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Rechtliche Fragen Tauschen Sie sich hier über rechtliche Fragen zum Thema Münzen aus

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Alt 10-08-2006, 15:25   #1 (permalink)
 
Problem mit Verkäufer

Hallo Leute,
habe das Erste mal ein Problem mit einem ebay Kauf. Ich habe eine Hose ersteigert, die auf dem Bild das dort abgebildet war sehr modisch aussah. Habe dafür auch mehr als 20 Euro geboten. Nun habe ich eine Hose erhalten, die dem Bild überhaupt nicht entspricht (ist völlig blau anstatt braun mit gestreiftem/ washed Muster) Nun wollte ich wegen einem Rückgaberecht reden, doch dies lehtn der VK ab. Im Profil steht zwar privater Verkäufer, aber in der Beschreibung steht nichts von: Privater Verkäufer, deshalb keine garantie usw. Außerdem steht nicht drin, Bild kann von Ware abweichen. Der VK sagt auch, er habe die Hose ebenfalls ersteigert und die selbe Beschreibung verwendet, wie wo er sie gekauft hat.

Was wäre die nächste Option, die ich machen kann?


Gruß Nico
2EuroNacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2006, 17:08   #2 (permalink)
 
Gib die ebay-Hose in die Altkleidersammlung und kauf Dir ne Hose im Laden.
euro.scv ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2006, 17:20   #3 (permalink)
 
Ein Link wäre von Vorteil, um weiteres abschätzen zu können.

Ganz allgemein ist den abgebildeten Farben nur bedingt Vertrauen zu schenken. Da würde ich mich dann eher auf den Text verlassen. Steht auch da nichts aussagekräftiges, gehe ich eine Auktion weiter.

Durch die vom Verkäufer vorgenommene Klassifizierung als "privater Verkäufer" entfallen automatisch die Vorteile, die man bei einem "gewerblichen Kauf" hat. (Es sei denn, Du kannst ihm gewerblichen Handel nachweisen...) Das sollte einem vorher klar sein. Der ganze Sprüchezirkus von wegen EU-Recht, der da teilweise in den Auktionen auftaucht, ist oft genug schlicht falsch (zumindest teilweise) oder überflüssig.
hh1969 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10-08-2006, 19:39   #4 (permalink)
 
Link:

eBay: Tree Jeans Club Wear NEU Größe 31/34 (Artikel 220010439761 endet 03.08.06 14:35:28 MESZ)


Die Hose ist wirklich ganz blau, nur oben im Hüftbereich etwas heller (weißlich)


Gruß Nico
2EuroNacker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 00:34   #5 (permalink)
 
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Ein Link wäre von Vorteil, um weiteres abschätzen zu können.

Ganz allgemein ist den abgebildeten Farben nur bedingt Vertrauen zu schenken. Da würde ich mich dann eher auf den Text verlassen. Steht auch da nichts aussagekräftiges, gehe ich eine Auktion weiter.

Durch die vom Verkäufer vorgenommene Klassifizierung als "privater Verkäufer" entfallen automatisch die Vorteile, die man bei einem "gewerblichen Kauf" hat. (Es sei denn, Du kannst ihm gewerblichen Handel nachweisen...) Das sollte einem vorher klar sein. Der ganze Sprüchezirkus von wegen EU-Recht, der da teilweise in den Auktionen auftaucht, ist oft genug schlicht falsch (zumindest teilweise) oder überflüssig.
1. Der Verkäufer handelt privat (4 bewertete Verkäufe in einem Jahr!).
2. Ein Umtausch wegen Sachmangel steht aber eigentlich nichts im Wege.
3. Es gibt KEIN EU-Recht! (noch nicht einmal teilweise )

Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 01:17   #6 (permalink)
 
Sorry, aber..ich mußte gerade so herzhaft lachen..
deiner Zustandsbeschreibung nach, ist die Hose stinkbesoffen und schon ganz blaß um den Kopf :-)))

.. und schreibe dazu, wenn die nächte Hose nicht nüchtern ist, dann bekommt der Verkäufer Haue..
Na, ja, braune Hose hatte ich auch mal .... hatte immer den Zwang mein rechtes Bein hochzuheben... ;-) heute trage ich nur noch rote Shorts ..

Ernst beiseite.... Du bist im voll Recht und da gibt es wohl kaum jemanden , der dir da das Gegenteil beweisen könnte.
Eu-Recht ???- immer dieses Dummstellen mancher Verkäufer..wenn er in diesem Fall nicht umtauscht, ist das Warenbetrug nach §263( gerade von mir korrigiert )laut Kopie meiner Strafanzeige gegen einen anderen Verkäufer)
Wenn jeder Händler ob privat, scheinprivat oder gewerblich ehrlich handeln würde, bräuchten wir den ganzen Gesetzessalat nicht!
Aber nicht um sonst putzt man sich hier den Ar,..mit drei bis fünflagigem Kloopapier ab..
Das gibst auch nur bei den Preußen.... Gute Nacht.
rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 09:52   #7 (permalink)
 
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Sorry, aber..ich mußte gerade so herzhaft lachen..
deiner Zustandsbeschreibung nach, ist die Hose stinkbesoffen und schon ganz blaß um den Kopf :-)))

.. und schreibe dazu, wenn die nächte Hose nicht nüchtern ist, dann bekommt der Verkäufer Haue..
Na, ja, braune Hose hatte ich auch mal .... hatte immer den Zwang mein rechtes Bein hochzuheben... ;-) heute trage ich nur noch rote Shorts ..

Ernst beiseite.... Du bist im voll Recht und da gibt es wohl kaum jemanden , der dir da das Gegenteil beweisen könnte.
Eu-Recht ???- immer dieses Dummstellen mancher Verkäufer..wenn er in diesem Fall nicht umtauscht, ist das Warenbetrug nach § 32( steht so auf der Kopie meiner Strafanzeige gegen einen anderen Verkäufer)
Wenn jeder Händler ob privat, scheinprivat oder gewerblich ehrlich handeln würde, bräuchten wir den ganzen Gesetzessalat nicht!
Aber nicht um sonst putzt man sich hier den Ar,..mit drei bis fünflagigem Kloopapier ab..
Das gibst auch nur bei den Preußen.... Gute Nacht.
§ 32 Warenbetrug

Soviel ich mich noch erinnere ist das doch der Notwehrparagraph im Strafgesetzbuch. Maßgebend ist doch hier § 263 des StGB.

Abgesehen davon, kann es für den Käufer in so einem Fall ein teurer Spaß werden, eine Strafanzeige gegen den Verkäufer zu stellen.

Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 11:07   #8 (permalink)
 
Hallo! Kann sein, daß ich die § Zahl uanabsichtlich vertauscht habe. Ich suche gerade die Unterlagen, um nachzusehen. Leider habe ich bis jetzt nur 2 Schreiben gefunden:Niederschrift über Sicherstellung und Teil BTeil A. Aber irgendwo müßte ich das eigentliche Protokoll der Anzeige haben.

Bezahlen mußte ich nichts. Ich habe extra nachgefragt. Nur die erhaltenen Waren wurden sichergestellt. Anzeige war am 25.04.2005. Jedoch habe ich bis heute noch keine Einladung zum Gerichtstermin erhalten.

Es steht auf einem Schreiben drauf. "die Maßnahme wurde aufgrund : Straftat: Warenbetrug und auf Anordnung von ... PHK Polizeistation Barnstorf getroffen..
Ich hatte auch nur eine original Windows XP Vollversion ersteigert und eine Recovery Cd ohne irgendeine Lizenz erhalten.- der Verkäufer hat sich herausgeredet und gab an , Privatverkäufer zu sein.
Rechtsanwalt war mir zu teuer, da habe ich nett bei der Polizei angefragt. Die haben sich alles angesehen und eine Anzeige erstellt.

Sio, ich habe eben hinterhertelefoniert: den Vorgang haben sie nicht mehr, da er schon bei der StA vorliegt. Aber es soll wohl § 263 sein :-)
rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 15:45   #9 (permalink)
 
In diesem Forum findet keine Rechtsberatung statt. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt. Daher können im Forum nur abstrakte Rechtsfragen gestellt und diskutiert werden.

Sobald erkennbar ist, dass es sich um einen tatsächlichen Fall bzw. eine reale Begebenheit handelt, wird der Beitrag entweder geschlossen oder gelöscht!
So steht es hier
Mortyr2012 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 16:51   #10 (permalink)
 
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So steht es hier
Da fehlt jetzt aber der Kontext: http://www.emuenzen.de/forum/rechtli...er-regeln.html
rufuszufall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 20:48   #11 (permalink)
 
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So steht es hier
Da hast Du natürlich vollkommen recht. Rechtsberatung ohne ein ordentliches Mandat ist verboten, aber ein ordentliches Mandat kommt ja wohl nur zwischen einem Mandanten und einem Rechtsanwalt zustande.

Über Sinn und Zweck dieses Gesetzes läßt sich streiten, aber dies will ich hier nicht zum Gegenstand einer Diskussion machen.

Aber man sollte nicht den Artikel 5 unseres Grundgesetzes außer Acht lassen, dass mir eine Meinungsfreiheit garantiert. So wie es hier von Rosetzki auch deutlich ausgeführt wurde.

http://www.emuenzen.de/forum/rechtli...er-regeln.html

Auf die Frage "Mir ist dies oder das passiert." "Was soll/kann ich machen?" steht es jedermann frei seine persönliche Meinung zu sagen. Wobei ich in diesem konkreten Fall folgenden Rat gebe: Geh zum Anwalt, du bist meiner Meinung nach im Recht und ein Brief vom Anwalt erhöht deutlich die Chancen etwas außergerichtlich zu regeln und außerdem, mit der entsprechenden Kostennote des Anwaltes, wird so ein Verkäufer ein für allemal lernen, dass man keinen Schund verkauft.

@rethorn

Dachte ich mir schon.


Beate
ncc1701d ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11-08-2006, 23:01   #12 (permalink)
 
... ich sagte ja schon: wir leben in Preußen und dürfen unsere Erfahrung und Meinung warscheinlich nicht kundtun, weil sonst andere Leute glauben, eventuell weniger Ansehen genießen..., wenn das einfach Pöbelvolk plötzlich anfängt zu lesen und zu erklären..

Handelsrecht, Vertragsrecht usw z.B ist schon seit zig Jahren der ganz normale Unterrichtsstoff bei der Ausbildung zum Kaufmann.
Wird vom einfachen Dozenten an der Volkshochschule gelehrt, der eventuell, wenn es hoch kommt, ein Dipl .Betr. Wirt ist, meistens aber nur ein Kaufmannsgehilfe.... oder nur der Marktleiter von Minimal, oder ehemaliger Möbelverkäufer.. ;-)

Dann wäre es ja alles unerlaubte Rechtsberatung, oder nicht?
Warum wird dem Schüler der Stoff während seiner Ausbildung gelernt? Warum muß dieser Schüler das Gelernte in ihm vorgelegten Lagen selbständig umsetzen ?. wenn es nur ein Buch ist, indem Anwälte lesen und zitieren dürfen...

Da gibt es sicherlich feste Normen und klare Abgrenzungen, wann was ist... und wann nicht.
Es steht bestimmt irgendwo geschrieben, wann was eine RB ist.
rethorn ist offline   Mit Zitat antworten
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