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  • 1 Post By rethorn

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Alt 15-06-2011, 09:03   #1 (permalink)
 
Paypal-Käuferschutz

Hallo!
Vielleicht könnt Ihr mir mit einem kleineren Problem weiterhelfen:
Ich habe vor kurzem eine ältere Silbermünze bei Ebay relativ günstig ersteigert (>100 €). Die Bewertungen des Käufers sind etwas durchwachsen, allerdings nur wegen etwas schleppender Abwicklung, aber insgesamt positiv.

Nun bietet der Verkäufer Paypal-Zahlung an, aber nur den Versand als Päckchen für 4 €. Das heißt doch, weder hat er einen Versandbeleg noch kann ich verfolgen, ob die Ware überhaupt abgegangen ist. Ich habe ihn deswegen angeschrieben und angeboten, dass er die Münze als versichertes Paket versendet, wofür ich die zusätzlichen Kosten übernehmen würde. Bisher erfolgte noch keine Reaktion.

Nun meine Frage: Gilt in so einem Fall, dass wir uns wegen des Versandes nicht einigen und tatsächlich per Päckchen versendet wird (fehlender bzw technisch unmöglicher Versendungsnachweis) überhaupt der Paypal-Käuferschutz?

Habe Ebay mit dieser Frage ebenfalls angeschrieben, aber auch noch keine Antwort.

Grüße
collettore
Collettore ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 09:21   #2 (permalink)
 
der VERkäufer kann ein Problem bekommen.

Wenn Käufer behauptet er habe nix bekommen, verlangt Paypal vom Verkäufer einen Nachweis. Wenn der keinen hat -> gibts Geld retour. Habe ich so erlebt. Würde mich aber nur eingeschränkt drauf verlassen, wie immer bei Paypal...
elwin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 09:55   #3 (permalink)
 
Hallo Collettore.
Meine kurze Antwort:
Bestehe auf registrierten oder versicherten Versand, andernfalls gibt es nur Ärger.

Benutze Funktion-den Kauf abbrechen/zurücktreten, damit der Verkäufer gezwungen wird zu reagieren.






Oder lese meine etwas längere Version aus der Sicht beider Parteien:

Es gibt z.B keinen Paypalschutz für den Käufer, wenn der Verkäufer( schlau ist und) eine Foto-Kopie des frankierten, gestempelten Päckchens bei Ebay vorlegen kann. Diese kann man sich für ca 15 Cent bei der Post anfertigen lassen. Damit beweist er den Versand. Der Poststempel auf der lesbaren Kopie ist immer eindeutig nur 1 Filiale zuzuordnen. Außerdem haben dort die modernen Kopierer mittlererweile alle eine Machine Identification Code (MIC)-Funktion, so daß niemand sagen kann, man hätte sich die Kopie zuhause gebastelt.

Die Ebay oder Paypalrichtlinien sagen eindeutig, daß der Verlust der Sendung auf dem Postweg nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist.
Die Käuferschutzlinien von Paypal/Ebay findet man hier: eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal



Und dort steht es unter Punkt 4: Welche Fälle sind abgesichert? Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen: Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. (Denn er gilt nur im Falle eines Betruges, in dem der Verkäufer die Ware absichtlich nicht versendet hat) Und damit sollte man als Käufer sehr vorsichtig umgehen, denn in dem Augenblick, in dem man eine Käuferbeschwerde einreicht, beschuldigt der Käufer damit eventuell automatisch den Verkäufer des Betruges( er habe nicht versendet).


Nur, wenn der Verkäufer absolut keinen Versand nachweisen kann( auch nicht die schriftliche eidesstattliche Erklärung eines Zeugens),oder die Fristen dazu versäumt, dann greift der Käuferschutz.
Desweiteren verpflichtet Ebay/Paypal den Paypalzahler( sehr gut im Kleingedruckten versteckt), daß der Käufer selbst dafür Sorge zu tragen hat, daß er nur nachvollziehbaren Versand erhält.( also nach registrierten oder versicherten Versand fragen muß)

Ausserdem versteckt enthalten: Verkäufer sollen abwarten, bis die Paypalzahlung auf deren Bankkonto gutgeschrieben wurde( ca 2-7 Tage). Das für den Fall, daß ein unbekannter Käufer mit einer gestohlenen Kreditkarte oder einem ungedeckten Girokonto über Paypal bezahlt und Paypal nach Entdeckung sofort den Betrag zurückbucht.


Also nicht wie in der Werbung steht: Zahlen Sie jetzt bequem mit P... und erhalten Sie schon morgen Ihren Artikel!


Viele Käufer mißachten vorsätzlich die Zahlungsbenachrichtigungen und Hinweise auf Einschreibe-oder Versicherungspflicht in den Artikelbeschreibungen und zahlen gegen den Willen des Verkäufers nur den unversicherten Versand, teilweise auch durch Abändern der Zahlungsbenachrichtigung(wenn diese Möglichkeit im Mein Ebay nicht deaktiviert ist- Standardeinstellung ist AKTIVIERT).



Denn sie meinen, sie seien intelligenter und würden anstatt eine Versicherung zu bezahlen, ja den kostenlosen Paypalkäuferschutz in Anspruch nehmen.
Das Resultat daraus ist, daß sie sich anschließend wundern, daß es KEINEN Ersatz vom Käuferschutz gibt.

Der Verkäufer kann diese Zahlungen zwar stornieren und eine neue Zahlungsaufforderung schicken, jedoch ist einmal mit Paypal bezahlt= endgültig bezahlt und ohne Einwilligung des Käufers gibt es weder Gebührenerstattung wegen Abbruchs, noch kann man einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen.
Denn die Auktion ist als bezahlt gekennzeichnet.( Ebay kann nur manuell eingreifen)



Und sehr oft wird zudem das Verkäuferkonto eingeschränkt oder gesperrt, weil es nicht gestattet ist, bei Paypalzahlungen den unversicherten Versand zuzulassen. Man kann es machen.

Aber es geht nur so lange gut, bis mal ein Artikel auf dem Postweg verschwindet und der Käufer eine Käuferbeschwerde einleitet.

In letzter Zeit verschwinden sehr viele Sendungen auf dem Postweg.

Das sollte man vorher bedenken und nicht dann, wenn es zu spät ist. Es ist nicht die Schuld des Verkäufers, wenn der Käufer das Einschreiben einsparen will. Also sollte man dann fairerweise auch keine Käuferbeschwerde einleiten.

Paypal sollte man nur benutzen, wenn man bereit ist, den versicherten Versand zu zahlen und diesen angemessen abzuwarten.

Ich persönlich kenne die Strapazen durch Paypalzwang und zahle dem Verkäufer grundsätzlich, wenn ich sehe, daß er an Versandkosten nichts hinzugeschummelt hat, seine entstehenden Paypalgebühren. Normalerweise gehört sich das auch so.

Paypal nutze ich eigentlich nur, weil ich über Kreditkarte erst im nächsten Monat zahlen muß, weil es Sammelpunkte gibt und weil ich immer eine Paypalabrechnung für den Kauf bekomme.

Normalerweise bekommt man von Privatverkäufern weder Rechnung noch ( zustehende)Quittung.
Dazu ist dann Paypal ganz gut. Paypalrechnungen werden vom Finanzamt anstandlos anerkannt, wogegen so ein gekritzelter halber Din A5-Zettel immer aussieht wie ein Eigenbeleg ;-)


MfG
B555andi gefällt dieser Beitrag.
rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 17:16   #4 (permalink)
 
Paypal ist in der Regel recht schnell damit das Geld zurück zu buchen, die Prüfen da nicht groß und fackeln nicht lange dann haste dein Geld zurück (soweit ich weiß).

Problem ist aber, dass man als Käufer mit soetwas schnell Probleme bekommen kann, auch wenn man alles richtig gemacht hat.
Eurofighter2009 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 17:57   #5 (permalink)
 
Ne, eben nicht, denn über das zurückgebuchte Geld kann er nicht verfügen, solange ein Käuferschutzantrag läuft. Es steht lediglich im Konto als Haben angekündigt, aber er bekommt es erstmal nicht. Beim Verkäufer steht es solange als Soll. Denn solange der Verkäufer irgendeinen Versandbeleg an Ebay hochsenden kann, muß es möglich für Ebay sein, daß Geld wieder dem Verkäufer zurückzugeben.
Ebay/Paypal zahlt doch nicht aus eigener Tasche. Wo denkt man da hin? das Geld wieder immer schön erstmal woanders eingefroren.Alles andere ist Werbung ;-)
rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 19:19   #6 (permalink)
 
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Nun bietet der Verkäufer Paypal-Zahlung an, aber nur den Versand als Päckchen für 4 €. Das heißt doch, weder hat er einen Versandbeleg noch kann ich verfolgen, ob die Ware überhaupt abgegangen ist.
Man kann bei der Post auch Päckchen mit Nachweis versenden, kostet dann 1 € extra (zumindest online ist das möglich).
phialca ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 19:29   #7 (permalink)
 
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Man kann bei der Post auch Päckchen mit Nachweis versenden, kostet dann 1 € extra (zumindest online ist das möglich).
Dann wären aber die 4€ nicht mehr kostendeckend.
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 21:25   #8 (permalink)
 
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Dann wären aber die 4€ nicht mehr kostendeckend.
Mein Vorschlag:

Großbrief/Maxibrief max. 2,20 € plus Einschreiben Einwurf 1,60 € macht 3,80 €. Reicht als Versandnachweis für paypal und ist im Gegensatz zum Päckchen sogar versichert.
PiLoti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 22:41   #9 (permalink)
 
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Mein Vorschlag:

Großbrief/Maxibrief max. 2,20 € plus Einschreiben Einwurf 1,60 € macht 3,80 €. Reicht als Versandnachweis für paypal und ist im Gegensatz zum Päckchen sogar versichert.
nicht ganz.

1. wäre diese Ware nicht versichert, da im Einschreiben keine Valoren der Klasse II zugelassen sind.
2. wären diese nur bis 25,- Euro versichert, wenn die Ware versichert wäre.

Es gibt leider zu viele Verkäufer, die einen Verlust/Beschädigung durch mangelhafte Verpackung provozieren.
bionicdragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 22:55   #10 (permalink)
 
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2. wären diese nur bis 25,- Euro versichert, wenn die Ware versichert wäre.
Beim Einwurfeinschreiben nur bis 20 Euro ...
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 23:00   #11 (permalink)
 
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............

Es gibt z.B keinen Paypalschutz für den Käufer, wenn der Verkäufer( schlau ist und) eine Foto-Kopie des frankierten, gestempelten Päckchens bei Ebay vorlegen kann. Diese kann man sich für ca 15 Cent bei der Post anfertigen lassen. Damit beweist er den Versand. Der Poststempel auf der lesbaren Kopie ist immer eindeutig nur 1 Filiale zuzuordnen. Außerdem haben dort die modernen Kopierer mittlererweile alle eine Machine Identification Code (MIC)-Funktion, so daß niemand sagen kann, man hätte sich die Kopie zuhause gebastelt.

..............
Das sagt eigentlich gar nix, als versender kann ich 5min später das Päckchen wieder zurückholen.

Aber Paypal und ebay machen eh was sie wollen.
jannys33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15-06-2011, 23:04   #12 (permalink)
 
Ebay Verkäuferschutz akzeptiert es aber so. Außerdem kannst du es dir auch vom Filialleiter bescheinigen lassen, daß du es dort aufgegeben hast. Somit ist es offiziell und eine Urkunde. Danach bekommst du diesen Brief garantiert nicht mehr mit nach Hause.
Soetwas habe ich zufällig gerade hier vorliegen.Bei special Kandidaten nach Bauchgefühl mache ich das immer.









Gruß Kay!
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rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-06-2011, 13:17   #13 (permalink)
 
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...meine etwas längere Version...
Hallo!
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Den Fall eines "gefaketen" Versandbeleges hatte ich noch gar nicht bedacht. Ich wusste auch nicht, dass man sich so eine Versandquittung beschaffen kann. Natürlich gehört dazu dann schon eine erhebliche kriminelle Energie; und wenn der Verkäufer bisher zwar etwas langsam mit dem Versand war, aber seine Angebote anscheinend in Ordnung sind, muss ich ihm so etwas nicht unterstellen.

Ich habe ihm jetzt nochmal geschrieben und ihm Kostenübernahme für das erhöhte Porto und (erstmal) Beteiligung an den Paypal-Kosten angeboten. Außerdem habe ich Abholung angeboten, weil ich, wie es der Zufall will, am langen Wochenende ganz in der Nähe bin. Mal sehen wie er reagiert.

Ebay hat übrigens auch schon (!) geantwortet; sie bestätigen Deine Ausführungen, ohne allerdings das Risiko des Verlustes auf dem Versandwege besonders zu erwähnen.

Ich werde wahrscheinlich doch die Bezahlung - über Paypal - vornehmen, auch wenn er nicht weiter reagieren sollte. (Jaja, wie wird hier ab und zu geschrieben: Gier frisst Hirn!). Werde Euch auch von den Ergebnissen berichten.

Vielen Dank und Grüße
collettore
Collettore ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16-06-2011, 13:57   #14 (permalink)
 
Collettore:
OH, OH, OH. das hast du wohl jetzt ganz falsch verstanden.

Ich schrieb nicht von einem gefakten Versandbeleg.
Ne, ne, das ist schon richtig so, daß man sich auch den unregistrieten Versand dann bescheinigen lassen kann und auch sollte, solange ein Postmitarbeiter ihn angenommen hat. Wenn man aber keinen Brief aufgegeben hat, dann bekommt man es auch nicht bescheinigt.
Da gibt es nichts zu faken ;-)

Wenn der Brief aber in einen Briefkasten geworfen wurde, geht diese Variante natürlich nicht.
MfG.
rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
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