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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 27-10-2009, 21:31   #26 (permalink)
 
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So, wie ich das verstanden habe, geht es in diesem Thread doch gar nicht um die Frage, ob der betreffende Verkäufer privat oder gewerblich handelt. Dass er gewerblich handelt, steht doch außer Frage (er ist ja auch bei eBay als gewerblicher Verkäufer angemeldet). Es geht nur um die Art der Versteuerung. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Richtig und falsch.
Bei der Differenzbesteuerung ist wichtig von wem er die Münzen kauft.
Kauft er die Münzen von Privat kann er die Differenzbesteuerung anwenden. Bekommt er die Münzen bereits Differenzbesteuert von einem anderen Händler, weil dieser von Privat gekauft hat, darf er es auch.
Bekommt er die Münzen von einer anderen gewerblich handelnden Person muss er mit 7% versteuern ( z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen ).

Das ist auch der Fall, wenn er die Münzen von der Nationalbank holt,
da Banken, wenn diese mit Münzen handeln ( Handeln = verkaufen nicht gleich auszahlen )umsatzsteuer berechnen müssen.
Rein theoretisch könnte man jede Bank verpflichten zu fragen, ob er die geholten Münzen gewerblich weiter veräußern will, in diesem Fall würde dann die Bank beim "Geldtausch" Umsatzsteuer brechnen müssen, da dieser Service ( Münzenhandel / -verkauf) auch bei Banken nicht umsatzsteuerbefreit ist ( befreit zum Beispiel Sparanlagen etc. / umsatzsteuerpflichtig sind zum Beispiel auch Schließfächer )
Monaco2005 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 22:02   #27 (permalink)
 
@monaco

ich empfehle dir dringend steuerrecht, 1. + 2. semester grundstudium ............
tom40 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 22:11   #28 (permalink)
 
Korrigiere mich doch?
Ich bin um jede konstruktive Kritik dankbar!
Niemand ist unfehlbar und wenn Du Steuerrecht studiert hast, bin ich mir sicher, dass Du mehr Einblick hast als ich.
Monaco2005 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28-10-2009, 01:27   #29 (permalink)
 
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Eventuell kommt es auf den Einzelfall an und ein Fall aus meinem persönlichem Umfeld (da ging es um Sede 2005 Sätze) wurden mit Beleg und ausgewiesener Steuer in Mailand gekauft, hatte das Finanzamt keine Probleme dies anzuerkennen und die Differenzbesteuerung zuzulassen.
Im UStG steht explizit als Vorraussetzung für Differenzbesteurung, dass USt nicht geschuldet wurde. Wie soll denn das funktionieren bei Kauf mit ausgewiesener MwSt?
Quaresma ist offline   Mit Zitat antworten
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