16-07-2004, 21:02
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#29 (permalink)
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@Alex
1) das Problem beim Ebay Käuferschutz ist, dass laut Ebay AGB diieser Käuferschutz von Ebay gewährt werden KANN - nicht "muss". Das heisst, es ist eine Art Kulanz, also "Nettigkeit" von Ebay, zu der sie nicht verpflichtet sind. Ich würde Antrag auf Käuferschutz auf alle Fälle schon mal stellen, um die Frist zu wahren. Er deckt, soweit ich weiss, aber maximal 200 Euro.
2) ich kann hier nur wiederholen was Mesodor sagte: Lass dich auf keinen Fall auf irgendein Verhandeln mit anderen Personen ein als der Verkäuferin: Der Vertrag besteht nur zwischen dir und ihr - zwischen sonst niemand. Eine andere Person hat damit nichts zu tun Juristisch ist der Fall in der Theorie sehr einfach:
- Ihr habt o.g. Vertrag (niemand anders)
- Du hast deine Pflicht (zahlung) erfüllt
- Sie nicht: Vertrag hat Mängel, da Ware nicht der Beschreibung entspricht
- Du hast deshalb das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Geld und Ware sind
dann jeweils zurückzugeben
4) Allerdings ist es in der Praxis nicht so einfach. Denn wie jemand hier schon sagte, sie könnte dann theoretisch behaupten, sie hätte was anderes geliefert als die Münzen, die du jetzt hast.
Ich würde umgehend ein Einschreiben an sie schicken mit dem, was du hier erklärt hast (münzen nicht PP, etc.). Nicht lange fackeln, in dem Brief eine Frist setzen (i.d. Regel 2 Wochen), innerhalb der das Geld zurückzuüberweisen ist. Mitteilen, dass wenn innerhalb der Frist das Geld nicht auf deinem Konto ist, du Strafanzeige erstatten wirst. Das mag zwar hart klingen, aber ich glaube, dass die meisten Leute auf so etwas keine Lust haben und nachgeben. Sollte sie das tun, ist der Fall erledigt. Sollte sie das nicht tun, kannst du immer noch überlegen, ob du das Risiko des Prozessierens in Kauf nimmst oder nicht. Soweit ich weiss warst du doch bei einem Münzhändler? Mach dir auf jeden Fall von allen wichtigen Dingen ein Gedächtnisprotokoll! Das mach bei Rechtsstreitigkeiten immer. Das heisst z.B.: "Dienstag 4. April ca. 15.00 bei Münzhändler Meier-Müller gewesen. Meier-Müller sagte "Münze ist nicht mal "ss", Metall löst sich, Rückseite stark verschmutzt, Wert höchstens X Euro" etc
Mehr kann ich dir im Moment leider nicht sagen... Hauptpunkt ist: Lass dich nicht abwimmeln! Du hast mit anderen Personen nichts zu tun , dein Vertragspartner ist SIE. Nicht eine sekunde auf etwas anderes einlassen!
Da ein Gang zum Anwalt teuer ist, versucht in deinem Freundeskreis herauszufinden, ob dort nicht ein Jurist ist. Mir haben Freunde mit Jura-Kenntnissen schon verdammt viel geholfen, erst gestern wieder.
Gruß
Peter
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