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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 25-06-2004, 12:30   #26 (permalink)
 
... vielleicht unter "telefonbuch.de" nachschauen!
Danke für den Tipp, aber genau dort habe ich es ja versucht...

Alexander
alex11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-06-2004, 13:53   #27 (permalink)
 
Hallo alex11,

lass Dich nicht von der Verkäuferin abwimmeln und auf ihren "Lieferanten" verweisen.
Du hast mit ihr einen Vertrag und dementsprechend Ansprüchen gegen sie. Mit ihrem Lieferanten hast Du keinen Vertrag und dementsprechend kannst Du gegen ihn auch keine Ansprüche geltend machen. Das läuft ins Leere.

Wohnst Du im gleichen Bundesland wie die Verkäuferin? Da könnte es doch die Möglichkeit der Mediation (so ähnlich heißt das) geben. Das bedeutet, bevor man klagt kann man sich an eine Stelle beim Amtsgericht oder Landratsamt wenden, die den Fall prüft und beide Parteien zu einem Gespräch einlädt, zu dem sie auch kommen müssen.
alexander ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-07-2004, 18:16   #28 (permalink)
 
das mit dem ebay richtlinien kann man vergessen ist schon kein angemeldetes mitglied mehr vielleicht noch auf privatem weg
Trotz der Tatsache das die Verkäuferin inzwischen schon längere Zeit kein registriertes Mitglied mehr ist, habe ich bei ebay.de "Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung" bez. dieser Auktion eingereicht.

War das vergebliche Liebesmühe ?

Kann / wird das ebay.de gar nicht weiterverfolgen weil das Mitglied zwischenzeitlich eben ausgetreten wurde bzw. ausgetreten ist ?

Besteht eine Chance dass diese Angelegenheit unter den Ebay-Käuferschutz fällt und ich dadurch einen Teil meines Schadens ersetzt bekomme ?

Bei Ebay heisst es dazu:

Folgende Vorraussetzungen muessen fuer die Teilnahme am eBay Kaeuferschutzprogramm gegeben sein:
. Der Artikel, den Sie erworben haben, wurde bei eBay eingestellt. Wenn Sie auf der Website eines anderen Unternehmens einem Betrug zum Opfer gefallen sind, wird dies nicht durch den eBay Kaeuferschutz erfasst.
. Sie muessen entweder Kaeufer eines Sofort-Kaufen-Artikels oder Hoechstbietender bei einer eBay-Auktion sein.
. Sie und auch der Verkaeufer muessen ueber ein ausgeglichenes Bewertungsprofil von 0 oder besser verfuegen.
. Sie sind vom Handel bei eBay nicht ausgeschlossen worden.
. Sie stellen Ihren Antrag auf Kaeuferschutz fruehestens 30 Tage nach Angebotsende und spaetestens 90 Tage nach Angebotsende (Datum des Poststempels).
. Es kann 3-mal in 6 Monaten ein Antrag auf Kaeuferschutz gestellt werden.
. Der Artikel, den Sie erworben haben, ist zulaessig im Sinne unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen und Richtlinien.
. Sie haben fuer den Artikel mehr als 25 Euro bezahlt. (Fuer jeden Schadensfall ist eine Selbstbeteiligung von 25 Euro vorgeschrieben.)
. Sie haben Ihr Geld an den Verkaeufer geschickt, den Artikel aber nie erhalten. Oder: Sie haben den Artikel erhalten, er entspricht aber im Wert nicht der Beschreibung des Verkaeufers.

Der Kaeuferschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der betroffene Artikel
. vom Kaeufer in irgendeiner Weise veraendert, repariert oder schon weiterverkauft wurde.
. beim Transport beschaedigt wurde oder verloren ging.
. vom Kaeufer persoenlich abgeholt oder vom Verkaeufer persoenlich geliefert wurde. . bar bezahlt wurde.
. ueber einen Geldueberweisungsservice wie Western Union oder Moneygram bezahlt wurde.
. ueber PayPal oder ueber Kreditkarte bezahlt wurde. Bitte wenden Sie sich in diesen Faellen an PayPal oder das entsprechende Kreditkarteninstitut.
. nicht ueber eBay gekauft wurde.
. doppelt bezahlt oder zu viel fuer ihn bezahlt wurde. Unter folgendem Link finden


Davon trifft kein Punkt direkt zu, am ehesten noch ist der Punkt "ausgeglichenen Bewertungsprofil" heikel (da ja die Verkäuferin nicht mehr Mitglied ist), aber zum Zeitpunkt meines Kaufes war sie 14 : 0 positiv.
( http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI...=daniela080380)

Wer kennt sich da gut aus ?

Alexander
alex11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-07-2004, 21:02   #29 (permalink)
 
@Alex
1) das Problem beim Ebay Käuferschutz ist, dass laut Ebay AGB diieser Käuferschutz von Ebay gewährt werden KANN - nicht "muss". Das heisst, es ist eine Art Kulanz, also "Nettigkeit" von Ebay, zu der sie nicht verpflichtet sind. Ich würde Antrag auf Käuferschutz auf alle Fälle schon mal stellen, um die Frist zu wahren. Er deckt, soweit ich weiss, aber maximal 200 Euro.

2) ich kann hier nur wiederholen was Mesodor sagte: Lass dich auf keinen Fall auf irgendein Verhandeln mit anderen Personen ein als der Verkäuferin: Der Vertrag besteht nur zwischen dir und ihr - zwischen sonst niemand. Eine andere Person hat damit nichts zu tun Juristisch ist der Fall in der Theorie sehr einfach:

- Ihr habt o.g. Vertrag (niemand anders)
- Du hast deine Pflicht (zahlung) erfüllt
- Sie nicht: Vertrag hat Mängel, da Ware nicht der Beschreibung entspricht
- Du hast deshalb das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geld und Ware sind
dann jeweils zurückzugeben

4) Allerdings ist es in der Praxis nicht so einfach. Denn wie jemand hier schon sagte, sie könnte dann theoretisch behaupten, sie hätte was anderes geliefert als die Münzen, die du jetzt hast.

Ich würde umgehend ein Einschreiben an sie schicken mit dem, was du hier erklärt hast (münzen nicht PP, etc.). Nicht lange fackeln, in dem Brief eine Frist setzen (i.d. Regel 2 Wochen), innerhalb der das Geld zurückzuüberweisen ist. Mitteilen, dass wenn innerhalb der Frist das Geld nicht auf deinem Konto ist, du Strafanzeige erstatten wirst. Das mag zwar hart klingen, aber ich glaube, dass die meisten Leute auf so etwas keine Lust haben und nachgeben. Sollte sie das tun, ist der Fall erledigt. Sollte sie das nicht tun, kannst du immer noch überlegen, ob du das Risiko des Prozessierens in Kauf nimmst oder nicht. Soweit ich weiss warst du doch bei einem Münzhändler? Mach dir auf jeden Fall von allen wichtigen Dingen ein Gedächtnisprotokoll! Das mach bei Rechtsstreitigkeiten immer. Das heisst z.B.: "Dienstag 4. April ca. 15.00 bei Münzhändler Meier-Müller gewesen. Meier-Müller sagte "Münze ist nicht mal "ss", Metall löst sich, Rückseite stark verschmutzt, Wert höchstens X Euro" etc

Mehr kann ich dir im Moment leider nicht sagen... Hauptpunkt ist: Lass dich nicht abwimmeln! Du hast mit anderen Personen nichts zu tun , dein Vertragspartner ist SIE. Nicht eine sekunde auf etwas anderes einlassen!

Da ein Gang zum Anwalt teuer ist, versucht in deinem Freundeskreis herauszufinden, ob dort nicht ein Jurist ist. Mir haben Freunde mit Jura-Kenntnissen schon verdammt viel geholfen, erst gestern wieder.

Gruß
Peter
Florin ist offline   Mit Zitat antworten
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