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| Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc. |
27-02-2011, 23:13
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#2 (permalink)
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Ist zufällig jmd. Anwalt und kann die "echte" 2 € Vatikan 05 CC "rausklagen"?
Find das echt mies, oder der Typ wurde selbst reingelegt und weiß nicht was er vor sich hat.
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Die Masche mit den italienischen Münzen ist ja leider nicht neu. 
Was verstehst Du unter rausklagen?
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27-02-2011, 23:22
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#6 (permalink)
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da nicht da steht, dass man das kauft, was man sieht, sondern lediglich die echte beschreibung der münze sieht und ein kauf bei ebay ja bindend für beide seiten ist, bekommt man vor einem gericht, wenn man dann soweit gehen möchte, in jedem fall recht. wenn da stehen würde, dass man bekommt, was man sieht, ist das bestimmt schwieriger. aber so, dürfte das wohl nicht schwer sein, die originale münze zu bekommen. man kann ja als artikelbilder einstellen, was man möchte, das muss ja nich unbedingt zu dem artikel passen.
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27-02-2011, 23:37
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#10 (permalink)
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da sind doch 1ct - 5ct frankreich oder sehe ich das falsch? oh oh oh, wenn das mal kein absichtlicher betrug ist...
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Ich sehe da auch die Marianne!
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28-02-2011, 00:23
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#12 (permalink)
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Ich könnte mir gut vorstellen das es ein gehackter Account ist ....
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Genau, das Profil passt nicht zum Verkauf, das stinkt gewaltig zum Himmel.
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28-02-2011, 00:43
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#14 (permalink)
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Wenn das ein gehackter Account ist, warum macht sich der vermeintliche Betrüger dann überhaupt erst die Mühe mit dem Trick mit den italienischen bzw. französischen Münzen? Mit Bildern der echten Münzen aus Monaco und dem Vatikan würden doch viel mehr Leute bieten.
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Ich nehme mal an ... um den Account möglichst lange nutzen zu können ... wenn er das versendet was auf dem Bild ist - kann er sich noch eine ganze weile länger durchschlagen - als wenn er garnichts versenden würde ?! Ist eine vermutung ...
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28-02-2011, 13:24
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#16 (permalink)
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Ich hab gerade eine entsprechende "Frage an den Verkäufer" gesendet. Vielleicht ist es ja wirklich so, dass er keine Ahnung hat und selbst nur reingelegt wurde, als er die Münze erworben hat. Mal abwarten, was er antwortet!
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Vor einer knappen Stunde kam die Antwort:
"Es tut mir leid sie bekommen nur die abgebildete."
Die Auktion beendet oder die Artikelbeschreibung ergänzt hat er trotzdem nicht, obwohl er weiß, dass Beschreibung und Bild nicht zusammenpassen. Damit ist die Sache für mich recht eindeutig.
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28-02-2011, 13:49
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#17 (permalink)
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Frage: hallo, 1,2,5 ct sind alle Monaco ?
Antwort: 1.2.und 5 cent sind aus Frankreich.
Alles mehr als eindeutig.
Ob ich mal frage ob er Accounts knackt?
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28-02-2011, 13:57
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#18 (permalink)
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da nicht da steht, dass man das kauft, was man sieht, sondern lediglich die echte beschreibung der münze sieht und ein kauf bei ebay ja bindend für beide seiten ist, bekommt man vor einem gericht, wenn man dann soweit gehen möchte, in jedem fall recht. wenn da stehen würde, dass man bekommt, was man sieht, ist das bestimmt schwieriger. aber so, dürfte das wohl nicht schwer sein, die originale münze zu bekommen. man kann ja als artikelbilder einstellen, was man möchte, das muss ja nich unbedingt zu dem artikel passen. 
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das würde ich so nicht unbedingt unterschreiben. das bild ist eigentlich immer bestandteil der beschreibung, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird. und du als münzsammler müsstest es auch erkennen und wissen, dass es nicht die münze aus der artikelbeschreibung ist. und ein unwissender würde nicht klagen, da er denkt, es ist die echte münze. ich denke, es ist hier sehr grenzwertig, aber ich glaube vor gericht würdest du kein recht bekommen. wenn ich es finde, stelle ich mal den entsprechenden gesetzestext ein.
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28-02-2011, 14:09
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#19 (permalink)
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das würde ich so nicht unbedingt unterschreiben. das bild ist eigentlich immer bestandteil der beschreibung, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird.
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Ausser es wird darauf hingewiesen mit:
Bild stellt ein vergleichbares Muster dar...
Abbildung ähnlich...
Bla, bla, bla...
Sowas fördert allerdings nicht die gewünschten Gebote wenn
man besch...en will!
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28-02-2011, 14:15
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#20 (permalink)
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du als münzsammler müsstest es auch erkennen und wissen, dass es nicht die münze aus der artikelbeschreibung ist. und ein unwissender würde nicht klagen, da er denkt, es ist die echte münze.
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Das ist schwarz oder weiß. Was ist aber, wenn es grau wird? Damit meine ich, wenn z.B. ein Unwissender die Münze im falschen Glauben kauft, weil er diese einem befreundeten Münzsammler schenken will? Dieser erkennt dann das Geschenk als falsch und schon geht die Klagerei los.
Es ist ganz eindeutig ein Betrugsversuch. Das wäre das Gleiche, wenn ich im Media-Markt eine CD für 20 EUR in eine Hülle packe, welche mich an der Kasse nur 10 EUR kostet. Die Kassiererin wird vorsätzlich über den wahren Wert getäuscht, wodurch für den Media-Markt ein finanzieller Schaden eintritt und ich selbst einen Gewinn erziele.
Auch hier wird der ebay-Käufer über den tatsächlichen (niedrigeren) Wert hinweg getäuscht und an seinem Vermögen geschädigt, während sich der Verkäufer bereichert. Alle Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt.
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28-02-2011, 14:22
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#21 (permalink)
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Alle Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt.
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Sehe ich auch so, solche Auktionen zielen ausschließlich
auf Nepp und Betrug ab!
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28-02-2011, 14:50
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#22 (permalink)
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Ich hab gerade eine entsprechende "Frage an den Verkäufer" gesendet. Vielleicht ist es ja wirklich so, dass er keine Ahnung hat und selbst nur reingelegt wurde, als er die Münze erworben hat. Mal abwarten, was er antwortet!
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Hab ihm nun auch mal noch schnell eine Mail geschickt und ihm dringend nahegelegt, aufgrund des Verdachtes des Betrugsversuches die Auktion zu beenden. Weiterhin habe ich die Auktion an ebay gemeldet. Glaube aber nicht, dass irgendetwas passiert.
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