27-01-2012, 19:44
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#5 (permalink)
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Entweder ist der Mann arbeitslos, oder er ist Künstler (=gewerbetreibender).
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ich kann auch was dazu schreibseln (= Wikipieren) ...
Gesetzliche Definition in Deutschland
Das Künstlersozialversicherungsgesetz in Deutschland bestimmt:
„Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“
– § 2
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Das Gesetz orientiert sich an typischen Berufsbildern: Ein Grafik-Designer oder Musiker gilt als Künstler, ein Möbeltischler als Handwerker.[1] Die deutsche Künstlersozialkasse nennt vier Berufssparten, die ihre Leistungen erhalten: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Wort. Visuelle Kommunikation und Design werden zur bildenden Kunst gezählt. Schriftsteller mit oder ohne Kunstanspruch sind im Bereich Wort publizistisch Tätige.
Abgesehen davon finde ich das Milliarden-Euro-Haus schnuffelig, etwas irre und fröhlich sinnffrei - jeder darf sich etwas hineindenken
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