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| Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc. |
15-06-2002, 10:31
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#3 (permalink)
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Das tut ebay...
Liebes eBay-Mitglied,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Es tut uns leid, dass Sie Schwierigkeiten mit einem anderen Mitglied haben.
Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir die von Ihnen beanstandete Datei bzw. Auktion bislang nicht geloescht haben. Eine Pruefung, ob es sich um eine urheberrechtlich relevante Verletzung handelt, koennen wir leider nicht durchfuehren, weil uns die Umsetzung schlechthin unmoeglich ist.
Wir koennen zu einer solchen Auseinandersetzung nur begrenzt beitragen. Beachten Sie bitte, dass jedes Mitglied fuer sein Angebot und dessen Darstellungsform selbst verantwortlich ist. Leider duerfen wir Ihnen keinen rechtlichen Rat erteilen, da uns dies gesetzlich verboten ist. Auf Ihre Mitteilung hin, dass das eBay Mitglied [...] in seinen eBay - Auktionen durch unerlaubte Verwendung von fremdem Text- bzw. Bildmaterial Ihre Rechte verletzt, haben wir das betreffende Mitglied verwarnt.
Bitte klaeren Sie den Sachverhalt mit dem betreffenden Mitglied selbst. Es ist sicherlich hilfreich, wenn Sie zunaechst denjenigen, der Ihr Text- bzw. Bildmaterial widerrechtlich verwendet hat, darueber informieren. In der Vielzahl der Faelle veranlasst dieser Schritt das entsprechende Mitglied bereits zur Loeschung seiner Auktion bzw. zur Entfernung der Texte bzw. Bilder.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen geholfen zu haben. Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
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eBay Deutschland
Community Watch
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15-06-2002, 12:01
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#4 (permalink)
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Hallo !
Da braucht EBay gar nichts zu machen - das regelt unser Rechtsanwalt. Leider denken immer noch viele Internet-User, daß auf einem Bild explizit ein Copyright-Vermerk aufgedruckt sein muß, damit es dem Urheberrecht unterliegt. Das ist aber nicht der Fall.
Aber in diesem Fall hat es sich ja erledigt, da die Auktion beendet wurde ... (von wem wohl  )
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15-06-2002, 12:16
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#6 (permalink)
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Hallo Herrn Honscha.
Then this auction was probably from somebody reading your topic in this forum
About this copyright issue.
As far as I know there is only an explicit right on picture of you as a person (in Dutch we call it "portret recht")
In other words, no one is allowed to publish pictures of you without your permission.
I am not so sure this right can be used with picture of ordinary, daily "goods"
If you are right, I think in this case if such issue is brought to the court, you have to proove these pictures were originally taken by you.
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15-06-2002, 12:23
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#7 (permalink)
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pong38
auf jeden Fall gibt ers dieses copyright auch auf Bilder mit allen anderen Motiven. In unserer Branche gibt es viele Verlage, die Bilder von Blumenarten und -Sorten anbieten und dafür Geld verlangen. Wir brauchen immer wieder solche Bilder für unsere Kataloge. Auch Kalenderverlage nutzen diese Bilder sehr oft. Diese Bilder-Firmen sind verständlicherweise sehr rigoros in der Verfolgung von unerlaubten Veröffentlichungen, und verfolgen alles, was unerlaubt aus ihren Archiven kommt.
Wenn man so ein Bild kaufen und nutzen will, kostet das ganz schnell zwischen 150 und 250 €.
Und wenn man ein BIld unerlaubt nutzt, kann das in die Tausende gehen.
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15-06-2002, 12:31
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#8 (permalink)
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Wie geht denn das????
Die Auktion endet um:
Endet 15.06.02 11:14:25 MESZ
und das Bild wurde hinzugefügt um:
Am 15.06.02 um 11:15:38 MESZ hat der Verkäufer die folgenden Informationen hinzugefügt
Da hat er aber schnell Schiss bekommen
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15-06-2002, 13:18
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#9 (permalink)
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Folgende Mail erhielt ich mal von einem Anbieter, der sich ungefragt ein Bild von mir ausgeliehen hatte.
Mein Schreiben an ihn lautete folgendermaßen:
Sehr geehrter ___,
ich erlaube mir, Sie hiermit darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Nutzung des in dieser Auktion gezeigten Bildes nicht gestattet ist.
Dieses Bild habe ich für meine Auktionen angefertigt (siehe Auktion ___) und unsichtbar signiert. Sollten Sie die Auktion nicht beenden und ohne dieses Bild neu einstellen, sehe ich mich gezwungen, ebay zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
___
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Und hier die Antwort, ungekürzt und nichts hinzugefügt:
Na da bin ich ja mal glatt gespannt, was Sie da unternehmen werden.
Unter Verweis auf das Gesetz über den Urheberrechtsschutz in der geltenden
Fassung würde ich die Auktion gern sofort beenden, wenn Sie mir glaubhaft
machen können, dass eventuell geschütztes Material meinerseits verwendet
wurde.
Selbstredend wird dann auch die Ihnen zustehende Gebrauchsgebühr entrichtet.
Allerdings ist es hierzu notwendig, und das werden Sie sicherlich verstehen,
dass eine entsprechende Urkunde über die Eintragung eines Musters (Vordruck
E2642 des PatA) vorgelegt werden müsste.
Zudem trägt das streitbefangene Bild das Wappen der dortigen Nationalbank.
Es ist unschwer nachzuvollziehen, dass eine Eintragung "Ihrer" Graphik,
sofern es wirklich Ihre Graphik ist, unter Abbildung eines Hoheitszeichens
eines der Mitgliedsländer der EU rechtlich gar nicht möglich sein sollte.
Ich möchte Sie jedoch um Stellungnahme hierzu bitten und weise vorsorglich
darauf hin, dass ich alle, mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel
ausnutzen werde, um einen eventuell gestellten Anspruch abzuwehren und ggf.
meine damit verbundenen Aufwendungen ersetzt bekomme.
Sollte ich keine Rückmeldung Ihrerseits erfahren, so gehe ich davon aus,
dass der gestellte Anspruch aufrecht gehalten wird.
Diesbezüglich scheint es unabdingbar, dass ich mich am Donnerstag mit meinem
Rechtsanwalt in Verbindung setzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
gez. ___ (Dipl-VFW i.A.)
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Ich habe mich nicht mehr gerührt, meinen Anwalt aber in Alarmbereitschaft versetzt. Das Thema ist 6 Wochen her, sollte sich also erledigt haben. Abgemahnt wurde er von ebay in jedem Fall.
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15-06-2002, 13:27
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#11 (permalink)
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Was lernt man daraus?
Hallo,
wie man wieder sieht: FRECHHEIT siegt.
Weil der hat absolut unrecht, mein Bild gehört mir und aus.
Helmut
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15-06-2002, 14:10
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#12 (permalink)
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Hab mir jetzt auch mal eben das UrhG zu Gemüte geführt.
Und es ist tatsächlich so wie schon zuvor berichtet.
Interesant finde ich: Das Urheberrecht erlischt erst 50 Jahre nach der ersten veröffentlichung eines Lichtbildes.
Das würde bedeuten ich könnte in 50 Jahren das Bild von Herrn Honscha klauen und für meine eigene Auktion verwenden, ganz ohne rechtliche Probleme. §72 Absatz 3 des UrhG
Und hier noch einen Auszug zum copyright:
ich dachte ja, man müsse Bilder mit einem c versehen, aber dem ist nicht so...
Sowohl "C-im-Kreis" als auch "R-im-Kreis" oder "tm" sind in Deutschland rein rechtlich betrachtet ohne Bedeutung.
Urheberrechte entstehen hier schon durch die Erstellung eines Werks (Programms, Datenbank, Website, Bild, Skulptur, Tanz...), während es in anderen Rechtskreisen auf die Reklamation von Urheberrechten für sich - etwa durch ein "c-im-Kreis" - ankommt. Allerdings haben sich viele User schon an das "c-im-Kreis" oder den Vermerk "copyright by..." gewöhnt, in der Regel schadet es also nichts, diese Vermerke hinzuzufügen.
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Quelle: http://www.netlaw.de/beitraege/2002/copyright.htm
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15-06-2002, 17:24
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#14 (permalink)
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Anwaltskosten?
Haben Sie per Anwalt eine Unterlassungserklärung geschickt ????
Wenn ja......bin mal gespannt, wieviele Nebenkosten der Verkäufer in seinen nächsten Auktionen veranschlagt:
+ 10 Euro Versandkosten, 20 Euro ebay Gebühr und
50 Euro Anwaltskosten
:-))))
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16-06-2002, 21:23
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#17 (permalink)
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Man kann seine Bilder auch schützen
versucht doch mal, eines der 4 Bilder des BMW 2002 zu speichern bzw. kopieren.
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16-06-2002, 22:11
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#19 (permalink)
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@ Klaus 1
Dies ist sicher richtig, aber wenn ich Hürden einbaue, die nur aufwendig auszuräumen sind, dann lassen auch Leute mit Ahnung schnell die Finger davon.
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16-06-2002, 23:56
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#21 (permalink)
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Hallo,
reagiert hat er ja
Am 16.06.02 um 23:53:14 MESZ hat der Verkäufer die folgenden Informationen hinzugefügt:
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absolut nix    .
Und jetzt ist die Auktion aus.
Helmut
Geändert von Linzerbub (17-06-2002 um 00:11 Uhr)
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17-06-2002, 00:04
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#22 (permalink)
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Re: @ Klaus 1
Original geschrieben von Wastl
Dies ist sicher richtig, aber wenn ich Hürden einbaue, die nur aufwendig auszuräumen sind, dann lassen auch Leute mit Ahnung schnell die Finger davon.
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Dann schauen wir doch mal ganz lässig im Quelltext.
Und schwups, da haben wir es denn ja ganz genau.
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17-06-2002, 12:42
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#23 (permalink)
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Hallo,
wie Herr Honscha richtig festgestellt hat, unterliegt JEDES (!) Foto Urheberrechten. Wie wahrscheinlich nicht unbedingt bekannt ist, handelt es sich bei der Fotografie um ein Handwerk, es geht also in dem Fall nicht unbedingt, was auf dem Bild zu sehen ist, dass regeln (wie bereits aus Holland erwähnt) die Persönlichkeitsrechte. Und da nun jedes Bild Urheberrechten unterliegt, ist ein Copyrighthinweis nicht nötig, den machen Fotografen nur zur eigenen Werbung drauf. Wäre ja als würde man an ein Vorfahrtsschild "Vorfahrtsschild" ranschreiben und wenns nicht dran steht ignoriert man es.
Die andere Sache ist das mit dem Nachweis des Originals. Dazu reicht es schon das Bild mit der größten Auflösung bzw. ein Negativ zu haben (sowas gibt es ja in der heutigen Zeit nicht mehr, oder?) oder der teure Weg über ein digitales Wasserzeichen.
Ärgerlich ist es wirklich, wenn eigene Fotos von anderen genutzt werden. Es mag vielen unverständlich klingen, was daran so schlimm ist mal eben das Bildchen eines anderen zu benutzen, aber wie im Thread schon erwähnt wurde, ist so ein Bild meist nicht billig und wer schonmal versucht hat sein Wunschfoto auf legalem Weg zu bekommen, der wird verstehen, dass man da schon ein wenig ins Portmonait greifen darf.
Silver...
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