20-03-2002, 09:31
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#4 (permalink)
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Erklärung
Hallo Oberlandler, hallo TJunge,
zu dem Zeitpunkt, als das Gebot abgegeben wurde, war das Mitglied noch angemeldet! Der Ausschluß erfolgte erst wenige Tage nach Auktionsende durch eBay, vermutlich aufgrund von drei Beschwerden gegen ihn!
Nichtsdestotrotz, im Prinzip ist er doch dazu verpflichtet, die Ware abzunehmen! Der Kaufbertrag besteht ja zwischen ihm und mir, eBay fungiert ja nur als Vermittler! Leider habe ich bis heute keine Reaktion auf meine Mails bekommen...
Gruß, MiE
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