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Alt 06-10-2009, 14:27   #1 (permalink)
 
Vatikan 2 Euro Astronomie "differenzbesteuert"

2 Euro GM Vatikan 2009 Jahr der Astronomie VVK bei eBay.de: Vatikan (endet 06.10.09 14:45:46 MESZ)

Auszug aus der Auktionsbeschreibung:

Wir werden die Münzen max. 10 Tage nach Beginn der Ausgabe versenden können.

Dieser Artikel ist differenzbesteuert gemäß §25a UStG.

Es wäre mir neu, dass so vielen Privatpersonen 10 Tage nach Ausgabe schon ihre Münze zur Verfügung steht, von denen man diese von Privat ankaufen könnte, um beim Verkauf die abzuführenden 7% Umsatzsteuer zu sparen.

Aber wie ich hier schon lesen durfte, ist Steuerhinterziehung einigen Sammlern egal, hauptsache, sie bekommen ihre Münze günstig. Es soll jedoch schon Fälle gegeben haben, da wurde nach einer abgeschlossenen Umsatzsteuerprüfung gar nichts mehr geliefert, nicht auf Nachfrage und auch nicht per Gerichtsbeschluss...
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 11:56   #2 (permalink)
 
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Aber wie ich hier schon lesen durfte, ist Steuerhinterziehung einigen Sammlern egal, hauptsache, sie bekommen ihre Münze günstig. Es soll jedoch schon Fälle gegeben haben, da wurde nach einer abgeschlossenen Umsatzsteuerprüfung gar nichts mehr geliefert, nicht auf Nachfrage und auch nicht per Gerichtsbeschluss...
Woher soll der Ebaykäufer denn so genau wissen, wann die Münze ausgegeben wird? Wenn dann sollte Ebay da handeln.

Ich bleibe dabei: Wer Ware vorverkauft, ist für mich kein ernstzunehmender Geschäftspartner.
forumleser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 12:46   #3 (permalink)
 
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Woher soll der Ebaykäufer denn so genau wissen, wann die Münze ausgegeben wird? Wenn dann sollte Ebay da handeln.

Ich bleibe dabei: Wer Ware vorverkauft, ist für mich kein ernstzunehmender Geschäftspartner.
Es ging hier weder um Vorverkauf, noch Ausgabedaten sondern um die Umsatzsteuer....
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 12:48   #4 (permalink)
 
ein Beispiel wie das ganze möglicherweise rechtens wäre: Händler bezieht die Münze beim Vatikan, Kunde kauft sie dem Händler ab und zahlt natürlich die Steuer, der Kunde bietet die Münze jetzt schon Privat im VVK an . Zwar etwas unwahrscheinlich aber möglich.

Ich denke das man es dem Kunden nicht zumuten muss jetzt auch schon über so etwas nachzudenken, außerdem kann der Kunde ja garnicht wissen das es nur Händler sind die die Münzen schon so früh nach Ausgabe kriegen.
Eurofighter2009 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 13:48   #5 (permalink)
 
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Es ging hier weder um Vorverkauf, noch Ausgabedaten sondern um die Umsatzsteuer....
Stimmt Vorverkauf ist ja total seriös! (HAHA)
Natürlich ging es um Vorverkauf als Gegenstand der bemängelten Auktion. Auch ging es um das Ausgabedatum, da Sammlern angeblich egal sei, ob 10 Tage nach der Ausgabe Privatpersonen die Münze vorliege. Naja zofft Euch mal schön weiter
forumleser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 15:01   #6 (permalink)
 
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Stimmt Vorverkauf ist ja total seriös! (HAHA)
Natürlich ging es um Vorverkauf als Gegenstand der bemängelten Auktion. Auch ging es um das Ausgabedatum, da Sammlern angeblich egal sei, ob 10 Tage nach der Ausgabe Privatpersonen die Münze vorliege. Naja zofft Euch mal schön weiter
Ich habe geschrieben, dass Steuerhinterziehung einigen Sammlern egal ist, mal bitte nichts verdrehen!
Was hat ein Vorverkauf mit Seriösität zu tun?
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 20:27   #7 (permalink)
 
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Ich habe geschrieben, dass Steuerhinterziehung einigen Sammlern egal ist, mal bitte nichts verdrehen!
Was hat ein Vorverkauf mit Seriösität zu tun?
Habe ich abgestritten, dass Steuerhinterziehung einigen Sammlern egal ist? Mir nicht! Der Ebaykäufer / Sammler muss jedoch das genaue Ausgabedatum der hier Vatikan 2 Euro Münze (welches sich doch schon einmal verschoben hat) wissen, um diese Spitzfindigkeit der Differenzbesteuerung zu entdecken.

Es tut mir leid, wenn ich nun von dem kritisierten Bösewicht abgelenkt habe

Kein mir bekannter seriöser Münzhändler bietet Vorverkäufe bei Ebay an. Der Umkehrschluss bleibt noch zu beweisen .
forumleser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-10-2009, 21:08   #8 (permalink)
 
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... Aber wie ich hier schon lesen durfte, ist Steuerhinterziehung einigen Sammlern egal, ...
Nein, nein, das verstehst Du vollkommen falsch. Diese Verkäufer sind doch keine Steuerhinterzieher. Sie wollen nur eines: Schwesterwelles Wahlprogramm und die darin angekündigten Steuersenkungen schon heute in die Tat umsetzen.
Lolo! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 08:01   #9 (permalink)
 
Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich Karsten.
Entweder Du schwärzt den Verkäufer bei seinem Finanzamt an oder aber Du nimmst es hin.
Das der Normalkäufer erkennen kann, ob die Differenzbesteuerung zulässig ist oder nicht, würde ich mal bezweifeln.

Jedoch könnte es auch sein, dass der Verkäufer es nur immer in seiner Beschreibung stehen hat. In Rechnung stellt er hingegen die volle Umsatzsteuer. Müsste man nach einem Verkauf den Käufer fragen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich Karsten voll und ganz verstehe. Sollte der Verkäufer die Differenzbesteuerung zu unrecht anwenden, hätte er gegenüber allen anderen gesetzestreuen Verkäufern einen erheblichen Vorteil.
Wer einen seriösen Vorverkäufer sehen will, muss nur auf den Shop von Karsten gehen. Kann ich selbst bestätigen.
FfmTH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 10:55   #10 (permalink)
 
Und es ist auch so, daß viele Käufer (Bieter) das kleingedruckte gar nicht lesen. Die wollen halt nur günstig einkaufen (da wird sicher nicht so sehr an Steuerersparnis gedacht).
Aus Händlersicht ist Karstens Kritik durchaus nachvollziehbar und berechtigt.
Kempelen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 11:18   #11 (permalink)
 
Was macht man mit "Kollegen", die nach abgeschlossener Umsatzsteuerprüfung mit Nachzahlung und Strafzahlung trotzdem lustig weiter machen wie bisher? Im normalen geschäftlichen Verkehr gibt es einstweilige Verfügung, Abmahnung, etc., bei Steuerstraftaten darf man auf eine hoffentlich kurze Warteliste für die nächste Prüfung hoffen?
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 14:26   #12 (permalink)
 
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........
Sollte der Verkäufer die Differenzbesteuerung zu unrecht anwenden, hätte er gegenüber allen anderen gesetzestreuen Verkäufern einen erheblichen Vorteil.
Wer einen seriösen Vorverkäufer sehen will, muss nur auf den Shop von Karsten gehen. Kann ich selbst bestätigen.
Welchen?
EK 15€ VK 60€ = 45€ Rohgewinn

Normalversteuert 7% von 60€ = 3,93€ macht unterm strich 41,07€ Netto
Differenzbesteuert 19% von 45€ = 7,19€ unterm Strich 37,81€ Netto

Wo ist da der Vorteil?

Oder vergesst ihr immer zu erwähnen das ihr meint das der Differenzbesteuerer mit falschen Eigenbelegen arbeitet?

Oder hab ich was übersehen?
jannys33 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 15:22   #13 (permalink)
 
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Oder hab ich was übersehen?
Rechne das ganze mal bitte mit 47 Euro durchschnittlichem VK bei dem Kandidaten und 43 Euro unterstem EK beim Italienischen Großhandel. Auch noch Ebay- und Paypal-Gebühren berücksichtigen.
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 16:00   #14 (permalink)
 
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Rechne das ganze mal bitte mit 47 Euro durchschnittlichem VK bei dem Kandidaten und 43 Euro unterstem EK beim Italienischen Großhandel. Auch noch Ebay- und Paypal-Gebühren berücksichtigen.
upps hätte ich nicht gedacht das sich das so verschiebt.

Also bei der Rechnung würde ich mir ein Verkauf nicht aufhalsen.
jannys33 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18-10-2009, 16:07   #15 (permalink)
 
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upps hätte ich nicht gedacht das sich das so verschiebt.

Also bei der Rechnung würde ich mir ein Verkauf nicht aufhalsen.
...außer man braucht das Geld um andere Löcher damit zu stopfen. Wohin das führt, haben diverse Diskussionen hier um dir Firmen Grothe, Thiemann, etc. bereits gezeigt....
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-10-2009, 06:26   #16 (permalink)
 
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... Das der Normalkäufer erkennen kann, ob die Differenzbesteuerung zulässig ist oder nicht, würde ich mal bezweifeln. ...
Ja, der Karsten ist da immer ganz flott mit der Rundumkeule.

Wenn der besagte Verkäufer nicht rechtens handelt und sich damit gegenüber ehrlichen Verkäufern einen nicht unwesentlichen Vorteil verschafft, dann sind die Vorwürfe natürlich absolut berechtigt. Gar keine Frage.

Aber mal ehrlich, Karsten: Warum schwingst Du in Deinem Eingangsbeitrag auch gleich wieder die Keule gegen die Käufer, die bei diesem oder anderen unehrlichen Verkäufern einkaufen? Du erwartest doch nicht wirklich, dass jeder Käufer umfassende Kenntnisse in Steuerrecht oder anderen gesetzlichen Aspekten besitzt, die man als Verkäufer haben und beachten muss? Also ich halte mich selbst ja für einen intelligenten Menschen, aber dennoch muss ich gestehen, dass ich keine Ahnung habe, was "Differenzbesteuerung" ist. Und versucht es mir auch nicht zu erklären, denn es interessiert mich schlichtweg nicht. Ich suche eine Ware, schaue mich bei verschiedenen Verkäufern um und nehme dann die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis unter Berücksichtigung von Servicequalität, Lieferzeit- und kosten, etc. Es ist doch heutzutage schon schwierig genug, erkennen zu können, ob der Verkäufer mich betrügen will oder nicht. Da soll ich mir auch noch Gedanken darüber machen, ob er andere Verkäufer betrügt?
Lolo! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-10-2009, 09:36   #17 (permalink)
 
@Lolo: Meine Keule war bisher sehr chirurgisch

Entschuldigung an die Käufer. Das war eher zynisch gemeint, weil hier bei einem ähnlichen Thema schon 2-3 Forenmitglieder gepostet haben, es sei Ihnen egal ob der Händler, bei dem sie kaufen, auch Steuern zahlt, hauptsache der Preis stimmt....
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 00:00   #18 (permalink)
 
Soso, da schreibt jemand in seine AB rein, dass er seine Umsatze Differenzbesteuert und schon ist das Geschrei hier wieder groß.

Bitte lest euch doch erst ein, bevor ihr so eine Behauptung aufstellt.

..........


Normalerweise wären jetzt ein paar Zitate und Gesetzestexte gekommen, sowie ein paar Links auf gängige Urteile, aber.....

ich habe mir den Verkäufer mal genauer angeschaut:

10 x 1 Unze oz. 1 Tube Kanada Maple Leaf GOLD 2009 bei eBay.de: (endet 04.11.09 15:23:27 MEZ)

20 Unzen 20 Jahre Wiener Philharmoniker Gold 2009 bei eBay.de: (endet 02.11.09 19:56:40 MEZ)

Das ist in der Tat nicht wenig:

eBay Verkäufer: secret land: Münzen

Mir wird jedenfalls schwindelig bei diesen Verkaufssummen.

Sind aber meiner Meinung nach alles Angebote im reellen Bereich.

Puh, wer verkauft in diesen Zeiten soviel Gold?


Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 08:19   #19 (permalink)
 
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Bitte lest euch doch erst ein, bevor ihr so eine Behauptung aufstellt.

..........

Normalerweise wären jetzt ein paar Zitate und Gesetzestexte gekommen, sowie ein paar Links auf gängige Urteile, aber.....

Beate
Na dann poste mal ein URTEIL, nach dem man beim Italienischen Händler per Barzahlung mit Eigenbeleg eingekaufte Ware hier in Deutschland der Differenzbesteuerung unterwerfen darf.

Einige meiner Händlerkollegen und sogar ich selber wären daran sehr interessiert. Die gleichen Vorgänge haben nämlich in der Vergangenheit regelmäßig zu empfindlichen Steuernachzahlungen geführt. Dann fechte ich sofort das Ergebnis der Umsatzsteuerprüfung meiner ersten 3 Händlerjahre an, und es klappt vielleicht doch noch eher als geplant mit LED-TV, Passat 2.0 TDI und Weihnachten auf den Malediven....
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 10:55   #20 (permalink)
 
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Na dann poste mal ein URTEIL, nach dem man beim Italienischen Händler per Barzahlung mit Eigenbeleg eingekaufte Ware hier in Deutschland der Differenzbesteuerung unterwerfen darf.

Einige meiner Händlerkollegen und sogar ich selber wären daran sehr interessiert. Die gleichen Vorgänge haben nämlich in der Vergangenheit regelmäßig zu empfindlichen Steuernachzahlungen geführt. Dann fechte ich sofort das Ergebnis der Umsatzsteuerprüfung meiner ersten 3 Händlerjahre an, und es klappt vielleicht doch noch eher als geplant mit LED-TV, Passat 2.0 TDI und Weihnachten auf den Malediven....
Hmm, ein Urteil gibt es meines Wissens nur bei einer Diskrepanz zwischen dem Steuerschuldner und der Finanzbehörde.

Eventuell kommt es auf den Einzelfall an und ein Fall aus meinem persönlichem Umfeld (da ging es um Sede 2005 Sätze) wurden mit Beleg und ausgewiesener Steuer in Mailand gekauft, hatte das Finanzamt keine Probleme dies anzuerkennen und die Differenzbesteuerung zuzulassen.

Gehen wir doch mal von dem Fall aus, dass jemand heute nach Rom fährt und dort von privat 100 Sätze 2009 KMS Vatikan für einen Preis von, sagen wir einmal 50 Euro das Stück kauft. Es gibt keinen Beleg und dieseer stellt sich einen Eigenbeleg aus. Und gehen wir davon aus, dass er die berechtigt ist nach der Differenzbesteuerung abzusetzen.

Was legt er dem Finanzamt nun vor?

Nur den Eigenbeleg?

Mitnichten, denn da wären ja auch noch An-, Abreise, Hotelkosten, Mietwagen usw.

Wenn er jetzt nicht gerade 2 Wochen in dieser Weltstadt verbracht hat, dann dürfte das Finanzamt keine Einwände dagegen haben. So etwas nennt man Anscheinsbeweis.

Und wenn deine Steuerzahlungen deiner ersten drei Händlerjahre dazu ausgereicht hätten einen LED-TV, Passat 2.0 TDI und Weihnachten auf den Malediven zu leisten zu leisten, dann habe ich das Gefühl (gemerkt? Meine persönliche Meinung!), dass du oder dein Steuerberater etwas nicht richtig gemacht haben.

Was mich jedoch am meißten wurmt, ist diese pauschale Aussage von dir,

dass wenn jemand nach §25 seine verkauften Waren differnzbesteuert, er ein "Steuerhinterzieher" sei.

Wobei ich eher glaube, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen wird und § 25a UStG Differenzbesteuerung mit § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer in einen Topf geworfen wird.

Auch ich habe kein Verständnis dafür, dass sich jemand mit 100.000 Euro Umsatz noch Kleinunternehmer nennt (§19) und sich dadurch finanzielle Vorteile gegenüber den professionellen Gewerblichen verschafft, doch jemand der nach §25a, hat nicht immer einen Vorteil und letztendlich wird für den ein oder anderen das böse Erwachen bei einer Steuerüberprüfung kommen.

Und nö, entsprechende Urteile suche ich dir nicht raus. Du willst Geld verdienen, vor einem rechtlich einwandfreien Hintergrund, was ich sehr löblich finde, jedoch auch du kannst das I-net bedienen. Es gibt genügend Sites, wo sich entsprechende Informationen recht leicht beschaffen lassen.

Außerdem möchte ich nicht, dass Anwälte am Hungertuch nagen.

Und Karsten, warum greifst du mich eigentlich an?


Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 11:42   #21 (permalink)
 
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....

1. Und wenn deine Steuerzahlungen deiner ersten drei Händlerjahre dazu ausgereicht hätten einen LED-TV, Passat 2.0 TDI und Weihnachten auf den Malediven zu leisten zu leisten, dann habe ich das Gefühl (gemerkt? Meine persönliche Meinung!), dass du oder dein Steuerberater etwas nicht richtig gemacht haben.
......

2. Was mich jedoch am meißten wurmt, ist diese pauschale Aussage von dir,

dass wenn jemand nach §25 seine verkauften Waren differnzbesteuert, er ein "Steuerhinterzieher" sei.

.....

3. Und Karsten, warum greifst du mich eigentlich an?


Beate
zu 1. Ich habe damals mit Vatikan-Ware genauso gearbeitet, wie 80% der anderen Ebay-Händler auch, von denen es jetzt 90% nicht mehr gibt. Bei der relativ einfachen Buchführung eines Einzelhandelsgewerbes ohne Angestellte brauche ich doch keinen Steuerberater.

zu 2. Ich kenne die üblichen Handelswege und Quellen der Ware, die Herr K. aus L. bei Ebay in Massen vorverkauft (hat). Diese Ware ist nicht differenzbesteuerbar - in die Weltstadt Rom zu fahren, einem Italiener 50.000 Euro Schwarzgeld in die Hand zu drücken, sich einen Eigenbeleg zu schreiben, sowie ein paar Tank- und Hotelquittungen reichen dafür definitiv nicht, auch wenn es den "Anschein" hat. Mein Posting betraf übrigens lediglich diesen Vorgang und nicht pauschal alle differenzbesteuernden Jemands.

zu 3. Warum fühlst Du dich angegriffen?
Karsten72 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 13:14   #22 (permalink)
 
steuerrecht

ich sehe das auch so wie Karsten !

man kann nicht ins Ausland gehen mal ein paar tausend euro hinlegen und gut ist , das ist anmeldepflichtig ! ab welchen betrag müsste ich meine steuerberaterin fragen aber definiv geht das nicht !

Vatikan und San Marino u.s.w in so großen Mengen Differenzbesteuert zu verkaufen ist unmöglich !

Jeder muss selber wissen was er macht , aber was Recht ist, ist Recht !!

( Nur ein hinweiss , wenn man als Händler anfragt bekommt man den preis Netto gesagt.... und der Private zahlt keine 7% )
Münzenhelas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 21:10   #23 (permalink)
 
Ich möchte auch noch einen kleinen Hinweis machen:

Sofern eine angebliche Privatperson auf eigene Rechnung mit der Absicht auf Gewinn jedes Jahr mehr als 50 identische Artikel verkauft, so ist es wie in Deutschland gewerblicher Handel.
Deshalb ist es auch so bedenklich, wenn "Privatpersonen" meinen Rollen schlachten zu müssen und die Einzelmünzen dann bei Ebay, hood etc. verkaufen.
Egal wieviel Gewinn hier anfällt, es ist gewerblich.
Für das Finanzamt zählt hier nur die Gewinnabsicht.
Monaco2005 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 21:18   #24 (permalink)
 
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Ich möchte auch noch einen kleinen Hinweis machen:

Sofern eine angebliche Privatperson auf eigene Rechnung mit der Absicht auf Gewinn jedes Jahr mehr als 50 identische Artikel verkauft, so ist es wie in Deutschland gewerblicher Handel.
Deshalb ist es auch so bedenklich, wenn "Privatpersonen" meinen Rollen schlachten zu müssen und die Einzelmünzen dann bei Ebay, hood etc. verkaufen.
Egal wieviel Gewinn hier anfällt, es ist gewerblich.
Für das Finanzamt zählt hier nur die Gewinnabsicht.
So, wie ich das verstanden habe, geht es in diesem Thread doch gar nicht um die Frage, ob der betreffende Verkäufer privat oder gewerblich handelt. Dass er gewerblich handelt, steht doch außer Frage (er ist ja auch bei eBay als gewerblicher Verkäufer angemeldet). Es geht nur um die Art der Versteuerung. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Lolo! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-10-2009, 21:21   #25 (permalink)
 
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Was mich jedoch am meißten wurmt, ist diese pauschale Aussage von dir,

dass wenn jemand nach §25 seine verkauften Waren differnzbesteuert, er ein "Steuerhinterzieher" sei.

Wobei ich eher glaube, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen wird und § 25a UStG Differenzbesteuerung mit § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer in einen Topf geworfen wird.

Auch ich habe kein Verständnis dafür, dass sich jemand mit 100.000 Euro Umsatz noch Kleinunternehmer nennt (§19) und sich dadurch finanzielle Vorteile gegenüber den professionellen Gewerblichen verschafft, doch jemand der nach §25a, hat nicht immer einen Vorteil und letztendlich wird für den ein oder anderen das böse Erwachen bei einer Steuerüberprüfung kommen.

Hier zu seinen folgende Anmerkungen erlaubt:
Ab 1.01.2010 ist nicht mehr die Marge zwischen Einkauf und Verkauf für Kleinunternehmer wichtig, sondern der tatsächliche Umsatz ( alle vereinnahmten Entgelte ). Dies dürfte für viele ein Problem werden. Vermutlich ein richtig teures Problem, den viele werden diese Änderung im Steuergesetz erst bei der ersten Sonderprüfung merken.
Angenommen: 100. 000 Euro alles vereinnahmte
95. 000 Euro Ausgaben
_______________________________-
5.000 Euro Gewinn
Jetzt zahlt er 6542 Euro Steuer nach ...........

Folglich - 1542 Euro und dafür auch noch viel gearbeitet :-)
Nicht auszudenken, wenn der Umsatz schon bei anderen Summen liegt.

Geändert von Monaco2005 (27-10-2009 um 21:25 Uhr) Grund: Ergänzung war nötig;)
Monaco2005 ist offline   Mit Zitat antworten
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