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| Rechtliche Fragen Tauschen Sie sich hier über rechtliche Fragen zum Thema Münzen aus |
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Post By FooFighter
27-07-2012, 10:35
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#1 (permalink)
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Wer trägt die Kosten des Verlustes beim Versand ?
Hallo und einen schönen guten Morgen.
Mein Fall:
Ich hatte vor kurzem etwas auf ebay zur Versteigerung angeboten.
Ein Interessent fragte, ob ein Kauf sofort möglich ist.
Kurz, ich bot die Sache für einen bestimmen Preis inkl versand als Einwurfeinschreiben an.
Geld erhalten und ich startete den Versand.
2 Tage später meldete er sich, das die Ware nicht angekommen sei, obwohl es online als zugestellt ausgeweisen ist.
Nachforschungsauftrag heute eingeleitet.
Jetzt hat der Käufer allerdings tatsächlich über meine Auktion die selbe Sache ersteigert. Also zweimal den gleichen Artikel gekauft.
Meine Frage: Muss ich eine Ersatzlieferung leisten, auch wenn der zweite Artikel noch gar nicht bezahlt ist ?
Trägt der Käufer das Verlustrisiko, bzw. steht ihm nur der Schadensersatz der Post zu ? Meineserachtens habe ich mit der Beauftragung der Deutschen Post meine Pflicht erfüllt.
Ich möchte keine Rechtsberatung, einfach nur euer Rechtsverständnis.
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27-07-2012, 13:14
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#5 (permalink)
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Hallo lindemac,
ist nachzulesen z.B. auf eBay - Rechtsportal unter Rechtliche Informationen für private Verkäufer 5.) Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?
Zitat hieraus: "Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern. Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen."
Du bist also lediglich verpflichtet den Nachforschungsauftrag einzuleiten, da ja Du den Transportvertrag mit dem Versandunternehmen abgeschlossen hast  . Allerdings Schadensersatz wird es wohl keinen geben! Was mich persönlich jedoch wundert ist: "2 Tage später meldete er sich, das die Ware nicht angekommen sei, obwohl es online als zugestellt ausgeweisen ist.", demnach wurde das Einwurfeinschreiben also ordnungsgemäß zugestellt und er hatte es logischerweise auch in seinem Briefkasten gehabt. Oder sollte sein Postzusteller unehrlich sein, bzw. es noch mit sich rumschleppen? Vielleicht hat er ja das Briefkuvert zusammen mit der Werbung aus Versehen in die Altpapiertonne geworfen oder sollte er hier ein linkes Ding versuchen  ...
P.s.: Wenn Du diese Problematik mal aus der Sicht eines Käufers betrachten willst, gibt es hier was zu lesen: Osterüberraschung - Verlust eines Einschreibens!
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27-07-2012, 13:40
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#6 (permalink)
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Ich hatte den Käufer in jeder meiner Email darauf aufmerksam gemacht, das ich alles erdenkliche getan habe, ihm Eigentum an der Sache zu verschaffen und er das nicht abgedeckte Verlustrisiko über 20 € trägt.
Seine Antwort war lediglich:
So geht das nicht. Als ich noch Hänlder war, musste ich auch alle Kosten übernehmen.
er wollte nicht einsehen, warum er ein zweites mal Portokosten bezahlen sollte.
Für mich sind das zwei Kaufverträge, die miteinander nichts zu tun haben.
Schlussendlich habe ich mich breitschlagen lassen, das er noch 5 € überweist und ich den möglichen Schadensersatz einbehalte.
Insgesamt großer Mist.
Wollte das Problem erledigt haben. Eine schlechte Bewertung wiegt schwerer.
Danke an NikolausderIII. Dann bin ich mit meiner Rechtsauffassung ja nicht alleine. :-)
Geändert von lindemac (27-07-2012 um 13:42 Uhr)
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27-07-2012, 14:17
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#7 (permalink)
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Für mich sind das zwei Kaufverträge, die miteinander nichts zu tun haben.
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Wie willst Du den zweiten Kaufvertrag erfüllen (sofern der Käufer zahlt). Die Ware hast Du doch gar nicht mehr.
Wäre ich der Käufer (bin ich nicht), würde ich zahlen und anschliessend auf Erfüllung klagen. Für mich unverständlich, dass Du nach dem Sofortkauf ausserhalb der Plattform die laufende Auktion nicht beendet hast.
Viele Grüße
Hermann
Geändert von hekuhn (27-07-2012 um 14:18 Uhr)
Grund: Rechtschreibfehler
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27-07-2012, 16:09
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#8 (permalink)
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Wenn ich einen ähnlichen Artikel zweimal vorrätig habe, warum sollte ich eine Auktion vorher beenden ?
Der Käufer kauft bei mir direkt, nicht den Artikel, der in der Auktion zu sehen ist. (außerhalb ebays, weil er es billiger wollte)
Der Versand ist erfolgt, zugestellt und nach Angaben des Empfangsberechtigten nicht angekommen.
Zweiter Fall, die Person ersteigert den angebotenen Artikel mit Höchstgebot,
sofern er nicht im Irrtum ist, sollte er den Betrag bezahlen.
Nach Auskunft der Postangestellten in der Filiale bleibe ich wohl auf den Schaden sitzen, da zugestellt. Das heißt, ich bin so nett (dumm) und habe damit das Risiko des Käufers übernommen.
Schaden knapp 30 €
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27-07-2012, 18:09
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#9 (permalink)
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Jetzt hat der Käufer allerdings tatsächlich über meine Auktion die selbe Sache ersteigert. Also zweimal den gleichen Artikel gekauft.
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Sorry; hatte ich wohl verkehrt interpretiert.
Bei Einwurfeinschreiben kann es mal vorkommen, dass es im verkehrten Briefkasten landet. Wenn der Briefkasteninhaber öffnet und den Inhalt behält, wird das nicht nachprüfbar sein.
Ist wirklich dumm gelaufen, wie auch immer die Auslieferung ausgesehen hat. Würd ich als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft zu Übergabe-Einschreiben greifen.
Viele Grüße
Hermann
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27-07-2012, 19:04
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#11 (permalink)
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Nach Auskunft der Postangestellten in der Filiale bleibe ich wohl auf den Schaden sitzen, da zugestellt. Das heißt, ich bin so nett (dumm) und habe damit das Risiko des Käufers übernommen.
Schaden knapp 30 €
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Verstehe ich nicht. Die Sendung wurde nachweislich zugestellt. Wieso bleibst du denn jetzt auf dem Schaden sitzen? Die Beweise liegen doch ganz klar auf deiner Seite. Der Käufer hat doch das Pech, da er wohl nicht nachweisen kann, dass er die Sendung doch nicht erhalten hat. Oder wo habe ich den Denkfehler?
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12-08-2012, 13:31
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#16 (permalink)
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Und pfeif auf die negativen Bewertungen, eine bringt dich nicht um.
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da denk ich aktuell ähnlich, was solls, nach 1 jahr ist man wieder bei 100 %
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03-09-2012, 15:17
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#17 (permalink)
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Meines Erachtens wird hier einiges vermischt. Da ich auch schon ähnliche Erfahrungen gemacht habe, hier mal meine Ansicht:
Verkäufer gewerblich / Händler:
Sache ist klar. Der Verkäufer trägt das Versandrisiko.
Verkäufer privat:
Der Käufer trägt das Versandrisiko (Warenschulden sind Holschulden).
Man muss lediglich (neben einer ordentlichen Verpackung) die Sendung ordentlich auf den Weg bringen. Und hier liegt dann schon die erste Krux: Wie weist man das nach?
Entweder durch Zeuge (die sicherste Art) oder über eine versicherte Sendung, wie Einschreiben oder Paket. Hier wird dann auch gleich die Zustellung nachgewiesen. Mit Aufgabe der Sendung hat man seine Pflicht als Verkäufer geleistet. Alles was danach passiert, geschieht auf Risiko des Käufers.
Wenn nun Probleme auftauchen, dann ist meines Erachtens der Schadenersatz vom Käufer auf den Warenwert bzw. maximal die Höhe der versicherten Sendung begrenzt. Das wäre bei Einschreiben 20 EUR und bei DHL-Paket 500 EUR.
Im Falle einer verlorenen Sendung ziemlich einfach, da hier die Post keine Empfangsbestätigung des Käufers erhalten haben kann.
Im Falle einer falsch zugestellten Sendung:
Bei Paket oder Übergabeeinschreiben muss die Post die Identität des Empfängers prüfen (z.B. Personalausweis), hier wäre eine Nachkontrolle durch Unterschriftsvergleich denkbar. Gibt die Post das bei jemand falschem ab, haftet sie bis zur Versicherungssumme (20 EUR bzw. 500 EUR).
Bei Einwurfeinschreiben wirds schon richtig doof. Hier kann man nur mutmaßen und nix nachweisen. Insofern muss man sich hier mit den 20 EUR zufrieden geben, wenn die Post diese überhaupt zahlt.
Man sollte generell die Versandform wählen, bei der man im Falle eines Sendungsverlustes nicht auf Schaden sitzen bleibt.
Paket (kann ja auch Hermes sein) ist hier wohl empfehlenswert.
Ich habe mit der Post noch nie negative Erfahrungen mit falscher Zustellung gemacht. Die Postboten achten bei Übergabeeinschreiben immer besonders auf den richtigen Einwurfschlitz.
Wer ganz sicher gehen will, nimmt Paket und auch wichtig: Wenn der Wert weit höher als die Haftungssumme bei der Versandform ist, sollte immer eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer gemacht werden, wer bei Verlust welchen Schaden trägt.
Bei Sendungen mit geringem Wert (10-20 EUR) nehme ich übrigens immer normalen Brief - das kommt aber auch immer darauf an, ob der Vertragspartner vertrauenswürdig scheint (kann man aus den Bewertungen ablesen). Zwar etwas gewagt, aber bin damit noch nie auf die Schnauze gefallen. Das muss aber jeder für sich entscheiden welches Risiko man eingeht.
PS: Auf einen weiteren möglichen Fall, dass die Sendung gar nicht das enthalten hat, was man gekauft hat oder nur einen Ziegelstein, gehe ich hier mal nicht ein. Soll alles schon vorgekommen sein...
Geändert von ks18er (03-09-2012 um 15:19 Uhr)
Grund: Schreibfehler
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