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| Münzauktionen im Internet Alle Infos rund um Internet-Auktionen z.B. kuriose Auktionen, Fragen und Antworten etc. |
11-12-2001, 23:37
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#1 (permalink)
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Anfrage bei Ebay (Scheine aus purem Gold) - war mal Thema in 'Allgemeins'
Folgendes Mail habe ich eben an Ebay gesendet (sicherheit@ebay.de). Vielleicht habt Ihr auch mal so einen Fall !
Thema: Die 8 DM-Scheine aus purem Gold - ist auch unter der Rubrik 'Allgemeines' zu finden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem mit dem Verkäufer der Auktion 1253100754. Die Auktion hat im Juli 2001 stattgefunden. Der von mir gekaufte Artikel entspricht nicht dem, was der Verkäufer angeboten hat - leider hat sich das erst vor ca. 4 Wochen herausgestellt.
Mit dem Verkäufer (name geändert) hatte ich schon mehrfachen Kontakt deswegen. Er redet sich allerdings heraus indem er behauptet, im Auftrag, also für einen anderen verkauft zu haben. Ich bin aber der Meinung, daß er als Anbieter des Artikels verantwortlich ist, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
Wie sehen Sie das?
Danke und viele Grüße
Günter Müller (guemilmue)
PS
Ich werde diesen Text auch in das 'Deutsche Münzenforum > Ebay Auktionen' stellen.
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26-12-2001, 22:40
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#2 (permalink)
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Hallo Guemilmue,
da eBay Dir nicht antwortet, weil ihnen die rechtlichen Dinge manchmal wohl selbst nicht so klar sind, hierzu folgendes: Wenn Dir eBay als Vertragspartner den "Meister" genannt hat, der sich anschließend damit herausreden will "es für einen anderen gemacht zu haben", dann ist ohnehin der Meister auch Vertragspartner und für das Angebot verantwortlich. Wurde Dir jedoch von eBay jemand anderes genannt, könnte der "Meister" immer noch Erfüllungsgehilfe i.S. von § 278 BGB sein, was bedeutet, dass sich der tatsächliche Vertragspartner nicht damit herausreden kann, eine andere Person hätte das für ihn gemacht.
In jedem Falle ist eines klar: Macht jemand ein Angebot (z.B. in eBay) und der tatsächlich gelieferten Ware fehlen zugesicherte Eigenschaften (ist in unserem Hobbygebiet ja Gang und Gebe, dass der Erhaltungsgrad nicht stimmt oder Münzen so fotografiert werden, dass die Fehler nicht zu sehen sind), hat der Käufer Anspruch auf Umtausch, Preisnachlass oder Rückgabe. Welche dieser 3 Möglichkeiten der Käufer wahrnimmt, entscheidet nur er!!! (§ 459 ff BGB). Umtausch natürlich nur dann, wenn es auch ein zweites Stück in gleicher Ausführung gibt (bei Mona Lisa schwer - aber z.B. KMS).
eBay ist es ziemlich egal, ob der Zustand der Ware stimmt. Mir ist z.B. folgendes passiert: Jemand hatte in der Beschreibung eines 50 PF 1995 G einfach "vergessen" anzugeben, dass es sich um ein PP-Stück handelt. Dies hat bekanntlich die doppelte Auflage des eingeschweißten STGL-Stückes und ist entsprechend weniger Wert. Ich habe dieses Stück zum Preise von 325 DM nicht abgenommen und erhielt von eBay dann die Mitteilung, das ich als als unzuverlässiger Bieter mit der 1. Verwarnung belegt sei. Dabei existieren für eBay offenbar auch die einfachsten rechtsstaatlichen Grundsätze nicht. (Auch die andere Seite nur mal anzuhören). Es wird mir nichts dir nichts verwarnt.
Insofern wundert es mich auch nicht, dass auf Deine Frage keine Antwort kommt. Vielleicht sollten wir alle mal für einen Juristen in eBay zusammenlegen....
Gruß
Wastl
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27-12-2001, 01:22
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#3 (permalink)
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Aufwachen, ebay.de!!
Haaaaaaaaallooooooo ebay-Team!!!!
Ich finde, es wäre mal an der Zeit, auch auf unangenehme Fragen zu antworten und nicht nur kostengünstige Werbung in diesem Forum zu platzieren! Eure Verkäufer und Käufer haben ein Bedürfnis nach Information und auch durchaus einen eigenen Willen! ebay ist zwar derzeit (noch) das größte, aber nicht das einzige Auktionshaus!
Gruß, MiE
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28-12-2001, 00:15
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#4 (permalink)
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Hallo Wastl, halle MiE,
danke für Eure Beiträge. Entschuldigung, ich habe von Ebay am 12.12. doch eine Antwort bekommen. Leider handelt es sich dabei um einen Standard-Text. Den habe ich auch schon im November bekommen, da war die Fragestellung allerdings ganz anders
Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu muessen, dass wir in diesem Fall
nicht behilflich sein koennen, da die Auktion bereits zu lange zurueck
liegt.
Aufgrund der riesigen Datenmengen bei eBay koennen die Auktionsdaten nur
eine begrenzte Zeit gespeichert werden.
Die Auktionsdaten sind mindestens 30 Tage ueber Ihr MEIN EBAY abrufbar.
Wenn Sie die betreffende Artikelnummer kennen, sind die Daten in den
meisten Faellen darueber hinaus noch 90 Tage verfuegbar. Wir empfehlen
Ihnen daher die Auktionsdaten auszudrucken.
Wir moechten Sie bitten uns zukuenftig bei Problemen rechtzeitig zu
informieren. Teilen Sie uns dann bitte mit, worin Ihr konkretes Problem
besteht. In diesem Fall koennen wir den Sachverhalt rechtzeitig pruefen
und Ihnen entsprechend weiterhelfen.
Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis.
Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann der Kaeufer
vom Verkaeufer verlangen, dass er die Ware zuruecknimmt und den
Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zuviel
gezahlte Betrag erstattet wird.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf und versuchen Sie
eine einvernehmliche Einigung untereinander zu erreichen.
Fuer uns ist es hierbei leider nicht moeglich, eine objektive Stellung
zu beziehen, da wir den Zustand des Artikels nicht selbst in Augenschein
nehmen und bewerten koennen.
Mit dem Ablauf der auf eBay eingestellten Auktionen kommt zwischen dem
Anbieter und dem Hoechstbietenden ein Kaufvertrag zustande - der
Verkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazu
verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Hoechstbietenden
abzugeben, der Hoechstbietende ist dazu verpflichtet, den Artikel zu
diesem Preis abzunehmen. Nur in besonderen Faellen (z. B. Irrtum) kann
entsprechend den allgemein gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die
Wirksamkeit dieses Kaufvertrages angegriffen werden.
Mit freundlichen Gruessen
eBay.de - Sicherheit
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28-12-2001, 02:34
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#5 (permalink)
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Mangelhafte Ware
Hallo Guemilmue,
der Text, den Du erhalten hast, ist gegenüber dem, den man mir seitens eBay übermittelte schon ein juristisches Prädikatsexamen. Doch was helfen alle Darstellungen, wenn eBay ohne Anhörung sofort den Käufer verwarnt (oder in Deinem Falle "Leider nicht behilflich sein kann") und denjenigen, der die linken Angebote macht, überhaupt nicht behellig.
Im meinem Falle wollte der Verkäufer nämlich keine eBay-Gebühren für das geplatzte Geschäft zahlen und hat eBay mitgeteilt, dass ich einfach die Ware nicht bezahlen würde. Dass er wesentliche Merkmale der Münze im Angebot einfach weggelassen hat, hat er dabei natürlich nicht erwähnt.
Mich hat die Klarstellung der ganzen Angelegenheit zusammengerechnet letztlich einen vollen Nachmittag gekostet, da ich die Sache insgesamt 4 (in Worten: vier) Mal an eBay gemailt habe. Wenn ich die Gründe hierfür noch schildere, ist es wieder hell.....und der zuständige eBay-Mitarbeiter für dieses Forum noch schlechter auf mich zu sprechen.....
Gruß
Wastl
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28-12-2001, 10:12
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#7 (permalink)
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eBay-Opfer
Guten Morgen Herr Honscha,
in diesem Falle handelte es sich aber um keinen Laien. Dieses Mitglied hatte zu dem Zeitpkt. 31 positive, keine neutralen oder negativen Bewertungen und schon einige z.T. sehr gute Münzen verkauft. Nur bei der Beschreibung eines 50 PF Stückes 1995 G kann man m.E. mit der Erhaltung nicht soviel türken. Er wußte durch den Mailverkehr zudem genau, welche Münze ich wollte (1995 G in Stgl), welche er hatte (1995 G PP) und hat das Geld trotzdem erst einmal kassiert. Der wollte auch einfach auch mal auf den Profit-Zug aufspringen wie diejenigen, die von Unwissenden für ein 50 G ohne Angabe dessen, was auf der Rückseite steht, hunderte von Marken kassiert haben.
In dem Zusammenhang vielleicht noch eine Anekdote: Ich habe mal einen dieser Vertreter von "50 G ohne Rückseitenbeschreibung" mit Startpreis 200 DM angemailt und gefragt, was denn auf der Rückseite der Münze so steht. Nach dann als Antwort "BRD" kam, habe ich zurückgeschrieben, das dieses Stück noch nicht einmal das Porto von 1,10 DM Wert sei.
Wortwörtliche Antwort: 'Mal kann es ja mal versuchen'
Gruß
Wastl
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