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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 28-09-2004, 16:12   #1 (permalink)
 
Probleme mit dem Verkäufer

Hallo zusammen,

jetzt ist es mir auch einmal passiert (zum ersten mal)
Und jetzt bräuchte ich Eure Hilfe, Tips, usw.

Und zwar habe ich, oder besser gesagt meine Frau (die vielleicht mehr von
Münzen versteht als ich ) folgenden Artikel ersteigert:

Titel: Kursmünzsatz Monaco 2002 (in der zwar schönen aber völlig überteuerten privaten Schatulle) <- Anmerkung von mir
Beschreibung: Kursmünzensatz Monaco von 2002. in einer schönen Schatulle
und original verpackt. siehe foto. hohe Wertsteigerung.


Da man auf dem Bild die Münzen auch nicht mit einem Fernglas erkennen konnte,
waren wir beim Ersteigern sehr vorsichtig und haben nur 158 Euro geboten.
Wir bekamen den Zuschlag bei rund 156 Euro.
Wäre ja ein super Schnäppchen wenn....ja Ihr wißt schon.
Aber... ich schrieb die Verkäuferin vor meiner Überweisung noch einmal an, mit der Bitte
mir mitzuteilen, dass ich den original Satz mit den so seltenen
Nominalen (1,2 und 5 Cent) bekomme.
Die Antwort: Hallo, ich kann ihnen versichern, das es der originalsatz ist. Gerne sende
ich ihnen diesen als versichertes paket.

Und was kommt nach zwei Tagen....Richtig der Monacosatz 2002 mit den kleeinen
Nominalen aus Frankreich. Und die noch aus 1999 !

Mittlerweile habe ich die Verkäuferin schon mehrmals angeschrieben, mit der
Drohung (was ich wohl auch machen werde) einen Anwalt einzuschalten, wenn
Sie mir nicht die drei Nominalen aus Monaco 2002 zusenden oder den
Ausgleich zwischen dem ersteigerten Satz ( Wert schätze ich einmal auf 30 Euro)
und meinem Auktionspreis zurück überweißt.
Aber die Dame (Bianca......, falls Du hier mitliest) meldet sich nicht mehr
Wie würdet Ihr jetzt weiterverfahren ?
Ich habe Ihr eine Frist bis heute abend gegeben, um sich bei mir zu melden.
Für Tips wäre ich Euch dankbar
Hexer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 16:19   #2 (permalink)
 
Gib mal bitte den Link auf die Auktion. Denn es vieles an möglichen Schritten ist vom Umfeld abhängig. Wenn ich mir die Auktion und das Profil der Verkäuferin angesehen habe, sage ich Dir gerne, was ich machen würde.
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 16:24   #3 (permalink)
 
Mein Tipp:
Telefonnummer besorgen und anrufen.
joro_73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 16:31   #4 (permalink)
 
Arrow

Zwei Anmerkungen und ein Thread-Link von mir:

1. Bei einem "original verpackt"en Satz müsste es sich meines Erachtens um den Satz der Münze handeln und nicht um etwas selbstmanipuliertes. Wobei der Begriff sicherlich dehnbar ist.

2. Fragen an den Verkäufer stellt man vor dem bieten.

3. http://www.emuenzen.de/forum/muenzauktionen-im-internet/26617-maerchenstunde-in-der-monaco-rubrik-bei-ebay.html
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 16:59   #5 (permalink)
 
von mifrjoar:
Gib mal bitte den Link auf die Auktion.
Das will ich aus verschiedenen Gründen (vorläufig) nicht.
Die Verkäuferin hat 100% positiv, bei rund 40 Bewertungen.
Nur die beiden letzten sind noch einzusehen, da hat Sie auch
Münzen verkauft.
von hh1969:
Bei einem "original verpackt"en Satz müsste es sich meines Erachtens um den Satz der Münze handeln und nicht um etwas selbstmanipuliertes. Wobei der Begriff sicherlich dehnbar ist.
Denke ich auch
von hh1969:
Fragen an den Verkäufer stellt man vor dem bieten.
Eigentlich schon, aber hätten wir da eine andere Antwort bekommen......
Diesen Thread habe ich ausgiebig gelesen. Und trotzdem ist mir/uns jetzt
sowas passiert.
das ist eben die Unverfrorenheit mancher Verkäufer
Hexer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 17:06   #6 (permalink)
 
Eigentlich schon, aber hätten wir da eine andere Antwort bekommen......
Nein, so wahrscheinlich nicht.

Da hättest Du schon ganz konkret fragen müssen, ob in diesem Satz 1 Cent Monaco 2002, 2 Cent Monaco 2002 und 5 Cent Monaco 2002 enthalten sind - mit der Bitte, lediglich mit einem kurzen "ja" oder "nein" zu antworten.

Diese Frage käme beim Verkäufer sicherlich zunächst etwas komisch an, bewirkt aber, dass dieser keinen Wischiwaschi schreibt.
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 17:08   #7 (permalink)
 
Schreib ebay doch mal eine Mail und frage dort mal nach, die werden dir sicherlich helfen.


Sorry, aber ich dachte nicht, dass noch irgendwas die numismatische Sensation toppen konnte.

Aber im ernst:

Die Antwort: Hallo, ich kann ihnen versichern, das es der originalsatz ist.
Angeboten wurde ein ORIGINAL Kursmünzensatz 2002 aus Monaco.

1. Der Satz ist nicht original, da er Münzen aus Frankreich enthält.
2. Die Lieferung ist fehlerhaft, da Münzen aus 1999 enthalten sind.

Jedenfalls ist der Weg zum Rechtsanwalt eine gute Investition.

Beate

Geändert von ncc1701d (28-09-2004 um 17:15 Uhr)
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 17:10   #8 (permalink)
 
Ohne die Auktion selbst anzusehen ist es schon schwierig Dir Tipps zu geben. Ich würde wohl nicht auf die Differenz drängen, sondern vom Vertrag zurücktreten aufgrund dem, dass der Artikel nicht mit dem Angebot übereinstimmt, Frist von 8 Tagen für die Zurückerstattung der Kosten und danach bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid beim Amtsgericht.
Münzenspezi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 17:12   #9 (permalink)
 
von hh1969:
Da hättest Du schon ganz konkret fragen müssen, ob in diesem Satz 1 Cent Monaco 2002, 2 Cent Monaco 2002 und 5 Cent Monaco 2002 enthalten sind - mit der Bitte, lediglich mit einem kurzen "ja" oder "nein" zu antworten.

Diese Frage käme beim Verkäufer sicherlich zunächst etwas komisch an, bewirkt aber, dass dieser keinen Wischiwaschi schreibt.
Genau so habe ich, leider erst nach Auktionsende, gefragt !
Die Antwort kam auch umgehend (original): "Hallo, ich kann ihnen versichern, das es der originalsatz ist."
Hexer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 17:30   #10 (permalink)
 
Genau so habe ich, leider erst nach Auktionsende, gefragt !
Die Antwort kam auch umgehend (original): "Hallo, ich kann ihnen versichern, das es der originalsatz ist."
Also "Originalsatz" ist für mich - ich wiederhole mich da - das, was von der Münzprägestätte kommt.

Diese Auktion kannst Du meines Erachtens wegen § 119 BGB "Anfechtbarkeit wegen Irrtums" anfechten. Nähere Informationen gibt's bestimmt beim lokalen Advokaten Deines Vertrauens.

http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

Geändert von hh1969 (28-09-2004 um 17:36 Uhr)
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 17:56   #11 (permalink)
 
Danke hh1969,

für deine Hilfe.
Aber ich weiß nicht...gleich einen Anwalt einschalten
Verdient hätte Sie es ja und ich spiele auch mit dem Gedanken aber
gibt es den keine andere Möglichkeit ?
Beim Anwalt kostet ja jedes Beratungsgepräch ein kleines Vermögen
und das würde in keinem Verhältnis stehen. Außerdem, wer muß den
Anwalt zu Schluss bezahlen? Ich oder die Verkäuferin?
von Münzenspezi:
Frist von 8 Tagen für die Zurückerstattung der Kosten und danach bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid beim Amtsgericht.
Wie funktioniert den das. Hab keine Ahnung
Hexer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 18:09   #12 (permalink)
 
Danke hh1969,

für deine Hilfe.
Aber ich weiß nicht...gleich einen Anwalt einschalten
Verdient hätte Sie es ja und ich spiele auch mit dem Gedanken aber
gibt es den keine andere Möglichkeit ?
Beim Anwalt kostet ja jedes Beratungsgepräch ein kleines Vermögen
und das würde in keinem Verhältnis stehen. Außerdem, wer muß den
Anwalt zu Schluss bezahlen? Ich oder die Verkäuferin?

Wie funktioniert den das. Hab keine Ahnung
Nein, natürlich nicht. Erstmal versuchen, an die Einsichtsfähigkeit des Verkäufers zu appellieren, indem man schreibt, dass man auf der Suche nach dem Originalsatz Monaco 2002 war und glaubte, ihn in dieser Auktion gefunden zu haben. Dabei freundlich bleiben und aufpassen, was man schreibt, sollte das ganze hinterher doch noch einen längeren Rattenschwanz hinter sich her ziehen. Biete ihm die Rückabwicklung an und teile ihm mit, dass er sich die entstandene ebay-Verkaufsprovision bei ebay für den Fall des Nichtzustandekommens dieses (eines) Kaufvertrages erstatten lassen kann.

Die Einstellkosten kannst Du ihm ja als "Lehrgeld" erstatten - wenn er sein Angebot nicht mit 20 Zusatzoptionen ausgestattet hat, kostet das selten mehr als ein Euro.

Auf keinen Fall würde ich zu diesem Zeitpunkt mit negativer Bewertung oder sonstwie drohen.
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 20:05   #13 (permalink)
 
Nachdem ich ein wenig Druck ausgeübt habe, kommt doch
tatsächlich eine Antwort:

"So wie ich Ihnen diese Sachen gesendet habe, habe ich sie gekauft. Das ist
das Original"


Ich geh kaputt
Und was jetzt
Ist die so dumm oder stellt die sich nur so an
Hexer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 20:19   #14 (permalink)
 
"So wie ich Ihnen diese Sachen gesendet habe, habe ich sie gekauft. Das ist das Original"



Köstlich!

Das ist eine originelle Auslegung des Begriffes "original".

Da wirst Du scheinbar eine Menge aufklärerischer Arbeit leisten müssen.
Neuerdings sind in der Kaufabwicklung doch immer (na gut: ziemlich oft ) die Telefonnummern ersichtlich. Sonst lass' Dir halt per Email die Telefonnummer geben.

Ich denke ein Anruf erscheint sinnvoll.
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 21:53   #15 (permalink)
 
naja vielleicht hat dein Verkäufer ja hier gekauft

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=3929903479

und der Typ hat jetzt schon 8 rote
rusty65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 22:18   #16 (permalink)
 
naja vielleicht hat dein Verkäufer ja hier gekauft

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=3929903479

und der Typ hat jetzt schon 8 rote
Diese Type treibt sich auch noch bei Ebay herum und darf weiter handeln? - buh!
Impaler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 22:22   #17 (permalink)
 
Das ist eine der unangenehmsten Konstellationen bei Ebay:

Man kauft etwas was der Beschreibung nicht standhält und was dadurch um xxx € weniger wert ist, als man gezahlt hat.

Oft bestreitet das der Verkäufer auch gar nicht und gibt einen sinngemäß den "guten" Rat mit auf den Weg, das Zeug dem nächsten "Dummen" anzuhängen.

Dann wegen so einer Summe das "ganze Programm" anzuwerfen - inklusive Anwälten etc. - ist von der Kostenseite nicht wirklich sonderlich attraktiv.

Allein die Anwaltskosten sowie etwaige Fahrten (ins Ausland) zu Verhandlungen schlagen sich ordentlich zu Buche sowie der anfallende Zeitbedarf & Ärger sind ja auch nicht ohne.
Wenn man dann noch an irgendeinen ignoranten Richter gerät wird die Sache noch erheblich unangenehmer.

Alles in allem haben da unseriöse Verkäufer (leider) keine so schlechte Karten in der Hand und dieses Wissen läßt sie dann wohl - speziell bei Ausländern - gerne besonders frech werden.

Alexander
alex11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 22:51   #18 (permalink)
 
hallo
wenn ich was ersteigern möchte wo ich mir nicht sicher bin ob alles ok ist frage ich den verkäufer ob er mit dem treuhandservice einverstanden ist wenn er den treuhandservice zustimmt nutze ich den treuhandservice auch , wenn er kein treuhand möchte lass ich die finger von der auktion. ein ehrlicher verkäufer stimmt in der regel der abwicklung über den ebay treuhandservice zu.
gruß aus nrw.
Lunar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 22:59   #19 (permalink)
 
von rusty65:
naja vielleicht hat dein Verkäufer ja hier gekauft
Nein, der war´s nicht
von alex11:
Das ist eine der unangenehmsten Konstellationen bei Ebay:

Man kauft etwas was der Beschreibung nicht standhält und was dadurch um xxx € weniger wert ist, als man gezahlt hat.

Oft bestreitet das der Verkäufer auch gar nicht und gibt einen sinngemäß den "guten" Rat mit auf den Weg, das Zeug dem nächsten "Dummen" anzuhängen.

Dann wegen so einer Summe das "ganze Programm" anzuwerfen - inklusive Anwälten etc. - ist von der Kostenseite nicht wirklich sonderlich attraktiv.
Ja Alex, genau so ist es !
Und ich dachte, dass ich alter Ebayhase nicht mehr zu blöffen wäre
Und dann macht der Verkäufer auf blöd
Naja...ich habe mal versucht das Geld wieder zurück zu überweisen.
Wenn das klappt würde ich gerne das dumme Gesicht dieser Tante sehen
Und die Münzen habe ich ja auch noch
Nur wenn das nicht mehr funktioniert dann habe ich einiges an Arbeit vor mir
Hexer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 23:02   #20 (permalink)
 
ich den verkäufer ob er mit dem treuhandservice einverstanden ist wenn er den treuhandservice zustimmt nutze ich den treuhandservice auch , wenn er kein treuhand möchte lass ich die finger von der auktion. ein ehrlicher verkäufer stimmt in der regel der abwicklung über den ebay treuhandservice zu.
gruß aus nrw.
Also ich bin ein ehrlicher Verkäufer (1 negative Bewertung bei über 1600 positiven)... aber dem Treuhandservice würd ich nie zustimmen. Da wär mir das Risiko zu groß das ich betrogen werde... selbst Nachnahme würde ich nur in Ausnahmefällen akzeptieren. Bevor ich was per Treuhand abwickle, bringe ich es lieber persönlich vorbei.
Snappy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 23:06   #21 (permalink)
 
Hallo rusty65

Aber richtig beschrieben sind die Münzen schon. Zwar schon sehr darauf bedacht, daß jemand bietet der keine Ahnung hat, aber er hat die einzelnen Münzen beschrieben.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...item=3929903479
euro-world ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 23:12   #22 (permalink)
 
yep stimmt schon aber alleine das Bild und die artikelbeschreibung

OFFIZIELLER EURO FOLDER MONACO 2002 Aufl. 40.000 Stück

naja ist auf jedenfall für mich schon nicht mehr legal
rusty65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-09-2004, 23:17   #23 (permalink)
 
Also ich bin ein ehrlicher Verkäufer (1 negative Bewertung bei über 1600 positiven)... aber dem Treuhandservice würd ich nie zustimmen. Da wär mir das Risiko zu groß das ich betrogen werde... selbst Nachnahme würde ich nur in Ausnahmefällen akzeptieren. Bevor ich was per Treuhand abwickle, bringe ich es lieber persönlich vorbei.
bei so einem bewertungs profil mit 1600 zu 1 würde ich auch ohne treuhand kaufen,tatsache ist aber das viele zu blauaügig bei ebay kaufen und der treuhand ist nun mal ein guter schutz vor betrug. 150€ ist viel geld
ich nutze den treuhand manchmal schon bei unter 80€ es kommt auch immer auf
das bewertungs profil des verkäufers an und ob etwas bei der auktion stinkt.
gruß aus nrw
Lunar ist offline   Mit Zitat antworten