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| Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc. |
03-10-2010, 21:03
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#3 (permalink)
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Wie immer gilt auch hier, wer ohne zu Lesen bei ebay bietet, dem kann man oft nicht helfen. Vielleicht bietet aber auch jemand in der Absicht nicht zu bezahlen, wer weiss das schon.
Interessant ist, das der Verkäufer am Ende doch von einem Kaufvertrag spricht
"Dies ist ein rechtgültiger Kaufvertrag - Spassbieter werden nach 5 Tagen ohne eingegangener Zahlung über ebay angemahnt und es gilt Verzug nach 10 Tagen ohne Zahlungeingang als vereinbart."
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03-10-2010, 21:12
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#5 (permalink)
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Wie immer gilt auch hier, wer ohne zu Lesen bei ebay bietet, dem kann man oft nicht helfen. Vielleicht bietet aber auch jemand in der Absicht nicht zu bezahlen, wer weiss das schon.
Interessant ist, das der Verkäufer am Ende doch von einem Kaufvertrag spricht
"Dies ist ein rechtgültiger Kaufvertrag - Spassbieter werden nach 5 Tagen ohne eingegangener Zahlung über ebay angemahnt und es gilt Verzug nach 10 Tagen ohne Zahlungeingang als vereinbart."
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Nun ja, man erwirbt eine Dienstleistung. Ob sie nützlich oder notwendig ist, ist in dem Fall nur subjektiv feststellbar.
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03-10-2010, 21:15
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#6 (permalink)
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Diese Vorgehensweise ist mir auch neu. Sehr dreist!!!! Was tun????
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Naja, ich habe es gemeldet, ob es aber was bringt ... je mehr es tun desto wahrscheinlicher, dass ebay die Auktionen löscht.
Ganz neu ist die Masche nicht, es wurden ja auch schon Fotos von Münzen und Kopien von Vatikan-Bestellformularen verhökert.
Wenn ich
http://pages.ebay.de/help/policies/listing-catalog.html
richtig deute, sollte sowas ja nach ebay ABGs verboten sein, deshlab kann kein gültiger "was auch immer für ein Auftrag" zustande kommen.
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03-10-2010, 21:38
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#8 (permalink)
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Damit bleibt es zwar ein unschönes Angebot, aber zumindest ist es jetzt idiotensicher - für den, der liest.
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Naja, aber es ist und bleibt ein ungültiges Angebot.
Aus den Tiefen von ebay:
"Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können."
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03-10-2010, 21:42
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#10 (permalink)
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Naja, aber es ist und bleibt ein ungültiges Angebot.
Aus den Tiefen von ebay:
"Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können."
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Dann ist die Sache klar, bei ebay melden und dem Haderlumpen das Handwerk legen.
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03-10-2010, 21:49
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#11 (permalink)
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"Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können."
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Das kannte ich nicht, aber dann ist es ja wirklich ganz eindeutig und das ist auch gut so!
Gruß
Sascha
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03-10-2010, 23:40
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#13 (permalink)
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Wie immer gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es ist mir absolut unverständlich wie mann 200 Euro bieten kann ohne auch nur die Überschrift zu lesen, was machen diese Leute? Nur die Bilder angucken?
Aber trotzdem gehört das von ebay gelöscht!
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04-10-2010, 00:56
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#14 (permalink)
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Wie immer gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es ist mir absolut unverständlich wie mann 200 Euro bieten kann ohne auch nur die Überschrift zu lesen, was machen diese Leute? Nur die Bilder angucken? 
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Diesen Eindruck habe ich nicht selten.
Nun, der Auktionsgewinner ist wahrscheinlich Spanier, der offenbar nur auf das Bild geboten hat. Sehr mutig, man kann es auch naiv oder einfach nur blöd nennen, 181 Euro auf Grund einer Abbildung zu bieten, ohne ein Wort vom Text verstanden zu haben.
Allerdings könnte das bisher einwandfreie Bewertungsprofil des Anbieters künftig etwas rotgetupft sein - nicht ganz zu Unrecht!
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04-10-2010, 04:27
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#15 (permalink)
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Es steht trotz allem in der Artikelbeschreibung"Vermittlung".
Ich sage nur,wer lesen kann...... .
Ob erlaubt hin oder her,in der Werbung wird auch so vieles Versprochen und dann?
Wer so dumm ist darauf zu Bieten?
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04-10-2010, 11:34
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#16 (permalink)
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Wer so dumm ist darauf zu Bieten?
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Naja die Angebote sind zumindest gelöscht, da der Verkäufer wohl zu dumm war die ebay Regeln zu lesen
Beste Grüße
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04-10-2010, 11:46
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#17 (permalink)
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vielleicht kann ja mal einer der anwesenden powerseller dem spuk ein ende bereiten .........
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Welche Möglichkeiten hat eigentlich ein Powerseller die andere nicht haben?
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04-10-2010, 12:11
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#18 (permalink)
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Naja die Angebote sind zumindest gelöscht, da der Verkäufer wohl zu dumm war die ebay Regeln zu lesen
Beste Grüße
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Naja die Angebote sind zumindest gelöscht
Das ist auch gut so!
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04-10-2010, 13:04
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#19 (permalink)
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Wenn ich (...) richtig deute, sollte sowas ja nach ebay ABGs verboten sein, deshlab kann kein gültiger "was auch immer für ein Auftrag" zustande kommen.
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Hallo Janetmagic,
ohne dass ich damit sagen will, dass ich die Vorgangsweise des Verkäufers - so wie ich sie diesem Thema hier entnehme (ich habe die Auktionsbeschreibung nicht selbst gesehen) - gutheiße, wollte ich nur kurz richtigstellen, dass ein Verstoß gegen die Ebay-AGBs nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit eines Vertrags führen würde. In solchen Fällen können zwar andere Wirksamkeitshindernisse wie etwa der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gegeben sein. Hier würde ich bei dem, was ich weiß, aber nicht an der Wirksamkeit des Vertrags - sofern denn einer abgeschlossen wurde/worden wäre - zweifeln.
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