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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 03-12-2009, 12:28   #1 (permalink)
 
Nächste Bitte um Hilfe

Bitte die folgende Auktion abspeichern:

5 DM Mark Stück Frankfurter Nationalversammlung 1973 G bei eBay.de: BRD Mark-Währung (endet 11.11.09 19:12:11 MEZ)

Wichtig: Es geht um das 2. Bild, also die Aufnahme mit Vorder- und Rückseite. Dieses müsste gut erkennbar sein. Auf der Brust des Adlers ist mein as-Logo als schwacher Schatten hinterlegt.

Der Urheberrechtsverletzer hat mich soeben angerufen und auf dem AB hinterlassen:
- er fährt jetzt zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Betruges
- anschließend ruft er mein Finanzamt an, um die Steuerfahndung zu informieren.

Also kommen zur Urheberrechtsverletzung jetzt auch noch Nötigung in 2 Fällen und Falsche Verdächtigung in 2 Fällen.
Muenzenexperte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 13:41   #2 (permalink)
 
Zu spät, der Artikel ist draußen.

Als ich versucht habe, das Bild zu öffnen, ging auch das schon nicht mehr.
Jetzt ist die ganze Auktion weg.
moppel65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 13:43   #3 (permalink)
 
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Zu spät, der Artikel ist draußen.

Als ich versucht habe, das Bild zu öffnen, ging auch das schon nicht mehr.
Jetzt ist die ganze Auktion weg.
Ich kann das Angebot immer noch aufrufen. Es ist definitiv noch da.
Muenzenexperte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 13:45   #4 (permalink)
 
Sie ist noch da, kann aber vom Firmenrechner nicht speichern. Gruß Oletess
oletess ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 13:56   #5 (permalink)
 
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Also kommen zur Urheberrechtsverletzung jetzt auch noch Nötigung in 2 Fällen und Falsche Verdächtigung in 2 Fällen.
Davon abgesehen, dass die Urheberrechtsverletzung natürlich nicht zu tolerieren ist und ich diesbezüglich dein Vorgehen voll und ganz nachvollziehen kann, so habe ich doch Bedenken, was deine Anzeigen wegen Nötigung und falscher Verdächtigung angeht. Damit sieht es wohl eher schlecht aus. Und das aus folgendem Grund:

§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde ... wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat ... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, ...

In der Erläuterung dazu heißt es:

Der subjektive Tatbestand fordert wider besseres Wissen. Das heißt, der Täter muss die Unwahrheit der Verdächtigung kennen.

Heißt nichts anderes, als dass der Täter bewusst eine falsche Aussage z.B. beim Finanzamt macht, obwohl er weiß, dass bei dir alles rechtens läuft. Aber woher soll er das wissen? Er kennt dich und deine Geschäftsabläufe ja nicht. Also handelt er auch nicht wider besseres Wissen, sondern er behauptet etwas ins Blaue hinein. Das einzige, was notfalls in Frage kommt, wäre die üble Nachrede.

§ 186 StGB - Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, ...

Und was die Nötigung betrifft: Zu welcher Handlung, Duldung oder Unterlassung wirst du denn genötigt? Vor allem durch Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel?

FooFighter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 13:57   #6 (permalink)
 
als PDF gespeichert

Hallo,

reicht es als PDF (habe ich bereits gespeichert), oder brauchst du noch etwas?
Michael S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:06   #7 (permalink)
 
Michael S.

pdf sollte reichen. Besser wäre aber eine Website-Kopie über den Browser (Datei - Seite speichern unter)
Muenzenexperte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:07   #8 (permalink)
 
hmmm, 5 DM für 2,70 verkauft. Minus Ebay Spesen. Und wir sollen umsonst Hilfsscheriffs in Lapalien sein....
Nur noch lächerlich, meine Meinung.

Und eh man jetzt wieder mit Diebstahl etc kommt:
Man kann auch jeden anzeigen, der 5cm über einer Linie parkt oder so.... Muss man aber nicht.
elwin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:08   #9 (permalink)
 
Hmm, da hat wohl eben mein browser gesponnen. Sorry
moppel65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:12   #10 (permalink)
 
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pdf sollte reichen. Besser wäre aber eine Website-Kopie über den Browser (Datei - Seite speichern unter)
O.K. - habe ich erledigt.
Michael S. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:12   #11 (permalink)
 
@ FooFighter

Danke für deine Hinweise. Er hatte noch etwas mehr auf dem AB hinterlassen, was hier einentlich belanglos ist. Daraus ergibt sich m. E. eine Nötigung.

Bezgl. der "Falsche Verdächtigung" sehe ich es etwas anders. Er weis offenbar, dass er kein fremdes Bild nehmen darf. Ich habe ihm geschrieben, das Bild ist von mir und auch einen Nachweis mitgeliefert. Das akzeptiert er nicht. Wenn er JETZT Anzeige erstattet, handelt er m. E. trotz besseren Wissens. Wenn er den Urheberrechtsprozess abwartet und er ihn gewinnt (was ich nebenbei bemerkt bezweifle), dann wäre eine entsprechende Anzeige rechtens.

Zur Klarstellung: Ich habe nicht geschrieben, dass ich Anzeige wegen Nötigung und falscher Verdächtigung stelle. Habe nur geschrieben, dass es so m. E. ist.
Muenzenexperte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:21   #12 (permalink)
 
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hmmm, 5 DM für 2,70 verkauft. Minus Ebay Spesen. Und wir sollen umsonst Hilfsscheriffs in Lapalien sein....
Nur noch lächerlich, meine Meinung.

Und eh man jetzt wieder mit Diebstahl etc kommt:
Man kann auch jeden anzeigen, der 5cm über einer Linie parkt oder so.... Muss man aber nicht.
Über den Sachverhalt ist das Forum ohnehin gespalten. Darüber diskutiere ich nicht und bitte dafür auch um Verständnis.

Und auch hier: ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich jemanden anzeigen will. Ich habe ihn abgemahnt (ohne Anwaltskosten zu produzieren!!!) und er haut auf die Kacke. Sein Anruf ist bei mir als wav-Datei gespeichert; eine Kopie habe ich ihm per Mail zukommen lassen.

Ich hatte einfach an das Forum eine Bitte geäußert. Wer keine Speicherung vornehmen will, soll auch nicht.

Bei denen, die mein Angebot speichern, bedanke ich mich.
Muenzenexperte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:26   #13 (permalink)
 
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Bei denen, die mein Angebot speichern, bedanke ich mich.
gern geschehen
tom40 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:29   #14 (permalink)
 
Schreibfehler

Es muss natürlich heißen

Bei denen, die das Angebot speichern, bedanke ich mich.
Muenzenexperte ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-12-2009, 14:44   #15 (permalink)
 
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Er hatte noch etwas mehr auf dem AB hinterlassen, was hier einentlich belanglos ist. Daraus ergibt sich m. E. eine Nötigung.
Okay, das wusste ich nicht. Wenn der AB noch mehr her gibt, kann durchaus eine Nötigung vorliegen. Ich dachte, du beziehst das nur auf deine angegebenen Punkte in Beitrag #1.

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Bezgl. der "Falsche Verdächtigung" sehe ich es etwas anders... Ich habe ihm geschrieben, das Bild ist von mir und auch einen Nachweis mitgeliefert. Das akzeptiert er nicht. Wenn er JETZT Anzeige erstattet, handelt er m. E. trotz besseren Wissens.
In dem Fall hast du natürlich Recht. Ich hatte es so verstanden, dass er dich beim Finanzamt wegen irgendwelcher Steuersachen anzeigen will. Da wäre es eine bloße Behauptung gewesen und nicht wider besseres Wissen. Aber nachdem du ihn jetzt mit einem Nachweis auf seine Urheberrechtsverletzung hingewiesen hast und er dann trotzdem noch immer eine Anzeige wegen Betruges erstatten will, dann handelt er selbstverständlich wider besseres Wissen und verdächtigt dich fälschlicherweise.
FooFighter ist offline   Mit Zitat antworten
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