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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 03-10-2010, 19:20   #1 (permalink)
 
Wieder einmal Dumme gefunden!

Wieder einmal Dumme gefunden!

Mit einer geschickten Beschreibung, kann man bei Ebay Geld machen:

Monaco 2 euro 2010 Proof PP BE - VERMITTLUNG für 192,50 bei eBay.de: Monaco (endet 04.10.10 11:02:40 MESZ)

175,97 und 100 Euro bis jetzt für einen Link zu dem Französischen Händler. Die Gewinner dieser Auktionen werden sich ärgern.
Und Heute hat dieser Anbieter noch solche „Angebote“ eingestellt und sich noch besser abgesichert „Angebot freibleibend je nach Verfügbarkeit“!
flori530 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:01   #2 (permalink)
 
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Wieder einmal Dumme gefunden!

Mit einer geschickten Beschreibung, kann man bei Ebay Geld machen:

Monaco 2 euro 2010 Proof PP BE - VERMITTLUNG für 192,50 bei eBay.de: Monaco (endet 04.10.10 11:02:40 MESZ)

175,97 und 100 Euro bis jetzt für einen Link zu dem Französischen Händler. Die Gewinner dieser Auktionen werden sich ärgern.
Und Heute hat dieser Anbieter noch solche „Angebote“ eingestellt und sich noch besser abgesichert „Angebot freibleibend je nach Verfügbarkeit“!
Bauernfängerei der übelsten Art.
Kronerogøre ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:03   #3 (permalink)
 
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Wieder einmal Dumme gefunden!

Mit einer geschickten Beschreibung, kann man bei Ebay Geld machen:

Monaco 2 euro 2010 Proof PP BE - VERMITTLUNG für 192,50 bei eBay.de: Monaco (endet 04.10.10 11:02:40 MESZ)

175,97 und 100 Euro bis jetzt für einen Link zu dem Französischen Händler. Die Gewinner dieser Auktionen werden sich ärgern.
Und Heute hat dieser Anbieter noch solche „Angebote“ eingestellt und sich noch besser abgesichert „Angebot freibleibend je nach Verfügbarkeit“!
Wie immer gilt auch hier, wer ohne zu Lesen bei ebay bietet, dem kann man oft nicht helfen. Vielleicht bietet aber auch jemand in der Absicht nicht zu bezahlen, wer weiss das schon.

Interessant ist, das der Verkäufer am Ende doch von einem Kaufvertrag spricht

"Dies ist ein rechtgültiger Kaufvertrag - Spassbieter werden nach 5 Tagen ohne eingegangener Zahlung über ebay angemahnt und es gilt Verzug nach 10 Tagen ohne Zahlungeingang als vereinbart."
janetmagic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:03   #4 (permalink)
 
Diese Vorgehensweise ist mir auch neu. Sehr dreist!!!! Was tun????
Daveyyy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:12   #5 (permalink)
 
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Wie immer gilt auch hier, wer ohne zu Lesen bei ebay bietet, dem kann man oft nicht helfen. Vielleicht bietet aber auch jemand in der Absicht nicht zu bezahlen, wer weiss das schon.

Interessant ist, das der Verkäufer am Ende doch von einem Kaufvertrag spricht

"Dies ist ein rechtgültiger Kaufvertrag - Spassbieter werden nach 5 Tagen ohne eingegangener Zahlung über ebay angemahnt und es gilt Verzug nach 10 Tagen ohne Zahlungeingang als vereinbart."
Nun ja, man erwirbt eine Dienstleistung. Ob sie nützlich oder notwendig ist, ist in dem Fall nur subjektiv feststellbar.
Kronerogøre ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:15   #6 (permalink)
 
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Diese Vorgehensweise ist mir auch neu. Sehr dreist!!!! Was tun????
Naja, ich habe es gemeldet, ob es aber was bringt ... je mehr es tun desto wahrscheinlicher, dass ebay die Auktionen löscht.

Ganz neu ist die Masche nicht, es wurden ja auch schon Fotos von Münzen und Kopien von Vatikan-Bestellformularen verhökert.

Wenn ich

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-catalog.html

richtig deute, sollte sowas ja nach ebay ABGs verboten sein, deshlab kann kein gültiger "was auch immer für ein Auftrag" zustande kommen.
janetmagic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:30   #7 (permalink)
 
Das wurde hinzugefügt:
Ich trete als Verkäufer dieses Artikels nur als VERMITTLER auf und nenne dem Höchstbietenden nach vollständiger Bezahlung des Auktionsbetrages, das einer Courtage oder auch als eine Vermittlungsgebühr zu verstehen ist, welche ich vom jeweiligen Höchstbietenden als abgegebenes Höchstgebot erhalte.

und auch eine Frage diesbezüglich wurde offen und ehrlich beantwortet. Damit bleibt es zwar ein unschönes Angebot, aber zumindest ist es jetzt idiotensicher - für den, der liest.

Gruß
Sascha
ErfurtMünzen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:38   #8 (permalink)
 
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...
Damit bleibt es zwar ein unschönes Angebot, aber zumindest ist es jetzt idiotensicher - für den, der liest.
...
Naja, aber es ist und bleibt ein ungültiges Angebot.

Aus den Tiefen von ebay:

"Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können."
janetmagic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:41   #9 (permalink)
 
Ich bin auch der Meinung, das es gegen die Grundsätze von ebay verstößt.
Da wird es wohl kaum helfen, das sich der Anbieter als Vermittler versteht.

Verbot ist Verbot.

Habe ebay auch informiert.
lindemac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:42   #10 (permalink)
 
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Naja, aber es ist und bleibt ein ungültiges Angebot.

Aus den Tiefen von ebay:

"Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können."
Dann ist die Sache klar, bei ebay melden und dem Haderlumpen das Handwerk legen.
Kronerogøre ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 21:49   #11 (permalink)
 
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"Es ist verboten, Kataloge anzubieten, aus denen Käufer direkt bestellen können. Ebenfalls verboten sind Unterlagen und Datenträger, die hauptsächlich Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten. Dazu gehört auch in jeder Form das Anbieten von Informationen darüber, wie oder wo spezielle Waren gekauft oder verkauft werden können."
Das kannte ich nicht, aber dann ist es ja wirklich ganz eindeutig und das ist auch gut so!

Gruß
Sascha
ErfurtMünzen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 22:30   #12 (permalink)
 
also ich hab die Auktion bereits heute nachmittag entdeckt und eigentlich sofort verstanden, dass der Typ lediglich den Link zu einer Händlerseite verkauft. Im Sinne von, ich sag euch wo ihr das Ding günstig kaufen könnt und kriege dafür Provision.

Nun haben allerdings irgendwelche Spaßbieter oder Lesefaule Ebayer gemeint bei dieser Auktion würde die Münze verkauft.

Und jetzt sind sowohl Verkäufer als auch Käufer erst mal richtig ins schwitzen geraten, tja selbst Schuld wenn man so´n quatsch macht.
Eurofighter2009 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03-10-2010, 23:40   #13 (permalink)
 
Wie immer gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es ist mir absolut unverständlich wie mann 200 Euro bieten kann ohne auch nur die Überschrift zu lesen, was machen diese Leute? Nur die Bilder angucken?

Aber trotzdem gehört das von ebay gelöscht!
MastaEm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 00:56   #14 (permalink)
 
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Wie immer gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Es ist mir absolut unverständlich wie mann 200 Euro bieten kann ohne auch nur die Überschrift zu lesen, was machen diese Leute? Nur die Bilder angucken?
Diesen Eindruck habe ich nicht selten.

Nun, der Auktionsgewinner ist wahrscheinlich Spanier, der offenbar nur auf das Bild geboten hat. Sehr mutig, man kann es auch naiv oder einfach nur blöd nennen, 181 Euro auf Grund einer Abbildung zu bieten, ohne ein Wort vom Text verstanden zu haben.

Allerdings könnte das bisher einwandfreie Bewertungsprofil des Anbieters künftig etwas rotgetupft sein - nicht ganz zu Unrecht!
Löwenherz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 04:27   #15 (permalink)
 
Es steht trotz allem in der Artikelbeschreibung"Vermittlung".
Ich sage nur,wer lesen kann.......
Ob erlaubt hin oder her,in der Werbung wird auch so vieles Versprochen und dann?
Wer so dumm ist darauf zu Bieten?
elezodehn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 11:34   #16 (permalink)
 
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...
Wer so dumm ist darauf zu Bieten?
...
Naja die Angebote sind zumindest gelöscht, da der Verkäufer wohl zu dumm war die ebay Regeln zu lesen

Beste Grüße
janetmagic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 11:46   #17 (permalink)
 
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vielleicht kann ja mal einer der anwesenden powerseller dem spuk ein ende bereiten .........
Welche Möglichkeiten hat eigentlich ein Powerseller die andere nicht haben?
Münzadler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 12:11   #18 (permalink)
 
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Naja die Angebote sind zumindest gelöscht, da der Verkäufer wohl zu dumm war die ebay Regeln zu lesen

Beste Grüße
Naja die Angebote sind zumindest gelöscht
Das ist auch gut so!
elezodehn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 13:04   #19 (permalink)
 
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Wenn ich (...) richtig deute, sollte sowas ja nach ebay ABGs verboten sein, deshlab kann kein gültiger "was auch immer für ein Auftrag" zustande kommen.
Hallo Janetmagic,

ohne dass ich damit sagen will, dass ich die Vorgangsweise des Verkäufers - so wie ich sie diesem Thema hier entnehme (ich habe die Auktionsbeschreibung nicht selbst gesehen) - gutheiße, wollte ich nur kurz richtigstellen, dass ein Verstoß gegen die Ebay-AGBs nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit eines Vertrags führen würde. In solchen Fällen können zwar andere Wirksamkeitshindernisse wie etwa der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gegeben sein. Hier würde ich bei dem, was ich weiß, aber nicht an der Wirksamkeit des Vertrags - sofern denn einer abgeschlossen wurde/worden wäre - zweifeln.
gound ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04-10-2010, 13:53   #20 (permalink)
 
Nun gut, dann ist es umso besser das die Angebote vor Beendigung gemeldet und auch von ebay gelöscht werden
janetmagic ist offline   Mit Zitat antworten
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