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Alt 25-10-2010, 16:55   #1 (permalink)
 
Widerrufsrecht

Hallo

Kann das stimmen, ist doch nicht logisch?
Mir geht es um den Wiederruf vor Erhalt der Ware.
Danke im Voraus.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
Man!ac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-10-2010, 17:08   #2 (permalink)
 
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Hallo

Kann das stimmen, ist doch nicht logisch?
Mir geht es um den Wiederruf vor Erhalt der Ware.
Danke im Voraus.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
Wo ist das Problem? Du kannst auch vor beginn der Frist Widerrufen.

Damit soll nur sichergestellt werden das die Frist nicht schon abläuft bevor du die Ware überhaupt gesehen hast.
jannys33 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25-10-2010, 17:38   #3 (permalink)
 
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Wo ist das Problem? Du kannst auch vor beginn der Frist Widerrufen.

Damit soll nur sichergestellt werden das die Frist nicht schon abläuft bevor du die Ware überhaupt gesehen hast.
Die Belehrung kam aber sofort in Textform nach dem Kauf über eBay.
Man!ac ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-10-2010, 18:48   #4 (permalink)
 
Es ist egal wann die Belehrung kommt. Die Frist in der du Wiederrufen kannst - endet 30 Tage nach Erhalt der Ware !

... Das ist auch gut so - sonst würden viele Händler mit der Lieferung 29 Tage warten ...

Du kannst als "Von" Sofort - "Bis" 30 Tage nach Lieferung - wiederrufen !
Diese 30 Tage sollten ausreichend sein eine Ware zu prüfen ...

Lg
Marcus
Anubix2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-10-2010, 18:56   #5 (permalink)
 
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Es ist egal wann die Belehrung kommt. Die Frist in der du Wiederrufen kannst - endet 30 Tage nach Erhalt der Ware !

... Das ist auch gut so - sonst würden viele Händler mit der Lieferung 29 Tage warten ...

Du kannst als "Von" Sofort - "Bis" 30 Tage nach Lieferung - wiederrufen !
Diese 30 Tage sollten ausreichend sein eine Ware zu prüfen ...

Lg
Marcus
Nein, wenn er die Ware bekommt und aber keine Belehrung ist die Frist endlos.

Im übrigen hat sich da einiges geändert.

Geändert von jannys33 (25-10-2010 um 19:04 Uhr)
jannys33 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25-10-2010, 19:07   #6 (permalink)
 
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Nein, wenn er die Ware bekommt und aber keine Belehrung ist die Frist endlos.

Im übrigen hat sich da einiges geändert.
Ja - klar - Erhalt der Belehrung vorrausgesetzt !
Anubix2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25-10-2010, 20:36   #7 (permalink)
 
Aufpassen,
wenn du wartest bis du die Ware erhalten hast und diese einen Warenwert von 40€ nicht übersteigt, trägst du i.d.R. selbst die Versandkosten für das Zurücksenden.
bigfish ist offline   Mit Zitat antworten
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