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Vorabbemerkung:
Ob 321goldundsilbershop.de seriös ist oder nicht, möchte ich in diesem Beitrag nicht besprechen - dazu liegen mir keine Erfahrungen vor. (Nicht, dass ich wieder eine Klage erhalte, die mir üble Nachrede nachsagt !) Eine Urheberrechtsverletzung liegt aber nach meiner Ansicht vor.
Ich bitte, wie schon einige Male, die Forumsmitglieder um Hilfe. Zur Beweissicherung benötige ich Zeugen, dass die folgende Seite so im Internet abrufbar war:
1/2 oz Goldmünze 100 Euro Kloster Lorsch 2014 Prägestätte A
Folgende (ursprünglichen) Bilder sind von mir:
http://www.321goldundsilbershop.de/...oster-Lorsch-2014-Praegestaette-A.108114p.jpg
http://www.321goldundsilbershop.de/pic/108114b.jpg
Ich wollte den Fall nicht öffentlich machen, zumal der Kollege ein Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels ist. Da aber bestritten wird, dass das ursprüngliche Bild von mir stammt und eine Klärung vor Gericht wahrscheinlich ist, möchte ich zumindest dafür sorgen, dass die streitgegenständlichen Abbildungen hier von unabhängigen Personen dokumentiert werden.
Zwar wurden die Abbildungen offensichtlich professionell bearbeitet und mit einem fremden Logo versehen, kann ich jedoch an bestimmten Merkmalen und der originalen Satzdatei die Urheberschaft zweifelsfrei nachweisen.
Ob 321goldundsilbershop.de seriös ist oder nicht, möchte ich in diesem Beitrag nicht besprechen - dazu liegen mir keine Erfahrungen vor. (Nicht, dass ich wieder eine Klage erhalte, die mir üble Nachrede nachsagt !) Eine Urheberrechtsverletzung liegt aber nach meiner Ansicht vor.
Ich bitte, wie schon einige Male, die Forumsmitglieder um Hilfe. Zur Beweissicherung benötige ich Zeugen, dass die folgende Seite so im Internet abrufbar war:
1/2 oz Goldmünze 100 Euro Kloster Lorsch 2014 Prägestätte A
Folgende (ursprünglichen) Bilder sind von mir:
http://www.321goldundsilbershop.de/...oster-Lorsch-2014-Praegestaette-A.108114p.jpg
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Ich wollte den Fall nicht öffentlich machen, zumal der Kollege ein Mitglied im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels ist. Da aber bestritten wird, dass das ursprüngliche Bild von mir stammt und eine Klärung vor Gericht wahrscheinlich ist, möchte ich zumindest dafür sorgen, dass die streitgegenständlichen Abbildungen hier von unabhängigen Personen dokumentiert werden.
Zwar wurden die Abbildungen offensichtlich professionell bearbeitet und mit einem fremden Logo versehen, kann ich jedoch an bestimmten Merkmalen und der originalen Satzdatei die Urheberschaft zweifelsfrei nachweisen.
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