25-10-2010, 17:08
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#2 (permalink)
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Hallo
Kann das stimmen, ist doch nicht logisch?
Mir geht es um den Wiederruf vor Erhalt der Ware.
Danke im Voraus.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
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Wo ist das Problem? Du kannst auch vor beginn der Frist Widerrufen.
Damit soll nur sichergestellt werden das die Frist nicht schon abläuft bevor du die Ware überhaupt gesehen hast.
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