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Alt 16-05-2011, 17:46   #1 (permalink)
 
Sammlungsverkauf bei Ebay und das Finanzamt

" Beim Verkauf größerer privater Sammlungen schauen die Finanzbehörden nicht ewig zu. Diese Erfahrung musste ein Paar machen, das wertvolles Spielzeug auf E-Bay verkauft hatte: Allein 2005 erbrachten 287 Auktionen 35.000 Euro ein- und einen Umsatzsteuerbescheid.
Ihre Klage blieb erfolglos. Die Tätigkeit des Paars sei nachhaltig und damit unternehmerisch, so das Urteil.
Finanzgericht Baden-Würtemberg, Az 1 K 3016/08 "
Quelle: Guter Rat Nr. 4 April 2011

Gruß
Holger
coinsman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2011, 18:18   #2 (permalink)
 
Wer Spielzeug, Schmuck, Münzen oder sonst etwas für 35.000 € verkauft ist in meinen Augen auch ein Händler. Irgendwo muss ja auch die Grenze sein.
Eurofighter2009 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2011, 18:28   #3 (permalink)
 
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Wer Spielzeug, Schmuck, Münzen oder sonst etwas für 35.000 € verkauft ist in meinen Augen auch ein Händler. Irgendwo muss ja auch die Grenze sein.
Naja, wenn ich morgen das Münzensammeln leid bin und die Sammlung veräussere
bin ich doch nicht zwangsläufig ein Händler.
Münzadler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2011, 18:30   #4 (permalink)
 
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Wer Spielzeug, Schmuck, Münzen oder sonst etwas für 35.000 € verkauft ist in meinen Augen auch ein Händler. Irgendwo muss ja auch die Grenze sein.
Na ja, so pauschal kannst Du das aber nicht sagen. Wenn Du Deinen Gebrauchtwagen für 35.000 Euro verkaufst, weil die Kiste halt nun einmal noch soviel wert ist, dann bist Du trotzdem noch lange kein Händler.
Lolo! ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2011, 19:08   #5 (permalink)
 
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Na ja, so pauschal kannst Du das aber nicht sagen. Wenn Du Deinen Gebrauchtwagen für 35.000 Euro verkaufst, weil die Kiste halt nun einmal noch soviel wert ist, dann bist Du trotzdem noch lange kein Händler.

Es macht aus umsatzsteuerlicher Sicht schon einen Unterschied, ob es sich um eine oder 287 Auktionen handelt.

Das ist ganz klar eine unternehmerische Tätigkeit, zumal öffentlich über Ebay verkauft wurde.

Gewinne sind hier nicht zu versteuern, sondern es geht hier nur um die Umsatzsteuer von 19 %.
heft1_stardust ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2011, 19:39   #6 (permalink)
 
Und die Moral von der Geschicht:
Verkauf dein Zeug bei Ebay nicht!

Es gibt genügend Spezialforen, wo man das etwas unauffälliger machen kann, sofern es sich tatsächlich um eine Sammlungsauflösung handelt (Kontakte herstellen und den Rest offline gegen Cash).
rollenchecker gefällt dieser Beitrag.
bayreuth ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-05-2011, 23:51   #7 (permalink)
 
Genau. Es ist einfach Quark, dass man heutzutage (in Deutschland) versteckt handeln muss, um unbescholten seine Sammlung zu verkaufen, wofür man als Privatperson eben nicht steuerpflichtig sein sollte... das ganze mit gesundem Menschenverstand und gesunder Moral zu betrachten ist da wohl inzwischen zu viel verlangt. Ein Finanzamt sollte da in der Lage sein, dies differenzierter zu betrachten, so schwer kann das doch nicht sein...
s69_de gefällt dieser Beitrag.
jeggy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-05-2011, 09:06   #8 (permalink)
 
Dann bestünde ja die Gefahr, in die Fänge der Finanzämter zu geraten,wenn man seine Sammlung, die man teilweise über Jahrzehnte zusammengetragen hat,in mehreren Tranchen verkaufen will (muss),
Klasse Deutschland
kasi1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-05-2011, 09:29   #9 (permalink)
 
Ich weiß nicht mehr genau aus welchem Grund, aber dieses Urteil habe ich vor ein paar Wochen selbst erst gelesen.

Und genau das kann ich jedem nur empfehlen bevor jetzt hier auf den Finanzbehörden oder sonstwem rumgehackt wird. Investiert mal einfach eine halbe Stunde und lest Euch die brilliante Urteilsbegründung durch.

Übrigens wird dort auch Bezug zu Münz- und Briefmarkensammlern genommen, die ihre Sammlung verkaufen

Link zum Urteil
b2933 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-05-2011, 11:25   #10 (permalink)
 
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Ich weiß nicht mehr genau aus welchem Grund, aber dieses Urteil habe ich vor ein paar Wochen selbst erst gelesen.

Und genau das kann ich jedem nur empfehlen bevor jetzt hier auf den Finanzbehörden oder sonstwem rumgehackt wird. Investiert mal einfach eine halbe Stunde und lest Euch die brilliante Urteilsbegründung durch.

Übrigens wird dort auch Bezug zu Münz- und Briefmarkensammlern genommen, die ihre Sammlung verkaufen

Link zum Urteil


wenn es denn so ist, wie unter punkt 7 beschrieben
7
Hiergegen legten die Kläger am 2. Januar 2008 Einspruch ein. Zur Begründung wiesen die Kläger darauf hin, dass sie leidenschaftliche Hobbysammler seien und sich über die Internetplattform „ebay“ von einem Teil ihrer Sammlungen getrennt hätten. Der überwiegende Teil der Sammlung bestehe aus Puppen und Teddybären und hier insbesondere der Marke „Steiff“. In geringerem Umfang seien gebrauchte Haushaltsgegenstände betroffen gewesen, die sie selbst nicht mehr benötigt hätten oder die durch Todesfälle in der Familie nicht mehr benötigt worden seien. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) habe bei einem Briefmarkensammler die Veräußerung seiner Sammlung in einem Wert von 386.000 DM als nichtunternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gewertet und diese Rechtsprechung später auf einen Münzsammler übertragen, der seine Sammlung im Wert von 190.000 DM veräußert habe. Aus diesem Grunde seien die angefochtenen Bescheide mangels Unternehmereigenschaft aufzuheben.

damit kann man doch leben.......... diese andere ,wüste verkauferei, bei der jeder quatsch zu geld gemacht wird, hat ja wirklich schon oftmals gewerblichen charakter.
kasi1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17-05-2011, 14:07   #11 (permalink)
 
Wenn ich eine Münzsammlung über Jahre aufgebaut habe, musste ich auch Vorsteuer (MwSt) zahlen, die das Finanzamt einbehalten hat. Und dann hinterher, kann es doch nicht an irgendwelchen Summen liegen, ob ich Umsatzsteuer abführen muss oder nicht. Da kann der Staat natürlich schön zwei mal abkassieren.
Da ist es anschließend in meinen Augen auch unerheblich ob ich meine Münzen als Block oder einzeln verkaufe. Das sieht das Finanzamt sicher wieder anders. Das ist es was mich in D so anpiept. Immer so als Behörde wie man es braucht. Da habe ich schon so einige Erfahrungen.
Fusselbär ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 18-05-2011, 09:06   #12 (permalink)
 
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... die brilliante Urteilsbegründung ...
Hallo!

Fehleinschätzung! Die Urteilsbegründung ist in sich schlüssig, unbestreitbar. Inhaltlich repetiert sie allerdings nur die sog. Verwaltungsauffassung (Finanzamts-Meinung).

Auf den Knackpunkt wird nicht substantiell eingegangen, nämlich woher die Gegenstände stammen. Aus dem Urteil ist nicht zu erkennen, ob dazu überhaupt Erkenntnisse vorliegen. Ich muss dazu sagen, dass mir das auch etwas "komisch" vorkommt, wenn hauptsächlich Waren verkauft werden, die in erster Linie bei Sammlern gesucht und begehrt sind, und zwar wie in einem Gemischtwarenladen. Andererseits sollte dann entweder ermittelt werden (Steuerfahndung), woher die Gegenstände stammen, oder es müsste die Aussage des Steuerpflichtigen gelten.

Nun ist das aber auch so, dass der Gesetzgeber die Bestimmungen des USt-Gesetzes so einengend für den Steuerpflichtigen abgefasst hat, dass solche Grenz- oder Zweifelsfälle damit erfasst werden können. Logo, dass der "Fiskus" fiskalische Interessen vertritt. Ansonsten wäre es ja auch nicht möglich gewesen, dass die im Urteil zitierten Briefmarken- und Münzensammler schlussendlich bis zum BFH gehen mussten.

Grüße
collettore
Collettore ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 18:43   #13 (permalink)
 
Bei Münzen frage ich mich ernsthaft, warum muss ein Privater erst über Ebay verkaufen und bietet diese nicht komplett einem (Groß)händler an? Es gibt genügend Händler die komplette Sammlungen kaufen! Der naheliegendste Grund ist, der Preis ist nicht hoch genug bei Ebay gibts mehr! Dann hat das schon gewerbl. Charakter, leider fallen die Preise für Privatpersonen in Ebay unglaublich hoch aus, bei Händlern, so war es bei mir unglaublich gering!

Ein Glück das ich dort nicht mehr verkaufe! Wenn etwas unverkäuflich ist, dann lasse ich es über die Ma Shops verkaufen! Und die Preise sind dort so gering angesetzt, das es schmerzt und trotzdem gehts nicht weg!
Münzen ab 1871 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 19:19   #14 (permalink)
 
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Bei Münzen frage ich mich ernsthaft, warum muss ein Privater erst über Ebay verkaufen und bietet diese nicht komplett einem (Groß)händler an? Es gibt genügend Händler die komplette Sammlungen kaufen! Der naheliegendste Grund ist, der Preis ist nicht hoch genug bei Ebay gibts mehr! Dann hat das schon gewerbl. Charakter, leider fallen die Preise für Privatpersonen in Ebay unglaublich hoch aus, bei Händlern, so war es bei mir unglaublich gering
Naja, wenn jemand für sein Eigentum nicht weniger haben will, als andere bereit sind dafür zu zahlen, handelt dieser jemand noch lange nicht gewerblich. Meine Meinung.
konrad028 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 19:22   #15 (permalink)
 
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Bei Münzen frage ich mich ernsthaft, warum muss ein Privater erst über Ebay verkaufen und bietet diese nicht komplett einem (Groß)händler an? Es gibt genügend Händler die komplette Sammlungen kaufen! Der naheliegendste Grund ist, der Preis ist nicht hoch genug bei Ebay gibts mehr! Dann hat das schon gewerbl. Charakter, leider fallen die Preise für Privatpersonen in Ebay unglaublich hoch aus, bei Händlern, so war es bei mir unglaublich gering!

Ein Glück das ich dort nicht mehr verkaufe! Wenn etwas unverkäuflich ist, dann lasse ich es über die Ma Shops verkaufen! Und die Preise sind dort so gering angesetzt, das es schmerzt und trotzdem gehts nicht weg!
Ich mach mal den da

Den 2. Absatz mit MA kapiere ich nicht ...

mfg

Geändert von Rambo (14-12-2011 um 19:29 Uhr)
Rambo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 19:27   #16 (permalink)
 
die frage die sich mir gerade stelt:

wieviele alte freds möchte 1871 noch hochholen und sein fachkommentar dazu abgeben?
Raphael, rufuszufall und jannys33 gefällt dieser Beitrag.
tom40 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 20:00   #17 (permalink)
 
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die frage die sich mir gerade stelt:

wieviele alte freds möchte 1871 noch hochholen und sein fachkommentar dazu abgeben?
Brüder im Geiste

Das hab ich mich auch schon gefragt.
jannys33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 21:00   #18 (permalink)
 
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Ich mach mal den da

Den 2. Absatz mit MA kapiere ich nicht ...

mfg

Das mit dem MA kapier ich auch nicht. Die Aussage ist sehr erklärungsbedürftig...

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die frage die sich mir gerade stelt:

wieviele alte freds möchte 1871 noch hochholen und sein fachkommentar dazu abgeben?
Mir stellt sich dazu vor allen die Frage: Was bezweckt er damit
Eric7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 21:09   #19 (permalink)
 
Nicht böse gemeint, aber: Google ist dein Freund - ma shops
ErfurtMünzen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 21:20   #20 (permalink)
 
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Nicht böse gemeint, aber: Google ist dein Freund - ma shops
Sowohl Rambo als auch ich kennen sehr wohl MA dinsbums, was wir nicht verstehen ist die getätigte Aussage. Vllt kannst Du uns diese erklären...?
Eric7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14-12-2011, 21:25   #21 (permalink)
 
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Nicht böse gemeint, aber: Google ist dein Freund - ma shops
MA ist schon klar, was es ist .

Er schreibt sinngemäß: "Bei Ebay ist der Preis zu hoch. Leider fallen die Preise für Privatpersonen in Ebay unglaublich hoch aus, bei Händlern, so war es bei mir unglaublich gering!"

Jetzt der Satz mit MA:
"Ein Glück das ich dort nicht mehr verkaufe [Ebay]! Wenn etwas unverkäuflich ist, dann lasse ich es über die Ma Shops verkaufen! Und die Preise sind dort so gering angesetzt, das es schmerzt und trotzdem gehts nicht weg!"

Ich bring es nicht in meinem Kopf. Bei Ebay will er nicht verkaufen weil dort die Preise zu hoch sind und bei MA will er verkaufen, weil sie da so niedrig sind, so dass es schmerzt.

Vielleicht steht er auf Schmerzen

mfg

Geändert von Rambo (14-12-2011 um 21:28 Uhr)
Rambo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2011, 06:52   #22 (permalink)
 
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Vielleicht steht er auf Schmerzen
Sowas sollte man natürlich nie ausschließen
Ich kenne diese MA Shops nicht, aber vllt. sind dort die Verkaufsgebühren niedriger und man kann höhere Startpreise festlegen?
Aber ihr habt Recht, ich hatte den Text nur überflogen, deshalb sind mir diese Unstimmigkeiten gar nicht aufgefallen.
ErfurtMünzen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2011, 09:59   #23 (permalink)
 
Falsche Schlussfolgerung! Wenn jemand Privat verkauft, erzielt dieser in Ebay Preise die zum größten mehr als doppelt so hoch sind wie die Münze (Sammlung) wert ist! Als ich noch gewerbl. über Ebay verkauft habe, habe ich zum nur 25 % vom Wert der Münze (Sammlung) bekommen!

Mit den immer höheren Auflagen, sei es durch Ebay[shop(gebühren)] und das Gesetz, habe ich den Verkauf an Privatpersonen komplett eingestellt!
Es hatte mich schon von anfang an verwundert, wie es sein kann, das Händler zum Teil deutlich mehr zahlen als es in Ebay gibt! Sei es Euro, DDR, Kaiserreich vielleicht auch Dritte Reich!

Sollte dann mal eine Münze, Satz, Sammlung u.ä. nicht Handelstauglich sein, so lasse ich es über einen Händler, der sich gut im Privatkundengeschäft auskennt, in den MA Shops einstellen, so dass es dort einen Abnehmer findet! Der eine oder andere Artikel geht dann so auch weg, wenn auch zu einem schmerzlichen Preis!
Münzen ab 1871 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2011, 10:28   #24 (permalink)
 
Immer noch ziemlich verworren !
wommi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-12-2011, 10:29   #25 (permalink)
 
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Falsche Schlussfolgerung! Wenn jemand Privat verkauft, erzielt dieser in Ebay Preise die zum größten mehr als doppelt so hoch sind wie die Münze (Sammlung) wert ist! Als ich noch gewerbl. über Ebay verkauft habe, habe ich zum nur 25 % vom Wert der Münze (Sammlung) bekommen!

Mit den immer höheren Auflagen, sei es durch Ebay[shop(gebühren)] und das Gesetz, habe ich den Verkauf an Privatpersonen komplett eingestellt!
Es hatte mich schon von anfang an verwundert, wie es sein kann, das Händler zum Teil deutlich mehr zahlen als es in Ebay gibt! Sei es Euro, DDR, Kaiserreich vielleicht auch Dritte Reich!

Sollte dann mal eine Münze, Satz, Sammlung u.ä. nicht Handelstauglich sein, so lasse ich es über einen Händler, der sich gut im Privatkundengeschäft auskennt, in den MA Shops einstellen, so dass es dort einen Abnehmer findet! Der eine oder andere Artikel geht dann so auch weg, wenn auch zu einem schmerzlichen Preis!
Ich fasse mal für mein Verständnis zusammen:
a) Privatpersonen erzielen bei Ebay mehr als doppelt so viel, wie die Münze wert ist
b) Gewerbliche erzielen bei Ebay nur 25% des Wertes einer Münze
c) Händler zahlen mehr als die bei Ebay erzielten Preise
d) Handelsuntaugliche Ware lässt sich nicht gut verkaufen

Moment ich mach mal den da wieder

Ich vermute mal, dass du von zwei unterschiedlichen Bezugsbasen ausgehst, aber selbst dann kann ich dir nicht folgen.

zu a) Privatpersonen erzielen den Marktpreis, damit genau den Wert, was die Münze wert ist. Auch sie zahlen Gebühren.

zu b) Gewerbliche erzielen meistens auch genau den Wert eventuell etwas mehr als Privatpersonen es bei Ebay erzielen. Nur wenn man meint z.B. eine gewöhnliche 20 Mark Preußen für 1200 Euro verkaufen zu können und man dann nur 300 Euro bekommt, verstehe ich deine 25% .

zu c) Bullshit, Händler müssen auch von etwas Leben können. Händler können aufgrund der höheren Vertrauensbasis einen höheren Preis beim Verkauf rausschlagen. Dennoch ist das Hauptgeschäft die Differenz zwischen An- und Verkauf, und da liegt der Punkt. Damit ein Händler davon Leben kann muss er günstig ankaufen und kann somit meistens nicht mit dem Marktpreis mithalten.

zu d) Ist eigentlich allgemein bekannt. Selber schuld wer dies kauft und sich nicht vorher informiert.

mfg
Rambo ist offline   Mit Zitat antworten
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