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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 20-04-2006, 23:26   #1 (permalink)
 
Privatverkäufe - oder nicht ?

Ist es privat so viel anzubieten ??

Kann man bei so einer Menge von Privat Verkäufen sprechen ??

http://stores.ebay.de/Money-Deal

Geändert von hh1969 (23-04-2006 um 10:08 Uhr)
starfox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20-04-2006, 23:28   #2 (permalink)
 
Etwas stutzig macht mich die WIR-Form.
2EuroNacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20-04-2006, 23:30   #3 (permalink)
 
Zitat von der Mich-Seite:
Ich habe ein Kleinunternehmen, wodurch ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin, sondern bezahle Einkommen-und Gewerbesteuer an mein zuständiges Finanzamt. Somit bin ich nicht berechtigt, MwSt. bei meinen Verkäufen auszuweisen oder einzunehmen.
japanesetoy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20-04-2006, 23:38   #4 (permalink)
 
Zitat von der Mich-Seite:
Ich habe ein Kleinunternehmen, wodurch ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin, sondern bezahle Einkommen-und Gewerbesteuer an mein zuständiges Finanzamt. Somit bin ich nicht berechtigt, MwSt. bei meinen Verkäufen auszuweisen oder einzunehmen.
Au ja, er zahlt Gewerbesteuer an sein Finanzamt
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21-04-2006, 01:35   #5 (permalink)
 
die menge sind 12 auktionen um vielleicht 100 .-, ist die frage ernst gemeint ?
beduine62 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 11:25   #6 (permalink)
 
die menge sind 12 auktionen um vielleicht 100 .-, ist die frage ernst gemeint ?
Die Einstufung ob gewerblich oder privat orientiert sich nicht an der Anzahl und dem Wert der derzeit laufenden Artikel.

Für mich ist der eindeutig gewerblich, er schreibt es ja auf seiner mich-Seite.
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 11:48   #7 (permalink)
 
Durch Geprüftes Mitglied nicht privat?

Vielleicht ist euch das ein oder andere mal auch schon folgendes Mitglied bei ebay aufgefallen: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI...tables_de&iid=

aber ich würde sagen er/ Sie ist gewerblich oder was sagt ihr dazu?

Gruß und danke Nico
2EuroNacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 12:04   #8 (permalink)
 
Hallo,
aber ich würde sagen er/ Sie ist gewerblich oder was sagt ihr dazu?
würde ich auch so sehen, aber nicht, weil er "Geprüftes Mitglied" ist (das hat damit gar nichts zu tun), sondern wegen der Art und Menge der Verkäufe.

Gruß,
Thomas
thhko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 17:51   #9 (permalink)
 
Das ist Gewerbliech

Das ist ganz eindeutig gewerbliech - Gewinn erzielungsabsicht. 726 Bewertung von Erkäufern. Wenn Der tatsächlich zu der Domain gehört, die der ebayname vorspielt, dann hat Der bald ein Problem. Bei dem Domain Registrierungseintrag steht nähmlich was von Einzelfirma.
barzahler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 18:08   #10 (permalink)
 
Ganz einfache und eindeutige Antwort:

Er ist gewerblich.

Der Anbieter hat die belgischen Münzen auch im Vorverkauf angeboten.
Wer Sachen verkauft, die er noch gar nicht hat, handelt damit immer gewerblich.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 20:44   #11 (permalink)
 
Werden hier jetzt alle Schwarzhändler einzeln aufgelistet? Es gibt doch hunderte solcher "Privatverkäufer" auf ebay.

Ist doch eine schöne Beschäftigung für das Sommerloch

Und das Geschrei wird wieder groß sein
Daniel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 22:27   #12 (permalink)
 
von wegen gewerblich. acht verkäufe in den letzten 30 tagen, alles verschiedene münzen/sätze. da handelt dann mein meerschweinderl auch gewerblich und wenn ich meine rollensammlung auflöse bring ich gut und gerne 2000 münzen auf den mark - gewerblich oder ? nein, weil bei einer (teil-)sammlungsauflösung kannst du auch in gewinnabsicht handeln, hoffen tut ohnedies jeder und trotzdem wird aus dir kein gewerblicher verkäufer. ganz anderes, wenn du die dinger kaufst, um sie mit gewinn zu verhökern ! diwitat du hast schon recht
beduine62 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22-04-2006, 22:34   #13 (permalink)
 
aber ein gewerbe anmelden kann ich auch, wenn ich nie und nimmer gewinn mache. rein vom umfang her würde ich ihn jedenfalls nicht als gewerblich einstufen, sagte ja schon das beispiel mit den 100 .-, ich frag mich überhaupt, ob sich in der dimension gewinn machen läßt. aber vielleicht sagen uns die "profis" hier mehr dazu ...
beduine62 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 09:52   #14 (permalink)
 
aber ein gewerbe anmelden kann ich auch, wenn ich nie und nimmer gewinn mache. rein vom umfang her würde ich ihn jedenfalls nicht als gewerblich einstufen, sagte ja schon das beispiel mit den 100 .-, ich frag mich überhaupt, ob sich in der dimension gewinn machen läßt. aber vielleicht sagen uns die "profis" hier mehr dazu ...
Nee, ist klar. Er ist einer der wenigen Händler, die ein Gewerbe angemeldet haben, aber trotzdem nicht gewerblich handeln?
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 09:58   #15 (permalink)
 
von wegen gewerblich. acht verkäufe in den letzten 30 tagen, alles verschiedene münzen/sätze. da handelt dann mein meerschweinderl auch gewerblich und wenn ich meine rollensammlung auflöse bring ich gut und gerne 2000 münzen auf den mark - gewerblich oder ? nein, weil bei einer (teil-)sammlungsauflösung kannst du auch in gewinnabsicht handeln, hoffen tut ohnedies jeder und trotzdem wird aus dir kein gewerblicher verkäufer. ganz anderes, wenn du die dinger kaufst, um sie mit gewinn zu verhökern ! diwitat du hast schon recht
Natürlich kann man Sammlungen auflösen oder sich ganze Rollen holen, um die schönste Münze rauszusuchen, ohne gewerblich zu handeln. Man verkauft halt einfach etwas, was man nicht (mehr) braucht. Man wird zwar eventuell etwas diskutieren müssen, wenn man von der passenden Seite drauf angesprochen wird, aber das lässt sich begründen.

Aber der Verkauf von Waren, die man noch gar nicht hat, ist ein ganz klares Indiz für gewerbliches Handeln. Jeder Vorverkauf ist gewerblich. Da lässt sich nicht drüber diskutieren.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 10:10   #16 (permalink)
 
Exclamation

Ich habe die beiden Threads, in denen parallel über "Privat"verkäufe diskutiert wird, mal zusammengeführt.
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 11:59   #17 (permalink)
 
Hier mal noch ein angeblich privater Verkäufer aus dem Ausland.

http://cgi.ebay.de/2-euro-Belgien-20...QQcmdZViewItem
Dark Angel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 16:29   #18 (permalink)
 
hier dürfte die ...

Frage ob gewerblich oder nicht gewerblich wohl nicht mehr im Raum stehen. Der Anbieter ist ja hinglänglich bekannt und betreibt auch einen Münz-Webshop... aber ich werde ihn sicher nicht anzeigen.
RomanSchneider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 16:29   #19 (permalink)
 

Aber der Verkauf von Waren, die man noch gar nicht hat, ist ein ganz klares Indiz für gewerbliches Handeln. Jeder Vorverkauf ist gewerblich. Da lässt sich nicht drüber diskutieren.
Wirklich jeder?Wie sieht das damit aus, wenn ich z.B. beim Papst mir nem KMS bestelle, um ihn zu sammeln, jedoch geht dann meine Waschmaschine kaputt und ich brauche sofort Geld, und verkaufe es dann per Vorverkauf?
KMS-Sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 17:20   #20 (permalink)
 
Wirklich jeder?Wie sieht das damit aus, wenn ich z.B. beim Papst mir nem KMS bestelle, um ihn zu sammeln, jedoch geht dann meine Waschmaschine kaputt und ich brauche sofort Geld, und verkaufe es dann per Vorverkauf?
Lass doch deinen Dispo erhöhen.
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 19:19   #21 (permalink)
 
Wirklich jeder?Wie sieht das damit aus, wenn ich z.B. beim Papst mir nem KMS bestelle, um ihn zu sammeln, jedoch geht dann meine Waschmaschine kaputt und ich brauche sofort Geld, und verkaufe es dann per Vorverkauf?
Pass auf, wir machen's so:

Du bestellst dir einen Papst KMS und stellst in noch vor der Lieferung privat bei Ebay ein und gibst mir die Auktionsnummer.

Ich sag dann meinem Nachbarn Bescheid, dass er das Ding ersteigern soll, und scheiße dich schon mal beim Finanzamt, der Wettbewerbszentrale und deiner Heimatgemeinde an. Außerdem verklagt mein Nachbar dich dann nach erfolgtem Widerruf auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Du erzählst dann den beteiligten Stellen von deiner Waschmaschine.

Wenn du Recht bekommst, geb ich dir ein Kölsch aus.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 20:27   #22 (permalink)
 
Pass auf, wir machen's so:

Du bestellst dir einen Papst KMS und stellst in noch vor der Lieferung privat bei Ebay ein und gibst mir die Auktionsnummer.

Ich sag dann meinem Nachbarn Bescheid, dass er das Ding ersteigern soll, und scheiße dich schon mal beim Finanzamt, der Wettbewerbszentrale und deiner Heimatgemeinde an. Außerdem verklagt mein Nachbar dich dann nach erfolgtem Widerruf auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Du erzählst dann den beteiligten Stellen von deiner Waschmaschine.

Wenn du Recht bekommst, geb ich dir ein Kölsch aus.
Da es sich hier ja um einen hypothetischen Fall handelt:

wenn es sich hierbei tatsächlich (und nachweislich) um einen singulären Verkauf gehandelt hätte - z. B. aus Geldnot - dann wüßte ich nicht, warum er nicht recht bekommen sollte.

Wenn die Kriterien einer Gewerbstätigkeit nicht vorliegen, dann können diese auch nicht aus einem einzelnen (einzigen) Verkauf abgeleitet werden.

Aber Du kannst mich ja gerne eines Besseren belehren (versuchen)...

Alexander
alex11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 23:14   #23 (permalink)
 
Da es sich hier ja um einen hypothetischen Fall handelt:

wenn es sich hierbei tatsächlich (und nachweislich) um einen singulären Verkauf gehandelt hätte - z. B. aus Geldnot - dann wüßte ich nicht, warum er nicht recht bekommen sollte.

Wenn die Kriterien einer Gewerbstätigkeit nicht vorliegen, dann können diese auch nicht aus einem einzelnen (einzigen) Verkauf abgeleitet werden.

Aber Du kannst mich ja gerne eines Besseren belehren (versuchen)...

Alexander
Pass auf, wir machen's so:

Du diskutierst dir deine Welt weiter zurecht wie es dir gefällt, und ich belehre die Leute eines Besseren, die sich belehren lassen.
poerings ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23-04-2006, 23:56   #24 (permalink)
 
Pass auf, wir machen's so:

Du diskutierst dir deine Welt weiter zurecht wie es dir gefällt, und ich belehre die Leute eines Besseren, die sich belehren lassen.
Du gibst hier (tw.) kruse Stellungnahmen ab, und wenn sich jemand die Freiheit herausnimmt dazu Gegenposition zu beziehen, kannst Du nicht sachlich darauf eingehen sondern machst einen auf von oben herab - nur ich bin hier der Oberchecker...

Ja, genau so stelle ich mir gediegene Diskussionskultur vor...

Alexander
alex11 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-04-2006, 00:56   #25 (permalink)
 
Natürlich kann man Sammlungen auflösen oder sich ganze Rollen holen, um die schönste Münze rauszusuchen, ohne gewerblich zu handeln. Man verkauft halt einfach etwas, was man nicht (mehr) braucht. Man wird zwar eventuell etwas diskutieren müssen, wenn man von der passenden Seite drauf angesprochen wird, aber das lässt sich begründen.

Aber der Verkauf von Waren, die man noch gar nicht hat, ist ein ganz klares Indiz für gewerbliches Handeln. Jeder Vorverkauf ist gewerblich. Da lässt sich nicht drüber diskutieren.
du hast ja großteils recht, aber selbst der vorverkauf ist nicht automatisch gewerblich. ich kann mir ja eine gedenkrolle - natürlich im vorverkauf - kaufen, brauch selbst aber nur einige münzen, idr kommen die im einzelkauf teurer, den rest verscherble ich wieder. nie und nimmer gewerblich. und auch blöd, wir wissen ja aus der vergangenheit, wie dumm es ist, münzen zu verkaufen, die ich nicht in händen halte.

aber für mich bleiben letztlich nur zwei indikatoren über, aufgrund deren ich mich trau einzuschätzen, ob ein gewerblicher auftritt oder nicht. und das ist zuerst das umsatzvolumen, und bei 100.- oder so kommt mir da das gähnen, und zum anderen die gleichförmigkeit der angebotenen artikel. karsten72 hat da etwa auf 100 stück vatikan 06 im vorverkauf hingewiesen. keiner der beiden indikatoren sagt mir aber, das ist ein gewerblicher oder nicht, sie bieten letztlich nur eine orientierungshilfe.

was mich letztlich allgemein interessieren würde ist, ob der deutsche gewerbebegriff vielleicht ein anderer ist, als der österreichische. letzterer wird ja auch - gerade auch - im münzbereich durch die "liebhaberei" verwässert, weil nach dieser regelung ein an sich durchaus gewerbliches handeln dann nicht gewerblich ist, wenn über einen größeren zeitraum kein gewinn gemacht wird - ich glaube das liegt so bei 5 oder 10 jahren.
beduine62 ist offline   Mit Zitat antworten
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