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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

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Alt 30-04-2002, 15:57   #1 (permalink)
 
Experten gefragt ! Fernabgabegesetz bei EBAY !

bisher konnte das Fernabgabegesetz von vielen Händlern umgangen werden, weil es sich bei Ihrem Verkauf um eine Auktion ,die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) abgeschlossen wurden handelte.
Damit war ein Wiederrufsrecht oder Rückgaberecht nach § 361a BGB ausgeschlossen.

Meine Frage:
Durch die neue Option bei Ebay "SOFORT-KAUF" ohne Bietermöglichkeit ist doch ein Direktverkauf und hat somit nicht mehr den Charakter einer Versteigerung nach § 156 BGB.
Somit müsste nach meiner Meinung das Fernabgabegesetz wieder zum tragen kommen.......oder irre ich hier ?????

Geändert von Dreamboy (30-04-2002 um 16:01 Uhr)
Dreamboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 17:37   #2 (permalink)
 
HAbe ich es eigentlich richtig verstanden das man eine auktion gewinnt den Kauf nicht rückgängig machen kann es sei denn der Vertragspartner hält sich derb nicht an die Vereinbarung bzw. schickt beschädigten Artilel etc.


mfg Patrick
AcerSquest ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 17:46   #3 (permalink)
 
genau so ist es.Das Fernabgabegesetz regelt Teile des Versandhandels und Internehandels zusammen mit dem BGB.

Bei Versteigerungen ist kein Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb von 2 Wochen möglich.Nur durch Kulanz des Händlers !.
Aber der neue Sofort-Kauf ist keine Versteigerung, deshalb meine Frage.

@AcerSquest
ich kann dir den Text vom Fernabgabegesetz per E-Mail schicken,
wenn Du möchtest.

Geändert von Dreamboy (30-04-2002 um 17:48 Uhr)
Dreamboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 17:49   #4 (permalink)
 
ich kenn mich da zwar nicht ganau aus aber beweise mal dem händler das er das teil als "händler" und nicht als privatman verkauft hat ! ich denke so einfach wird die sache nicht


euer codeone
codeone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 18:01   #5 (permalink)
 
da reicht in den meisten Fällen eine Telefon-CD oder eine Anfrage beim dortigen Gewerbeaufsichtsamt.

Also ein Händler der als Privatmann Neuware verkauft....das glaubst Du wohl selbst nicht und vielleicht hat er die Ware auch noch in seinem Laden !!!! natürlich nur als Privatmann.

Der Händler steht in der Verantwortung..er muss genau belegen was er für seinen Handel und was er Privat gekauft hat.
Buchführung nennt man sowas, denn schliesslich verlangt er ja seine gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück.
Selbstverständlich darf er auch seine Privatsachen anbieten ..
aber bei 2 Videokameras neu originalverpackt hörts aber schon auf.

Geändert von Dreamboy (30-04-2002 um 18:13 Uhr)
Dreamboy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 18:27   #6 (permalink)
 
wenn ich als münzhändler zum beispiel und nur zum beispiel wahren übers net einkaufe zahle ich keine Mwst. und wenn ich sie dann im laden verkaufe dan läuft nur ein teil über die bücher is ja wohl jedem klar und wenn ich die sachen dann noch versteigere dann bestimmt nicht als händler da ich als händler festpreise habe und gewinn erziehle was bei auktionen nicht immer der fall ist

euer codeone
codeone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 22:25   #7 (permalink)
 
Hallo!
Die "Händler" bzw. Gewerbedefinition ist einfach. Jeder der
- mit Gewinnabsicht oder
- mit Wiederholungsabsicht
handelt ist Händler. D. H. Wenn jemand zwei ähnliche Artikel verkauft, ist er bereits Händler wegen der Wiederholungsabsicht. Wer einen Vatikan-Satz für 12 EUR kauft, und dann für EUR 300 verkauft ist auch Händler, wegen Gewinnabsicht. Solche Gewinne sind nicht nur steuerpflichtig, sondern bedürfen auch einer Gewerbeanmeldung. Nur wer jediglich gelegentlich etwas privat veräußert kommt ungeschoren davon. Für regelmäßige eBay-Verkäufer gilt wohl generell der Händlergrundsatz.
Schaut euch mal die Steuererklärungsvordrucke an, da wird nach Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften gefragt! D. H. wer da nix ausfüllt, und vom Fiskus erwischt wird....
Meiner Meinung nach ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis das Finanzamt bei eBay sich die Adressen holt, und mit den Steuererklärungen abgleicht.

mifrjoar
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30-04-2002, 23:41   #8 (permalink)
 
Wer einen Vatikan-Satz für 12 EUR kauft, und dann für EUR 300 verkauft ist auch Händler, wegen Gewinnabsicht. Solche Gewinne sind nicht nur steuerpflichtig, sondern bedürfen auch einer Gewerbeanmeldung.
Und was ist, wenn ich zwei doppelte Vatikan-Sätze für insgesamt 600 Euro verkaufe und mir für das Geld dann die KMS Luxemburg, Griechenland, San Marino + 2 Sätz Monaco hole?

Das ist doch das gleiche, als wenn ich die Vatikan KMS direkt tauschen würde.
Snappy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01-05-2002, 21:50   #9 (permalink)
 
Original geschrieben von Snappy


Und was ist, wenn ich zwei doppelte Vatikan-Sätze für insgesamt 600 Euro verkaufe und mir für das Geld dann die KMS Luxemburg, Griechenland, San Marino + 2 Sätz Monaco hole?

Das ist doch das gleiche, als wenn ich die Vatikan KMS direkt tauschen würde.
Im Endergebnis zwar schon, aber juristisch nicht, da getrennte Geschäfte. Der Verkaufsgewinn ist erstmal steuerpflichtig, und vom Rest kannst Du dannn kaufen was Du willst. Würdest Du privat an privat direkt tauschen, ist es ein reines privates Tauschgeschäft im Rahmen eines Hobbys. Ein Händler z.B. (Du gehst in den Laden, gibst einen Vatikan ab, und erhälst einen San Marino) müsste das als zwei getrennte Vorgänge "verbuchen". Einmal Einkauf eines Vatikan-satzes für x ohne USt = Vorsteuerabzug) und zweitens Verkauf eines San Marino Satzes für x incl. USt die abgeführt werden muss.
Wer jetzt sagt, unser Steuersystem sei komplex und verrückt hat vollkommen recht. Übrigens ist noch jede neue Bundesregierung angetreten mit dem Versprechen, dieses System einfacher und verständlicher zu machen. Es ist noch keiner im Ansatz gelungen, ganz im Gegenteil, es wird immer komplizierter. Die Finanzämter haben Spezialisten, die sich nur mit einer Steuerart beschäftigen, und unsereins soll sich mit allem auskennen und alles immer richtig machen!

mifrjoar
mifrjoar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-05-2002, 00:49   #10 (permalink)
 
servus

also wenn ich einen großposten münzen übers net einkaufe um meine sammlung zu ergänzen und einzele stücke gegen höhergradige austausche und dann die doppelten sowie die niederwertigen wieder vereusere um die kommpletierungskosten zu senken oder zu decken und ich dafür kein gewerbe anmelde und auch keine steuer zahle begehe ich steuerhinterziehung verstehe ich das jetzt richtig ?????? wenn ja dann legt mich in ketten und sperrt mich ein aber meine sammlung nehm ich mit in den knast


euer codeone
codeone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02-05-2002, 01:24   #11 (permalink)
 
Sein oder nicht Sein ?!?

Hallo,
habe das Thema auch schon mit bekannten Anwälten beredet, aber selbst die kennen da keine genaue Definition, da es letztendlich im Ermessen des Gerichts oder Richters liegt...
Mfg
centerd
centerd ist offline   Mit Zitat antworten
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