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Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc.

Antwort
 
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Alt 19-06-2002, 14:34   #1 (permalink)
 
gebührenabwälzung?

hallo,

ich habe bei einer auktion in letzter minute mitgeboten und mir ist beim überfliegen des textes nicht aufgefallen, dass zu dem verkaufspreis noch der nominalwert dazukommen soll.

ich habe mich maslos darüber geärgert und finde es nicht richtig. es geht hier nur um ein paar euro, aber ich habe das gefühl, das der verkäufer auf diesem wege die gebühren abwelzen möchte.


mich würde jetzt eure meinung dazu interesieren, wie würdet ihr euch verhalten?


ps: ich habe dem verkäufer geschrieben, dass ich ihm den gebotsbetrag + porto überweise worauf er geantwortet hat, dass er mir dann einen leeren umschlag schicken wolle. jetzt droht er mir mit rechtlichen schritten...
hwei.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 14:38   #2 (permalink)
 
drohe auch mit rechtlichen Schritten und schalte gleichzeitig ebay ein...
definitiv unzulässig!
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 14:43   #3 (permalink)
 
Hallo Hwei,

ich denke mal, dass Du hier nicht viel erreichst, da der Verkäufer ja darauf hingewiesen hat, dass der Nominalwert noch hinzukommt.

Aber wende Dich zur Sicherheit an Ebay direkt, und schildere denen den Fall. Ich glaube das steht irgendwo bei denen in den AGB`s drin, dass diese Vorgehensweise nicht korrekt ist. Zumal sie hierdurch ja bares Geld verlieren, da bei diesen Auktionen der erzielte Preis um einiges höher ist, als das Gebot wonach sich deren Gebühren errechnen.

Also mein Tip: Bevor Du Dir jetzt Zoff mit dem Verkäufer machst, wende Dich an Ebay, die machen dann dem Verkäufer selber Druck.

Viel Glück
wolle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 14:49   #4 (permalink)
 
Grundsätze für das Einstellen von Artikeln

Auktions-Techniken, mit denen die Gebührenstruktur von eBay umgangen wird
Grundsatz:
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktion der eBay-Seite stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
Fazit: Diese Auktionen sind nicht gestattet und werden gelöscht. Im Falle einer Löschung werden die angefallenen Einstellgebühren automatisch gutgeschrieben.

Hier einige Beispiele:

-Auktionen, in denen die Bieter angewiesen werden, nicht zu bieten
-Auktionspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben
-Auktionen, bei denen das abgegebene Höchstgebot nicht der Endpreis des zu versteigernden Artikels sein soll
-Auktionen mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
-Umgehung von Powerauktionen (siehe nachstehende Beschreibung)
-Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf vom Verkäufer verlangt wird
-Artikel, die nicht über eBay zum Direktverkauf angeboten werden
-Auktionen mit einer E-Mail-Adresse oder einem Domänenamen im Titel
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 15:04   #5 (permalink)
 
genau...

ich habe es auch gerade gefunden :-)

vielen dank für die unterstützung. ich werde jetzt mal sehen was ebay dazu sagt.

ich halte euch natürlich auf dem laufenden
hwei.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 15:39   #6 (permalink)
 
ich würde mich an dieser stelle auch über eine stellungnahme des verkäufers freuen.

ps: er ist mitglied in diesem forum...
hwei.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 16:03   #7 (permalink)
 
Bist Du sicher? Kann ich mir nicht vorstellen.
"Leerer Umschlag und rechtliche Schritte" im Falle, dass man im Unrecht ist, das klingt nicht nach Forum.

Stell doch mal den Link zu der Auktion hierher. Vielleicht kennt ja jemand Deinen Verkäufer.
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 16:11   #8 (permalink)
 
link

ok, hier die nummer der auktion: *********

Geändert von hwei.de (19-06-2002 um 20:21 Uhr)
hwei.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 17:19   #9 (permalink)
 
Rechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag mit dem Inhalt zustande der in der Auktionsbeschreibung steht, egal od dies gegen die eBay-Regel verstößt oder nicht. Die Auktion verstößt wegen gegen die guten Sitten noch gegen ein gesetzliches Verbot und müßte daher mit dem Inhalt der Auktionsbeschreibung wirksam sein.
Ist nur meine Meinung.

Ciao
Bingo
Bingo23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 17:38   #10 (permalink)
 
Original geschrieben von Bingo23
Rechtlich gesehen kommt der Kaufvertrag mit dem Inhalt zustande der in der Auktionsbeschreibung steht, egal od dies gegen die eBay-Regel verstößt oder nicht. Die Auktion verstößt wegen gegen die guten Sitten noch gegen ein gesetzliches Verbot und müßte daher mit dem Inhalt der Auktionsbeschreibung wirksam sein.
Ist nur meine Meinung.

Ciao
Bingo
Hallo,

nur so ein Gedankengang von mir:

Da dieser Vertrag ja auf Berufung auf die AGB von Ebay zustande kam, waren diese Vertragsbestandteil.

Da diese AGB für beide Vertragsteile rechtsverbindlich sind - müssten die gelten.

Es steht in den AGB eindeutig, dass sowas den AGB widerspricht.

Nach Österr. Recht würde ich sagen - Pech für den Vekräufer - hätte er doch 5 Euro Rufpreis gemacht.

Helmut

P.S. Also ich würde versuchen ihm die 3,88 und Porto anzubieten - weil das ist ja der Nennwert.
Linzerbub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 17:48   #11 (permalink)
 
Original geschrieben von Linzerbub


Hallo,

nur so ein Gedankengang von mir:

Da dieser Vertrag ja auf Berufung auf die AGB von Ebay zustande kam, waren diese Vertragsbestandteil.

Da diese AGB für beide Vertragsteile rechtsverbindlich sind - müssten die gelten.

Es steht in den AGB eindeutig, dass sowas den AGB widerspricht.

Nach Österr. Recht würde ich sagen - Pech für den Vekräufer - hätte er doch 5 Euro Rufpreis gemacht.

Helmut

P.S. Also ich würde versuchen ihm die 3,88 und Porto anzubieten - weil das ist ja der Nennwert.

Hi.

Gegen welche AGB soll dies den Verstoßen? Ich habe jedenfalls nicht`s gefunden. Es ist höchsten ein (unbeachtlicher) Verstoß gegen eine eBay-Regel.
Erst ab 04.07.2002 wäre dies nach den neuen eBay-AGB`s"verboten".

Ciao
Bingo

Geändert von Bingo23 (19-06-2002 um 19:01 Uhr)
Bingo23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 18:44   #12 (permalink)
 
Original geschrieben von Bingo23
Erst ab 01.04.2002 wäre dies nach den verboten.
Hallo,

Na die Auktion war ja erst im Mai.

Helmut
Linzerbub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 18:52   #13 (permalink)
 
...

ich hätte die sache ja einfach vergessen, aber er will mit aller gewalt sein geld haben und droht mir mit allen mitteln :-(
hwei.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 19:01   #14 (permalink)
 
Sorry,

Fehler von mir nicht der 01.04.2002 sonderen ab 04.07.2002 gelten die neuen AGB.

Ciao
Bingo
Bingo23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 20:56   #15 (permalink)
 
Re: link

Original geschrieben von hwei.de ok, hier die nummer der auktion: *********
Komme aus dem Bad zurück und fühle mich recht veräppelt. Wo ist denn der Link?
Da Du den Beitrag aber geändert hast und andere sich darauf beziehen, war er wohl da.

Wenn es wirklich um einen Satz Kursmünzen ( 3,88 ) geht, und Dein Gebot vermutlich niedriger war, würde ich wohl auch versuchen, mich auf diese 3,88 + Porto zu einigen. Zumal, wenn Ihr beide hier im Forum seid.

Sollte der Verkäufer aber auf seiner Auslegung beharren, würde ich mich ganz locker zurücklehnen. Jeder Anwalt und Richter würde ihn auslachen. Und wer letztendlich Recht bekommt, ist die Frage. Ich vermute am ehesten, dass es zu einer Annulierung der Auktion käme, da diese gegen die Richtlinien des Auktionators verstieß. Aber wie gesagt, sein Anwalt fällt vor Lachen vom Stuhl, wenn er ihn wegen 3,88 Euro aufsucht... und seine Rechtschutzversicherung kündigt ihm sofort

Cheers Nico

P.S.: Ich schreibe hier frei weg von ihm, das macht wohl die Dominanz von uns Herren hier im Forum. Sorry, Sonja oder Ilona, falls Ihr hier Anbieter gewesen seid.
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 20:59   #16 (permalink)
 
Re: Re: link

Original geschrieben von nicojana
und seine Rechtschutzversicherung kündigt ihm sofort
Hallo,

also ich kenne keiner Rechtsschutzversicherung die nicht eine Pagatellklausel drinnen hat.

Und die ist sicher höher als 1,50 Euro!

Helmut
Linzerbub ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 21:03   #17 (permalink)
 
Warum wurde der Link zur Auktion gelöscht? Hoffentlich nicht auf Druck des Verkäufers!

Grundsätzlich würde ich mir keine Sorgen wegen den rechtlichen Schritten machen. Der Verkäufer ist meiner Meinung nach im Unrecht.

Aber es würde mich doch sehr interessieren, wer aus diesem Forum mit solchen Methoden arbeitet!

@ Nico

Bist Du wieder zufrieden mit meinem Benutzerbild?
Aber Du bist Schuld, wenn wir gegen die Amis rausfliegen.
benjorito ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 21:48   #18 (permalink)
 
Original geschrieben von benjorito
Warum wurde der Link zur Auktion gelöscht? Hoffentlich nicht auf Druck des Verkäufers!
Das wär schon ein dickes Ding.

Original geschrieben von benjorito
Grundsätzlich würde ich mir keine Sorgen wegen den rechtlichen Schritten machen. Der Verkäufer ist meiner Meinung nach im Unrecht.

Aber es würde mich doch sehr interessieren, wer aus diesem Forum mit solchen Methoden arbeitet!
Ersteres sehe ich, wie gesagt, ähnlich.
Letzteres würde mich auch interessieren. Schick mir doch mal einer von den Wissenden eine PN!

Original geschrieben von benjorito
@ Nico: Bist Du wieder zufrieden mit meinem Benutzerbild?
Aber Du bist Schuld, wenn wir gegen die Amis rausfliegen.
SEHR ZUFRIEDEN.
Jetzt kann ich wieder ruhig schlafen. Und wenn ich jetzt Tony & Co. zum Sieg verholfen habe, umso besser...
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19-06-2002, 21:58   #19 (permalink)
 
klärung

also... die sache hat sich erledigt (beidseitig und ohne blut)
hwei.de ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24-06-2002, 15:01   #20 (permalink)
 
Glück gehabt, hwei.de!
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-06-2002, 20:49   #21 (permalink)
 
Bei jeder anderen Auktion werden auch Gebühren in form von mehrwertsteuer ,etc. verlangt.
Dazu kommt noch die Arbeit den Artikel einzustellen.
Also seht das mal alles gelassen da es ja meistens eh nur um Pfennigbeträge handelt(1 EUR usw.)

PS: Stammt nicht von mir , sondern von meinem Vater!Bin aber derselben Meinung!
Marpol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26-06-2002, 21:27   #22 (permalink)
 
Marpol, Du solltest das Problem schon erkennen können, wenn Du die Beiträge genau liest. Hier ging es für hwei.de nicht um einen Euro Gebühr, sondern darum, dass der Verkäufer den Nominalwert der Münzen dazurechnen wollte. Dies ist eben nicht gestattet. O.K., hier ging es wohl, wie Linzerbub schrieb, um 3,88 Euro. Da ist diese Frage wohl eher prinzipiell zu betrachten. Aber stell Dir vor, Dein Vater und Du ersteigert einen Goldeuro, am besten einen 200er...
nicojana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27-06-2002, 00:55   #23 (permalink)
 
@marpol

Nimm es bitte nicht persönlich. Aber wenn ich so etwas lese, kommt es mir vor, als wenn alle korrekten Verkäufer Idioten sind , weil sie nicht beschei.... wollen.
In was für einer Welt leben wir eigentlich ???



Gruß Erhard
Erhard Meinking ist offline   Mit Zitat antworten
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