Urheberrechtsverletzung durch Mecklenburgisches Auktionshaus (H.-Peter Flemming) Bitte um Mithilfe

Tobias Honscha

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Vor ca. 3 Monaten wurde ich informiert, dass der obige Anbieter eine (alte) Abbildung aus meinem Online-Shop verwendet. Umgehend habe ich den Händler über die Urheberrechtsverletzung informieren lassen (bis heute 3x) - leider ohne Rückmeldung der Gegenseite.

Da der Anbieter (H.-Peter Flemming) auch noch frech ein Copyright-Hinweis zu seinen Gunsten auf dem Bild angebracht hat, werde ich meine Ansprüche nunmehr rechtlich durchsetzen lassen. Aus diesem Grunde bitte ich um Mithilfe!
Ich benötige ein Bildschirmfoto oder ein PDF der unten angehängten URL von unabhängigen Zeugen. Wenn ich mir die Google-Bewertungen dieses Händlers ansehe, habe ich Sorge, dass man bei einer Gerichtsverhandlung abstreitet, jemals dieses Bild verwendet zu haben.

URL des Copyrightverstoßes


Vielen Dank für die Hilfe!
 
Kopie:
flemming.jpg

Original:
10ir03g.jpg
 
einer geht noch
 

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Hallo @ Alle,
auch ich bräuchte mal eure Mithilfe.
Am 19.09.2017 bemerkte ich zufällig, dass das Auktionshaus Flemming in einer Online-Auktion mein Bild verwendete. Daraufhin habe ich dort angerufen und habe den Sachverhalt geschildert. Am Telefon wurde ich dermaßen beschimpft, dass meine Ohren rot wurden. Zuletzt drohte man mir an, bei der nächsten Münzenbörse in Hannover mit einem Megafon an meinen Tisch zu kommen und dann lauthals durch die Halle zu schreiben, was ich für einer bin.
Daraufhin habe ich bei dem Auktionshaus angerufen und die Löschung der Auktion verlangt. Da der dortige Mitarbeiter mein Logo erkannte, hat er das Angebot auf inaktiv gesetzt. Leider hatte ich in meiner Aufregung vergessen, das Angebot vorher zu speichern.
Den ganzen Sachverhalt habe ich der Fa. Flemming auch noch einmal per Email bestätigt. Die Antwort viel entsprechend aus.
Wenige Minuten später fand ich ein weiteres Angebot dieser Firma mit einem meiner Bilder. Hier habe ich den richtigen Weg eingehalten: die Klage liegt inzwischen beim Amtsgericht Düsseldorf.

Nun bekam ich am heutigen Nachmittag eine Abmahnung des Anwalts der Fa. Flemming. Auch wenn das Wort Abmahnung nicht konkret genannt wird ist es rein rechtlich eine Abmahnung. Folgender Text:
Gegenstand unserer Beauftragung ist Ihre E-Mail vom 19.09.2017. Hierin behaupten Sie, unsere Mandantschaft habe ein von Ihnen gefertigtes Lichtbild einer Münze (Käthe Kruse 10 DM) verwendet. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies nicht korrekt ist. Unsere Mandantschaft hat das verwendete Bild selbst in den eigenen Geschäftsräumen fertigen lassen. Dies lässt sich zeugenschaftlich belegen.
Wir haben Sie daher aufzufordern, derartige, vorgeschilderte, Behauptungen zu unterlassen. Sollten derartige Behauptungen gegenüber Dritten geäußert werden, müssten wir unserer Mandantschaft die Einleitung gerichtlicher Schritte anraten.
Wir bitten dringend um Beachtung.


Ich hätte es ja eigentlich bei der Löschung bewenden lassen. Doch solche Schreiben empfinde ich dann abgesehen von der glatten Lüge als Frechheit.

Da Google nie vergisst, ist das Angebot noch im Google-Cache gespeichert. Mein Bild wurde im Übrigen mit dem Copyright-Vermerk der Fa. Flemming versehen und mit mit der Abbildung einer Visitenkarte zusammen kombiniert. Ich bitte euch daher darum, aus Beweissicherungszwecken die Auktion aus dem Google-Cache und das Bild selber zu sichern:

Auktionsseite im Google Cache

Bild mit Urheberrechtsverletzung und Anbieterkennung / Impressum

Vielen Dank
 
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Bitte sehr...
 

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