfen. Stimmt etwas nicht, setzt es gleich eine miese Bewertung.
Das habe ich schon mehreren Möchtegern-Portobetrügern klargemacht. Sie sind auch alle flott eingeknickt. Zur Einsicht trägt bei, daß ich die Gewohnheit habe, bei verdächtigen Verkäufern mit einem speziellen Einkaufs-Alias aufzutreten, der noch nicht viele Bewertungen hat (nebenbei: ausnahmslos begeistert positive). Das Ding mit der Rachebewertung funktioniert also nicht.
Geändert von Dieter Taube (09-06-2004 um 09:33 Uhr)
|
|
|
09-06-2004, 10:12
|
#20 (permalink)
|
|
|
Gibt es Beispiele?
Ich bin Handwerker, jetzt im Ruhestand, habe keine profunde Berufserfahrung in rechtlichen und geschäftlichen Angelegenheiten.
Bei e-Bay habe ich über 80 positive Bewertungen (100% Positiv).
Ein etwas mulmiges Gefühl habe ich schon, weil solche "Rechtsstreitigkeiten" für mich völliges Neuland sind. Eure Ratschläge sind zwar alle gut gemeint und meist auch nach meinem Empfinden richtig. Nur was kann im ungünstigsten Fall daraus werden? Besteht die Möglichkeit, dass ein langwieriger Rechtsstreit daraus entstehen kann? Was kann mir schlimmstens passieren, wenn ich mich weigere, den Vertrag, den ich mit der Abgabe meines Gebots mit dem Käufer geschlossen habe, nicht erfülle?
Sind Fälle bekannt, dass jemand, der eine gewonnene Auktion nicht bezahlen wollte, verklagt wurde und bei einem Rechtsstreit dann eventuell das Vielfache der Streitsumme bezahlen mußte?
|
|
|
09-06-2004, 10:43
|
#21 (permalink)
|
|
|
|
Sind Fälle bekannt, dass jemand, der eine gewonnene Auktion nicht bezahlen wollte, verklagt wurde und bei einem Rechtsstreit dann eventuell das Vielfache der Streitsumme bezahlen mußte?
|
Dreh das mal um, würdest Du für EUR 85 jemaden in USA verklagen? Zumal wenn Du die Ware noch hast und ein Großteil des Betrages für noch nicht ausgegebene Portospesen anfällt? Wohl eher nicht.
Das schlimmste was wohl passieren dürfte sind die negativen Bewertungen bei eBay. Wenn Du mit dem Account nur einkaufst ist das kein Problem, wenn Du verkaufst schon eher, aber es steht Dir frei, einen Kommentar "Vertrag geplatzt wegen zu hoher Portoforderung" oder so zu den negativen Bewertungen abzugeben.
Ich kann solche sturen Personen nicht verstehen, für mich ist es eine Selbstverständlichkeit mehrere Artikel in einer Sendung zusammenzufassen.
|
|
|
09-06-2004, 19:50
|
#22 (permalink)
|
|
|
|
...Nur was kann im ungünstigsten Fall daraus werden? Besteht die Möglichkeit, dass ein langwieriger Rechtsstreit daraus entstehen kann? Was kann mir schlimmstens passieren, wenn ich mich weigere, den Vertrag, den ich mit der Abgabe meines Gebots mit dem Käufer geschlossen habe, nicht erfülle?
Sind Fälle bekannt, dass jemand, der eine gewonnene Auktion nicht bezahlen wollte, verklagt wurde und bei einem Rechtsstreit dann eventuell das Vielfache der Streitsumme bezahlen mußte?
|
Mach dir keine Sorgen. Einen zivilrechtlichen Anspruch von den USA aus in Deutschland durchzusetzen ist ungefähr so "einfach" wie umgekehrt. Geh mal davon aus, dass der Verkäufer kein Interesse daran hat.
Mehr als eine schlechte Bewertung und eventuell eine Ermahnung von Ebay wird nicht dabei rumkommen.
|
|
|
09-06-2004, 19:55
|
#23 (permalink)
|
|
|
|
Der Anbieter hat explizit weltweiten Versand zugelassen, jedoch keinerlei Angaben über die Versandkosten außerhalb der U.S.A. gemacht. Damit können die geforderten Versandkosten nicht Vertragsbestandteil geworden sein. Hier mag zwar das US-Recht gelten, aber ich kann mir schwerlich vorstellen, dass der Käufer verpflichtet ist, jedwede, noch so freche, nachträgliche Versandkostenforderung zu akzeptieren.
|
Anders als nachträglich können die Versandkosten jetzt nicht mehr festgelegt werden. Man ist sicher nicht verpflichtet, jede Versandkostenforderung zu akzeptieren. Aber gegen den getrennten Versand kommt man nicht an, wenn's hart auf hart geht. Und ein versicherter Versand aus den USA nach Deutschland kostet im Zweifel einiges. Dass das nicht nett ist, steht außer Frage.
|
|
|
09-06-2004, 19:58
|
#24 (permalink)
|
|
|
|
Das kann uns auch wurscht sein. Gerade Amerikaner denken weit weniger formal-legalistisch als Deutsche. Es gibt neben dem niedergeschriebenen Gesetz immer auch das Gewohnheitsrecht...
|
Das ist wohl wahr. Man orientiert sich weniger an umständlichen Rechtsvorschriften und richtet das Augenmerk mehr darauf, welcher der beteiligten Anwälte die höheren Kostenforderungen schreibt.
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:15 Uhr.
|
|