19-11-2009, 09:02
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#5 (permalink)
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Vielen Dank für eure Hilfe, ...
... angesichts der Beweislast hat der Urheberrechtsverletzer während des laufenden Prozesses seine Urheberrechtsverletzung anerkannt.
Ursprünglich wollte ich 200,00 Euro Schadensersatz von ihm haben, nun kostet ihn der Spaß knapp 1.000,00 Euro!!!
Hauptsächlich berief er sich darauf, dass er das Bild aus einem Flyer herausfotografiert, also das Bild selber erstellt hätte. Den Flyer hätte er weggeworfen; auch von wem der Flyer war (evtl. Werbung von der Post) konnte er nicht mehr sagen.
Das Gericht wies darauf hin, dass selbst beim abfotografieren eines Bildes eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde. Insofern war es belanglos, ob er sich direkt meines Bildes bedient hatte ODER mein Bild abgelichtet hatte. Das von ihm vorgelegte Bild (mit meinem Logo drin) war jedenfalls wesentlich unschärfer und dunkler als mein Original. Angesichts der verwendeten Qualität in der Auktion (100% Übereinstimmung in den Bildfarben zu meinem Original) halte ich ein Abfotografieren für eine reine Schutzbehauptung. WÄRE es aber doch der Fall gewesen, wäre ich gerne auch gegen den Herausgeber des Flyers vorgegangen.
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