Hallo Collettore.
Meine kurze Antwort:
Bestehe auf registrierten oder versicherten Versand, andernfalls gibt es nur Ärger.
Benutze Funktion-den Kauf abbrechen/zurücktreten, damit der Verkäufer gezwungen wird zu reagieren.
Oder lese meine etwas längere Version aus der Sicht beider Parteien:
Es gibt z.B keinen Paypalschutz für den Käufer, wenn der Verkäufer( schlau ist und) eine Foto-Kopie des frankierten, gestempelten Päckchens bei Ebay vorlegen kann. Diese kann man sich für ca 15 Cent bei der Post anfertigen lassen. Damit beweist er den Versand. Der Poststempel auf der lesbaren Kopie ist immer eindeutig nur 1 Filiale zuzuordnen. Außerdem haben dort die modernen Kopierer mittlererweile alle eine Machine Identification Code (MIC)-Funktion, so daß niemand sagen kann, man hätte sich die Kopie zuhause gebastelt.
Die Ebay oder Paypalrichtlinien sagen eindeutig, daß der Verlust der Sendung auf dem Postweg nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist.
Die Käuferschutzlinien von Paypal/Ebay findet man hier:
eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal
Und dort steht es unter Punkt 4: Welche Fälle sind abgesichert? Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen: Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. (Denn er gilt nur im Falle eines Betruges, in dem der Verkäufer die Ware absichtlich nicht versendet hat) Und damit sollte man als Käufer sehr vorsichtig umgehen, denn in dem Augenblick, in dem man eine Käuferbeschwerde einreicht, beschuldigt der Käufer damit eventuell automatisch den Verkäufer des Betruges( er habe nicht versendet).
Nur, wenn der Verkäufer absolut keinen Versand nachweisen kann( auch nicht die schriftliche eidesstattliche Erklärung eines Zeugens),oder die Fristen dazu versäumt, dann greift der Käuferschutz.
Desweiteren verpflichtet Ebay/Paypal den Paypalzahler( sehr gut im Kleingedruckten versteckt), daß der Käufer selbst dafür Sorge zu tragen hat, daß er nur nachvollziehbaren Versand erhält.( also nach registrierten oder versicherten Versand fragen muß)
Ausserdem versteckt enthalten: Verkäufer sollen abwarten, bis die Paypalzahlung auf deren Bankkonto gutgeschrieben wurde( ca 2-7 Tage). Das für den Fall, daß ein unbekannter Käufer mit einer gestohlenen Kreditkarte oder einem ungedeckten Girokonto über Paypal bezahlt und Paypal nach Entdeckung sofort den Betrag zurückbucht.
Also nicht wie in der Werbung steht: Zahlen Sie jetzt bequem mit P... und erhalten Sie schon morgen Ihren Artikel!
Viele Käufer mißachten vorsätzlich die Zahlungsbenachrichtigungen und Hinweise auf Einschreibe-oder Versicherungspflicht in den Artikelbeschreibungen und zahlen gegen den Willen des Verkäufers nur den unversicherten Versand, teilweise auch durch Abändern der Zahlungsbenachrichtigung(wenn diese Möglichkeit im Mein Ebay nicht deaktiviert ist- Standardeinstellung ist AKTIVIERT).
Denn sie meinen, sie seien intelligenter und würden anstatt eine Versicherung zu bezahlen, ja den kostenlosen Paypalkäuferschutz in Anspruch nehmen.
Das Resultat daraus ist, daß sie sich anschließend wundern, daß es KEINEN Ersatz vom Käuferschutz gibt.
Der Verkäufer kann diese Zahlungen zwar stornieren und eine neue Zahlungsaufforderung schicken, jedoch ist einmal mit Paypal bezahlt= endgültig bezahlt und ohne Einwilligung des Käufers gibt es weder Gebührenerstattung wegen Abbruchs, noch kann man einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen.
Denn die Auktion ist als bezahlt gekennzeichnet.( Ebay kann nur manuell eingreifen)
Und sehr oft wird zudem das Verkäuferkonto eingeschränkt oder gesperrt, weil es nicht gestattet ist, bei Paypalzahlungen den unversicherten Versand zuzulassen. Man kann es machen.
Aber es geht nur so lange gut, bis mal ein Artikel auf dem Postweg verschwindet und der Käufer eine Käuferbeschwerde einleitet.
In letzter Zeit verschwinden sehr viele Sendungen auf dem Postweg.
Das sollte man vorher bedenken und nicht dann, wenn es zu spät ist. Es ist nicht die Schuld des Verkäufers, wenn der Käufer das Einschreiben einsparen will. Also sollte man dann fairerweise auch keine Käuferbeschwerde einleiten.
Paypal sollte man nur benutzen, wenn man bereit ist, den versicherten Versand zu zahlen und diesen angemessen abzuwarten.
Ich persönlich kenne die Strapazen durch Paypalzwang und zahle dem Verkäufer grundsätzlich, wenn ich sehe, daß er an Versandkosten nichts hinzugeschummelt hat, seine entstehenden Paypalgebühren. Normalerweise gehört sich das auch so.
Paypal nutze ich eigentlich nur, weil ich über Kreditkarte erst im nächsten Monat zahlen muß, weil es Sammelpunkte gibt und weil ich immer eine Paypalabrechnung für den Kauf bekomme.
Normalerweise bekommt man von Privatverkäufern weder Rechnung noch ( zustehende)Quittung.
Dazu ist dann Paypal ganz gut. Paypalrechnungen werden vom Finanzamt anstandlos anerkannt, wogegen so ein gekritzelter halber Din A5-Zettel immer aussieht wie ein Eigenbeleg ;-)
MfG