sieht schon ein wenig komisch aus. Ich würde hier, falls Herr oder Frau EBAY auch mal vorbeischauen würden, anregen, dass bei Gebotsrücknahme nicht der hochgetriebene Preis gilt, sondern der, der zur Zeit der Abgabe des höheren Gebots gültig war. In diesem Fall also 88,-- Euro.