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| Rechtliche Fragen Tauschen Sie sich hier über rechtliche Fragen zum Thema Münzen aus |
11gefällt
10-06-2012, 01:37
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#1 (permalink)
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Ermittlungsverfahren vom Zoll
Hallo allerseits,
gestern habe ich einen Brief vom Zoll bekommen, mit dem ich nichts so richtig anzufangen weiß.
Es geht um sagenhafte drei Silbermünzen mit ziemlich geringem Wert, die mir ein Tauschpartner aus China geschickt hat, und eine geringe Summe Bargeld (Euro), die ebenfalls in dem Brief war. Der Brief wurde per Einschreiben geschickt, kam aber ewig nicht an, weswegen ich einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt habe. Gestern dann der Brief von der Post: Die Sendung sei "für Prüfzwecke" von der Zollverwaltung in Verwahrung genommen worden. Aha, dachte ich mir, da muss ich wohl mal wieder aufs Zollamt am anderen Ende der Stadt gondeln und den Bürohengsten dort erklären, worum es sich handelt.
Dann aber die Überraschung: Beigefügt ist ein "Sicherstellungsprotokoll" vom Zoll, aus dem hervorgeht, dass die Sendung vom Zoll geöffnet, der Inhalt als "Beweismittel" im Sinne von §§ 94, 98 Strafprozessordnung und "Einziehungs-/Verfallsordnung" im Sinne von § 111d StPO beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde. Da ist mir erst mal die Kinnlade runtergeklappt. Eine Erklärung, weswegen das Zollamt es für nötig erachtet, gegen mich zu ermitteln, war nicht dabei. Telefonisch habe ich am Wochenende natürlich niemanden erreicht.
Meine Frage: Ist jemandem vom euch schon mal so was passiert? Was können die denn bloß von mir wollen und was passiert jetzt?!
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Zoll mutmaßt, dass es sich um Fälschungen handeln könnte (3 ältere Silbermünzen, allerdings wie gesagt kein großer Wert). Die Assoziationskette China + Münzen = Fälschung liegt ja nahe, besonders wenn man keine Ahnung hat, ob die Münzen was wert sind. Ich bin mir aber sicher, dass mich mein Tauschpartner nicht bescheißt, dazu kenne ich ihn schon vielzu lange und habe nie Probleme gehabt. Oder hat der Zoll ein Problem damit, dass mir jemand aus China ein geringe Summe Bargeld schickt (zur Verrechnung des Wertunterschiedes aus einem Tausch)??
Ich bin über jeden Hinweis, Erfahrungsbericht usw., dankbar. Ich danke euch schon mal im Voraus!!
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10-06-2012, 09:27
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#3 (permalink)
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Hallo Jungpionier,
nur ruhig.
Wenn bei dem Zoll eine Sendung eingeht, die den prüfenden Beamten aus welchen Gründen auch immer nicht "koscher" ist, und sich das auch nicht umgehend aufklären läßt, dann reagieren die halt bürokratisch. Das heißt konkret: Sendung einbehalten bis Sachverhalt geklärt. Einbehalten werden dürfen Sendungen aber nur, wenn sie beschlagnahmt werde. Und eine Beschlagnahme ohne Ermittlungsverfahren geht nicht. Ergo: Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und Beschlagnahme der Sendung. Und dann können die Beamten mit alle "Beamtenruhe" ermitteln, also den Sachverhalt aufklären. Übrigens aus meiner Kenntnis als Jurist weiß ich, daß fast alle solcher auf "wagen Verdacht" eingeleiteten Verfahren binnen kurzer Zeit (d.h. Wochen) eingestellt werden.
Hintergrund könnte sein, wie bei hegele, daß die Beamten einen hohen Wert der Münzen vermuten; denk daran ein Nichtmüzsammler erhält drei Münzen, die sehen alt aus, sind relativ schwer, also vermutlich Silber, und die Schlußfolgerung ist: Münze + Alt + Silber = wertvoll. Daß das nicht stimmen muß ist klar, aber für unkundige (bei Münzwerten) Beamte vielleicht nicht. Was wurde denn in der Zolldeklaration als Wert angegeben?
Denkbar auch, daß, wie Du vermutetest, Münzfälschungen vermutet werden. Vermuten heißt hier nur, der münzunkundige Beamte hält es für möglich, daß die Münzen falsch sind.
Möglich auch, daß der Absender wegen was auch immer "verdächtig" ist.
Es kämen noch weitere Gründe in Betracht.
Aber das ist alles Spekulation.
Also versuch erst mal in Ruhe abzuklären, was der Zoll da überhaupt vermutet.
Es ist ärgerlich, stellt sich aber meist als recht harmlos heraus und lässt sich dann auch leicht aufklären.
Gruß
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10-06-2012, 09:41
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#4 (permalink)
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Denkbar auch, daß, wie Du vermutetest, Münzfälschungen vermutet werden. Vermuten heißt hier nur, der münzunkundige Beamte hält es für möglich, daß die Münzen falsch sind.
Gruß
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soviel Sachkenntnis vermute bei ich keinem Zollbeamten
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10-06-2012, 12:11
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#8 (permalink)
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...
Was ist aber, wenn mein Tauschpartner einen niedrigeren Wert angegeben hat als in der Deklaration steht? ...
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Macht nichts, dann muß Du halt den Wert angeben und gegebenfalls nachweisen, genauso, wie wenn nichts angegeben wurde.
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10-06-2012, 14:25
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#11 (permalink)
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Eigentlich müsste aus dem Sicherstellungsprotokoll ersichtlich sein, auf Grund welcher Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) der Zoll infolge eines "Anfangsverdachts" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Wie Rollentöter schon erwähnt hat, ist die Beschlagnahme dann obligatorisch, wenn die Münzen als "Beweismittel" von Bedeutung sein können (§ 94, 98 StPO) und/oder wenn sie als Tatmittel der Einziehung unterliegen könnten (§§ 111b ff StPO). Eine Beschlagnahme nach 111b ff beinhaltet zugleich auch ein Veräußerungsverbot.
An Deiner Stelle würde ich zunächst einmal gegen die Beschlagnahme Widerspruch einlegen und die Herausgabe der beschlagnahmten Sachen verlangen, um die "Beamtenruhe" im Ermittlungsverfahren,von der Rollentöter sprach, ein wenig zu stören. Den Widerspruch solltest Du schriftlich begründen und "zum Vorgang" geben. Dieser Widerspruch hat zur Folge, dass der Zoll unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Beschlagnahme herbeiführen muss. Dies bringt ein wenig "Bewegung" in die Angelegenheit und verhindert, dass der Vorgang und damit auch Deine Münzen erst einmal ein wenig beim Sachbearbeiter "schmoren". Vielleicht lässt sich im Rahmen des Widerspruches auch bereits die ganze Angelegenheit klären und der Zoll hebt die Beschlagnahme auf.
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10-06-2012, 14:43
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#12 (permalink)
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Im Sicherstellungsprotokoll sind als Gründe "Beweismittel (§§ 94, 98 Strafprozessordnung - StPO -)" und "Einziehungs-/Verfallsgegenstand (§ 111 c StPO)" angekreuzt. Außerdem noch "AO", was immer das auch heißen mag. Ansonsten ist da noch der Inhalt der beschlagnahmten Briefsendung aufgeführt. Mehr geht aus dem Protokoll nicht hervor, ein Anhang war auch nicht dabei.
Ich habe noch die "Tauschliste" von meinem Tausch, sprich: eine Excel-Datei mit den Münzen, die ich rausgesucht habe, und dem entsprechenden Tauschwert (in $). Ich hoffe mal, dass das reicht. Falls die mir das nicht glauben, nehme ich notfalls eine Kopie aus dem KM mit, damit die sehen, dass die Münzen wider Erwarten keine 2 Millionen Euro wert sind.
Aber erst mal versuche ich morgen rauszufinden, worum es genau geht. Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen, aber die Zeit und die Nerven, die man da immer opfert...
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10-06-2012, 14:45
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#13 (permalink)
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...
An Deiner Stelle würde ich zunächst einmal gegen die Beschlagnahme Widerspruch einlegen ...
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Nimm erst einmal Kontakt auf und frage ganz unbefangen, ob die vielleicht einfach nur einige Informationen oder Unterlagen von dir brauchen. Wenn das nichts bringt (innerhalb weniger Tage!), Widerspruch. Manche Beamten sind froh wenn sie sowas "auf dem kleinen Dienstweg" ohne Widerspruch erledigen können. Widerspruch heißt nämlich auch für die Beamten Arbeit und Zeitdruck (Fristen).
P.S. erst jetzt gelesen. AO heißt Abgabenordnung.
Also Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (Einfuhrumsatzsteuer).
Ich vermute: kein Wert deklariert und Beamte (Münzunkundig) vermutet da "irre teure Münzen".
Geändert von Rollentöter (10-06-2012 um 14:49 Uhr)
Grund: Tippfehler
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10-06-2012, 15:47
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#14 (permalink)
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Ich vermute: kein Wert deklariert und Beamte (Münzunkundig) vermutet da "irre teure Münzen".
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Der muss nicht unkundig sein. (Geringer) Wert ist vorhanden. -> Einfuhrumsatzsteuer o. ä. über Schwellenwert, falls einen gibt, fällt an, somit Steuerhinterziehung. Hat's da nicht ähnliche Gaudi gegeben wegen Kaffeekäufen aus dem Ausland über ebay?
TOM
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10-06-2012, 16:03
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#15 (permalink)
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Der muss nicht unkundig sein. (Geringer) Wert ist vorhanden. -> Einfuhrumsatzsteuer o. ä. über Schwellenwert, falls einen gibt, fällt an, somit Steuerhinterziehung.
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Und wie kann ich das verhindern? Muss ich also jedem Tauschpartner aus dem Nicht-EU-Ausland sagen, er soll eine Zolldeklaration aufs Päckchen pappen?
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10-06-2012, 16:03
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#16 (permalink)
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Der muss nicht unkundig sein. (Geringer) Wert ist vorhanden. -> Einfuhrumsatzsteuer o. ä. über Schwellenwert, falls einen gibt, fällt an, somit Steuerhinterziehung. Hat's da nicht ähnliche Gaudi gegeben wegen Kaffeekäufen aus dem Ausland über ebay?
TOM
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Falls es sich um einen Tausch zwischen Privatsammlern handelt und Jungpionier die Münzen nicht gekauft/bezahlt hat, dann ist nach meinem Rechtsverständnis auch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig. Da Bargeld im Brief enthalten war, hat Jungpionier wohl mehr exportiert als importiert und müsste sogar Mehrwertsteuer wiederbekommen
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10-06-2012, 16:06
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#17 (permalink)
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Der muss nicht unkundig sein. (Geringer) Wert ist vorhanden. -> Einfuhrumsatzsteuer o. ä. über Schwellenwert, falls einen gibt, fällt an, somit Steuerhinterziehung. ...
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Möglich. Aber das sind normalerweise die Fälle, wo der Empfänger beim Zoll antreten muß, mit Rechnung etc. und dann gegebenenfalls Zoll bzw. EUSt zahlt (wenn etwas anfällt). Dazu gab es hier ja auch schon einige Diskusionen.
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10-06-2012, 16:29
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#18 (permalink)
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Und wie kann ich das verhindern? Muss ich also jedem Tauschpartner aus dem Nicht-EU-Ausland sagen, er soll eine Zolldeklaration aufs Päckchen pappen?
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Ja, ich habe etliche Briefe aus Norwegen und Island, bei denen die Zolldeklaration schon aufgedruckt ist. Hab auch schon öfter nachgezahlt aber mit Steuerbescheid und habs nicht beim Zoll abholen müssen.
...Falls es sich um einen Tausch zwischen Privatsammlern handelt ... ist erst mal nachzuweisen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Steuer anfällt außer man bringt einen Befreiungstatbestand vor. Wenn nichts deklariert ist, woher solls der Zoll wissen?
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10-06-2012, 18:24
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#19 (permalink)
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So, habe mal nachgeschlagen.
Bei Sendung von Waren (alle Sachen, also auch Münzen) aus China muß immer eine Zolldeklaration efolgen, egal welcher Wert. Ob die Waren gekauft, gatauscht oder geschenkt wurden ist dabei gleichgültig.
Bei Sendungen ohne oder mit fehlerhafter Deklaration hat der Empfänger eine Nachdeklaration vorzunehmen.
Bargeld muß erst ab 10.000 € deklariert werden.
Warenwerte bis 150,00 € sind Zollfrei (mit wenigen genau bestimmten, aber hier unintressanten Ausnahmen wie Alkohol, Kaffee, Tabak etc.).
Warenwerte bis 22,00 € sind Einfuhrumsatzsteuerfrei. Ab 22,01 € fällt Einfuhrumsatzsteuer an (10 bzw. 20 %; bei Münzen müßten es 10 % sein.), und zwar für die gesammte Summe. Bei Geschenksendungen (Warenversand ohne Gegenleistung) liegt die Grenze bei 45,00 €.
Auf die Erhebung von Bagatellbeträgen unter 5,00 € kann verzichtet werden (und wird im Normalfall vezichtet).
Übrigens ein Verstoß gegen die Abgabenordnung liegt dann vor, wenn versucht wurde die Versendung von Waren zu "verschleiern".
Bei einer "offensichtlichen Warenversendung" ohne Deklaration erfolgt normalerweise nur die Aufforderung zur Deklaration (und evtl. Zahlung) aber kein Ermittlungsverfahren.
Kann es sein, daß dein Tauschpartner die Münzsendung ohne Deklaration als "gewöhnlichen Brief tarnte", damit nicht auf dem Postweg die Münzen "lange Beine" bzw. Postbeamte "lange Finger" bekommen?
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10-06-2012, 18:51
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#20 (permalink)
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Kann es sein, daß dein Tauschpartner die Münzsendung ohne Deklaration als "gewöhnlichen Brief tarnte", damit nicht auf dem Postweg die Münzen "lange Beine" bzw. Postbeamte "lange Finger" bekommen?
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Genauso ist es, inzwischen weiß ich, dass mein Tauschpartner überhaupt keine Zolldeklaration gemacht hat. Also wird es wohl daran liegen.
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Bei Sendung von Waren (alle Sachen, also auch Münzen) aus China muß immer eine Zolldeklaration efolgen, egal welcher Wert.
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Gut zu wissen! Ich werde ihn drauf hinweisen, dass er in Zukunft besser immer ein CN 22 ausfüllt. Ich musste auf jeden Fall eines ausfüllen, als ich nach China geschickt habe.
Danke für deine Mühe!  Ich bin auf der Website des Zolls nicht so richtig schlau geworden.
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11-06-2012, 15:04
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#21 (permalink)
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Ein Anruf beim Zoll hat heute etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht: Die Vermutung lautet tatsächlich auf Falschgeld. Es scheint aber nicht um die 3 Silbermünzen zu gehen, sondern um die 40 Euro in bar.
Der Zoll lässt jetzt das Eurogeld auf Echtheit prüfen, und bis Ende der Woche bekomme ich vielleicht schon Bescheid, was nun Sache ist. Falls nicht, rufe ich am Freitag noch mal dort an und erkundige mich nach dem aktuellen Stand.
Man stelle sich übrigens mal vor... Ich lasse mir 40 Euro Falschgeld (Münzen!) per teurem Einschreiben, dessen Versandweg vom Postamt in China bis zu meiner Haustür lückenlos nachverfolgbar ist, im Brief nach Deutschland schicken, um hier Fahrscheinautomaten damit zu füttern!
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11-06-2012, 15:44
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#22 (permalink)
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Ein Anruf beim Zoll hat heute etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht: Die Vermutung lautet tatsächlich auf Falschgeld. Es scheint aber nicht um die 3 Silbermünzen zu gehen, sondern um die 40 Euro in bar.

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Seltsam, dann hätte der Tatvorwurf im Sicherstellungsprotokoll eigentlich nicht auf Verstoß gegen die Abgabenordnung (AO) lauten dürfen. Geldfälschung ist im Strafgesetzbuch (§ 146 StGB) unter Strafe gestellt.
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11-06-2012, 20:46
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#24 (permalink)
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...Die Vermutung lautet tatsächlich auf Falschgeld. Es scheint aber nicht um die 3 Silbermünzen zu gehen, sondern um die 40 Euro in bar.
Der Zoll lässt jetzt das Eurogeld auf Echtheit prüfen, ...
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Seltsam, dann hätte der Tatvorwurf im Sicherstellungsprotokoll eigentlich nicht auf Verstoß gegen die Abgabenordnung (AO) lauten dürfen. Geldfälschung ist im Strafgesetzbuch (§ 146 StGB) unter Strafe gestellt.
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Das ist absolut richtig, die AO ist dann eineutig völlig falsch.
Ich vermute jedoch, daß das Ermittlungverfahren sowieso nur pro forma eingeleitet wurde, um die Beschlagnahme duchzuführen bzw. die Einziehung des (vermuteten) Falschgeldes anzukündigen.
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Man stelle sich übrigens mal vor... Ich lasse mir 40 Euro Falschgeld (Münzen!) per teurem Einschreiben, dessen Versandweg vom Postamt in China bis zu meiner Haustür lückenlos nachverfolgbar ist, im Brief nach Deutschland schicken, um hier Fahrscheinautomaten damit zu füttern! 
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@ Jungpionier, Du wirst auch bestimmt Schriftverkehr bzg. Tausch bzw. Wertausgleich haben (e-Mail?).
Da brachst Du Dir keinen großen Kopf mehr um das Ermittliungsverfahren machen. Sollten die 40 € oder ein Teil davon wirklich falsch sein, dann werden die natürlich eingezogen.
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12-06-2012, 00:08
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#25 (permalink)
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Ein Anruf beim Zoll hat heute etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht: Die Vermutung lautet tatsächlich auf Falschgeld. Es scheint aber nicht um die 3 Silbermünzen zu gehen, sondern um die 40 Euro in bar.

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Ich habe es gestern schon so vermutet, aber war mir nicht sicher, ob ich mich eventuell lächerlich machen würde.
Es gab doch auch mal die Sache mit den perfekt gefälschten 100 USD Scheinen aus China, die bis heute im Umlauf sein sollen. Wenn nahezu jede Münze gefälscht wird, warum dann nicht auch Euro-Banknoten als Wechselgeld? Kleine Banknoten fallen weniger häufig in den Geschäften auf, wie 50ger oder 100ter.
es gab vor Jahren mal eine Studie mit Einführung der letzten DM-Scheine. die 20ger konnte man locker auf dem Farbdrucker kopieren, etwas zerknicken und in Discos unters Volk bringen. Sie fielen einfach nicht auf ohne UV-Lampe. Niemand rechnete damit, dass sich jemand für kleine Scheine in Gefahr begibt, 3 Jahre ins Zuchthaus zu kommen.
Ich bin echt gespannt auf das Untersuchungsergebnis.
Falsch die Scheine falsch sind, ist das eine schöne Sauerei.
Wer weiß, wieviel Kunden dein Lieferant noch bedient hat. Nicht jeder Brief kommt in eine Kontrolle.
Das Problem ist ja, dass wer einen erhaltenen falschen Schein selber entlarvt, sein möglichtes tut, ihn loszuwerden, ohne dass jemand dahinterkommt und beschlagnahmt wird.
Da hätte ich ganz ehrlich auch ein Problem. Niemand hat heutzutage Geld zum Verschenken übrig.
Geändert von rethorn (12-06-2012 um 00:22 Uhr)
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