Als jemand der eine eigene kleine Internetseite hat und eine Geldschein/Münzsammlung ist das ein Thema, das mich besonders interessiert. Ist es eigentlich theoretisch erlaubt Abbildungen, sprich Scans von alten Münzen (Kaiserreich/Weimar/BRD) und Geldscheinen (Kaiserreich/BRD-DM) einfach so zu veröffentlichen oder muß man vorher die Erlaubnis der Bundesbank einholen? Ich war mal auf deren Homepage, finde die Gesetzesblätter aber gerade zum Punkt alte DM Scheine/Münzen mehr als kryptisch . bei Euroscheinen müßte man die ja mit SPECIMEN kennzeichnen, zur DM finde ich aber keine Angabe. Weiß jemand zufällig genaueres?
Wenn die alten Bestimmungen noch gültig sind, muss die "Reproduktion" eine bestimmte Grösse Unter-/ bzw. Überschreiten, so das keine verwechslung mit einem echten Zahlungsmittel möglich ist. Das ist im Internet immer gegeben, da die Reproduktion nur auf dem Monitor stattfindet. Weiterhin hat die Bundesbank auf ihr Urheberrecht insofern verzichtet, das sie gegen nicht kommerzielle Reproduktionen nicht vorgeht.