18-07-2004, 16:28
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#7 (permalink)
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Ich bin nur überrascht dass er auffordert, sich bei der Mint zu beschweren bei Mängeln. Das ist eigentlich nicht in Ordnung, und wundert mich wirklich, denn ich halte den Händler sonst für sehr seriös, diese Praktik des Abwälzens jedoch nicht. So ein Mangel ist Risiko des Händlers: Der Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Händler, nicht zwischen Käufer und der Mint.
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Das wundert mich auch, scheinbar hat der Händler nur Ahnung von Münzen, kennt aber das BGB (was nun mal für private Käufer gilt) nicht, wo so etwas bekanntlich verankert ist.
Allerdings muss man auch fair bleiben, man kennt die betreffenden Käufer nicht, manche haben ja selbst bei winzigen Kleinigkeiten etwas zu meckern. Vielleicht waren die Kapseln nur fleckig oder milchig
Gruss Impaler
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