24.1.2017 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 23/5
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 23/05)
Nationale Seite der von Frankreich neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Eine dieser Bedingungen besagt, dass es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln darf. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat: Frankreich
Gegenstand: Hundertster Todestag Auguste Rodins
Beschreibung des Münzmotivs: Zum seinem 100. Todestag würdigt die Monnaie de Paris den berühmten französischen Bildhauer Auguste Rodin. Der 1840 geborene Künstler gehört zu den wichtigsten Vertretern des Realismus. „Der Denker", „Der Kuss", „Das Höllentor" und „Die Bürger von Calais" zählen zu den zeitlosen Meisterwerken der Bildhauerkunst.
Das Münzmotiv zeigt Auguste Rodin sozusagen Stirn an Stirn mit seinem bekanntesten Werk „Der Denker". Darüber sind die künstlerisch gestalteten Buchstaben „RF" für „République Française" zu erkennen. Auf dem Bart des Künstlers sind sein Name „A. Rodin" und die Jubiläumsdaten „1917-2017" zu lesen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Prägeauflage: 10 Mio.
Ausgabedatum: 31. Januar 2017