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10-12-2007, 10:47
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#1 (permalink)
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Solche Emails machen Spass...
Hallo karsten72,
Sehr geehrter Herr Raue, hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und trete mit sofortiger Wirkung vom Kauf zurück. Ich habe den gleichen Artikel woanders überraschenderweise noch sehr viel günstiger erstanden. Sorry !
Mit freundlichen Grüßen
ein Zocker bei Ebay
- rasselbock50
Artikel- und Mitgliedsdaten
Artikelbezeichnung: ORIGINAL 5 + 10 EURO SILBER VATIKAN 2007 PP/PROOF RAR !
Artikelnummer: 330196122628
gestern gekauft, noch vor Bezahlung widerrufen.
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10-12-2007, 12:22
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#6 (permalink)
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... Solange das aber legal ist, darf man es nicht derartig anprangern ! ...
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So wie ich Karsten einschätze, ist ihm das herzlich egal. Er prangert gerne hin und wieder mal an. Ich nehm's mit Humor!
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10-12-2007, 12:38
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#7 (permalink)
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So wie ich Karsten einschätze, ist ihm das herzlich egal. Er prangert gerne hin und wieder mal an. Ich nehm's mit Humor! 
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Hallo Lolo !
Da endet der Humor bei mir ! Jemanden wg. seinem ihm zustehenden Recht namentlich hier anzuprangern, geht einfach zu weit.
Wie würdest Du reagieren, wenn Du wg. einem EBay-Kauf/Verkauf hier namentlich genannt würdest, obwohl Du eigentlich im Recht bist/warst ?
Wer bei EBay handelt oder kauft, hat die Regeln von EBay zu akzeptieren. Wenn jmd. dies nicht passt, so muß er halt von EBay absehen. Aber es geht nicht, diese Regeln zu akzeptieren und sich hinterher zu beschweren, weil ihm diese nicht passen.
Mir passen auch viele Regeln bei EBay nicht. Aber wenn ich dort was verkaufen will, muss ich diese akzeptieren. So einfach ist das.
Dass ich natürlich das Verhalten des Käufers nicht akzeptiere und selbst auch nicht so handeln würde, ist ein anderes Thema.
Gruß,
Joshua
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10-12-2007, 13:28
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#8 (permalink)
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... Wie würdest Du reagieren, wenn Du wg. einem EBay-Kauf/Verkauf hier namentlich genannt würdest, obwohl Du eigentlich im Recht bist/warst ? ...
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Ich würde mich natürlich kurz verteidigen, aber die Angelegenheit ansonsten auch dann mit Humor sehen. Ich streite mich grundsätzlich mit niemandem, auch dann nicht, wenn derjenige vielleicht auf Streit aus ist und es provoziert. Humor bedeutet, auch mal über sich selbst lachen zu können. Und wenn ich als Käufer im Recht bin und das der Forumsgemeinde auch schlüssig darlegen kann, dann hat sich derjenige, der anprangert, sowieso selbst ein Bein gestellt. Warum sollte ich also graue Haare deshalb bekommen!
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10-12-2007, 13:45
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#9 (permalink)
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Hallo Lolo !
Da endet der Humor bei mir ! Jemanden wg. seinem ihm zustehenden Recht namentlich hier anzuprangern, geht einfach zu weit.
Wie würdest Du reagieren, wenn Du wg. einem EBay-Kauf/Verkauf hier namentlich genannt würdest, obwohl Du eigentlich im Recht bist/warst ?
Wer bei EBay handelt oder kauft, hat die Regeln von EBay zu akzeptieren. Wenn jmd. dies nicht passt, so muß er halt von EBay absehen. Aber es geht nicht, diese Regeln zu akzeptieren und sich hinterher zu beschweren, weil ihm diese nicht passen.
Mir passen auch viele Regeln bei EBay nicht. Aber wenn ich dort was verkaufen will, muss ich diese akzeptieren. So einfach ist das.
Dass ich natürlich das Verhalten des Käufers nicht akzeptiere und selbst auch nicht so handeln würde, ist ein anderes Thema.
Gruß,
Joshua
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Vielleicht nehmen ja einige andere Ebay-Kollegen ihr RECHT wahr, diese Person auf die Liste gesperrter Bieter zu setzen. Ich habe nichts, aber auch GAR NICHTS angeprangert. Der einzige, der sich hier auf den Schlips getreten fühlt bist Du... 
Übrigens hat das Widerrufs bzw. Rückgaberecht nichts mit Ebay zu tun. Ein Mann mit Kreuz steht zu seinen Einkäufen, Zocker nicht. Mit letzteren will ich nichts zu tun haben.
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10-12-2007, 13:56
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#10 (permalink)
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... Ich habe nichts, aber auch GAR NICHTS angeprangert. ...
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" anprangern /Vb./ jmdn., etw. öffentlich bezichtigen: jmdn. als Staatsfeind, als Betrüger a.; etw. als Verbrechen a.; e. Behauptung, Gesellschaftsordnung, Unsitte, Verhalten a.; unhaltbare Zustände a.;"
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10-12-2007, 14:22
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#11 (permalink)
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" anprangern /Vb./ jmdn., etw. öffentlich bezichtigen: jmdn. als Staatsfeind, als Betrüger a.; etw. als Verbrechen a.; e. Behauptung, Gesellschaftsordnung, Unsitte, Verhalten a.; unhaltbare Zustände a.;"

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kanns du mal bezichtigen definieren?
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10-12-2007, 14:44
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#13 (permalink)
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Quartalsirre
Seitdem ich konsequent SOLCHE Widersprüchler negativ bewerte, ist das ohnehin gering auftretende Phänomen in die Bedeutungslosigkeit verschwunden. Jeder, der so widerruft, wird konsequent negativ bewertet und zwar sofort nach Eingang eines solchen Emails - ohne weitere Diskussion. Und gesperrt. Der letzte quartalsirre Ebay-Psychopath hat doch tatsächlich mehrmals den gleichen Gegenstand ersteigert, um dann alle teuersten zu widerrufen und den billigsten zu behalten. Das dürfte rechtsmißbräuchlich sein und lasse ich gerne vor Gericht klären, wenn der Kunde solange durchhält... Solche Kunden will ich nicht im Laden, nicht auf der Messe und auch nicht im Fernabsatz.
Die regelmässig für meine Negativbewertung erhaltene Gegen-Negativ-Bewertung nehme ich gerne entgegen, - geht in der Vielzahl der positiven sowieso unter... :-)
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10-12-2007, 14:50
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#14 (permalink)
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Seitdem ich konsequent SOLCHE Widersprüchler negativ bewerte, ist das ohnehin gering auftretende Phänomen in die Bedeutungslosigkeit verschwunden.
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Da hast Du anscheinend nicht sorgfältig genug gearbeitet, sonst gäbe es diesen Thread nicht
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10-12-2007, 15:08
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#16 (permalink)
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@karsten72,
ich glaube Du machst Dich hier Strafbar.
Du veröffentlichst hier persönliche Daten eines dritten der von seinem Recht Dir gegenüber als Händler Gebrauch macht.
Er braucht noch nicht mal einen Grund seines Wiederrufes anzugeben.
Hat der Kunde seine Genehmigung dafür gegeben !!!.
Nein, dann solltest Du den Beitrag sofort löschen.
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Träum mal schön weiter.... aber eh Du noch den Bundesdatenschutzbeauftragten anrufst, habe ich den Klarnamen geändert. Zum Aufnehmen auf die Sperrliste reicht ja der Ebay-Mitgliedsname...
Übrigens möchte ich DEN Staatsanwalt mal sehen, der diese Pillepalle verfolgt...
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10-12-2007, 15:14
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#17 (permalink)
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kanns du mal bezichtigen definieren? 
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Gerne:
" bezịchtigen /Vb./ jmdn. einer Tat b. jmdn. einer Tat für schuldig erklären: jmdn. eines schweren Vergehens, des Diebstahls, Meineids, Verrats, Leichtsinns, der Verschwendung, Unwahrheit b.; Sie war froh, Wäuchlein nicht vorschnell des Mordes an Matthias bezichtigt zu haben Feuchtw. Tag 378; jmdn. b., er hätte gelogen, ungerecht gehandelt; einen Schuldlosen b.; jmdn. als Mitschuldigen b.;"
Den Teil, der auf Deinen Beitrag zutrifft, habe ich extra rot markiert!
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10-12-2007, 15:16
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#18 (permalink)
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Träum mal schön weiter.... aber eh Du noch den Bundesdatenschutzbeauftragten anrufst, habe ich den Klarnamen geändert. Zum Aufnehmen auf die Sperrliste reicht ja der Ebay-Mitgliedsname...
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@karten72
Ich träume nicht aber bei Dir könnte es ein böses erwachen geben wenn Dir wegen so einer Sache Post von seinem Anwalt ins Haus kommt.
Auch Emails unterliegen dem Postgeheimnis und es ist nun mal so das Du Private Daten anderer ohne deren Einwilligung nicht veröffentlichen darfst.
Aber Du musst ja wissen was Du machst. Hast ja zumindest seinen Namen entfernt.
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10-12-2007, 15:16
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#19 (permalink)
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Gerne:
" bezịchtigen /Vb./ jmdn. einer Tat b. jmdn. einer Tat für schuldig erklären: jmdn. eines schweren Vergehens, des Diebstahls, Meineids, Verrats, Leichtsinns, der Verschwendung, Unwahrheit b.; Sie war froh, Wäuchlein nicht vorschnell des Mordes an Matthias bezichtigt zu haben Feuchtw. Tag 378; jmdn. b., er hätte gelogen, ungerecht gehandelt; einen Schuldlosen b.; jmdn. als Mitschuldigen b.;"
Den Teil, der auf Deinen Beitrag zutrifft, habe ich extra rot markiert! 
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Na dann ist ja alles klar.. mein EX-Kunde hätte nicht sondern HAT das Widerrufsrecht missbraucht.
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10-12-2007, 15:28
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#20 (permalink)
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Na dann ist ja alles klar.. mein EX-Kunde hätte nicht sondern HAT das Widerrufsrecht missbraucht.
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Ich bin mal davon ausgegangen das der Kunde die Ware schon bezahlt hatte.
Du hattest nichts darüber geschrieben.
Wenn nicht kannst Du auf eine Art noch froh sein weil Du dann bei einem Warenwert über 40Euro auch noch die Hin und Rücksendekosten an der Backe gehabt hättest.
Abhacken und auf die Sperrliste.....fertig !.
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10-12-2007, 15:32
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#21 (permalink)
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Ich bin mal davon ausgegangen das der Kunde die Ware schon bezahlt hatte.
Du hattest nichts darüber geschrieben.
Wenn nicht kannst Du auf eine Art noch froh sein weil Du dann bei einem Warenwert über 40Euro auch noch die Hin und Rücksendekosten an der Backe gehabt hättest.
Abhacken und auf die Sperrliste.....fertig !. 
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Ja, gestern gekauft und noch vor Überweisung widerrufen...
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10-12-2007, 15:37
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#22 (permalink)
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Ja, gestern gekauft und noch vor Überweisung widerrufen...
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Das ist natürlich auch nicht ok.
Der Wiederruf ist erst nach vollständiger Bezahlung rechtlich ok....aber was solls.Wie vorhin schon geschrieben besser so als noch weitere Kosten gehabt.
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10-12-2007, 15:38
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#23 (permalink)
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Ja, gestern gekauft und noch vor Überweisung widerrufen...
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EBay-Gebühren fallen in diesem Fall ja auch keine an, soweit ich informiert bin. Da gibt es doch irgendeine Möglichkeit, dass eBay mitzuteilen. Ob dann sämtliche Gebühren zurückerstattet werden oder nur die Verkaufsprovision, das weiß ich nicht.
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10-12-2007, 15:42
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#24 (permalink)
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EBay-Gebühren fallen in diesem Fall ja auch keine an, soweit ich informiert bin. Da gibt es doch irgendeine Möglichkeit, dass eBay mitzuteilen. Ob dann sämtliche Gebühren zurückerstattet werden oder nur die Verkaufsprovision, das weiß ich nicht.
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@karsten72
Das würde ich in jedem Fall machen und einen nicht bezahlten Artikel melden.
So erhält der Kunde zumindest eine Verwarnung von Ebay und bei mehreren
droht der Ausschluss vom Handel.
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10-12-2007, 15:46
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#25 (permalink)
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@karsten72
Das würde ich in jedem Fall machen und einen nicht bezahlten Artikel melden.
So erhält der Kunde zumindest eine Verwarnung von Ebay und bei mehreren
droht der Ausschluss vom Handel.
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Das glaube ich eher nicht, da er ihn ja nicht, nicht bezahlt hat, sondern von seinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hat.
Der Kunde wird im Streitfall auch befragt.
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