Bei einem Geldschein reicht es meines Wissens nach, wenn man mehr als 50% des Scheins (also die größere "Hälfte") am Stück der Bank vorlegen kann. Dann wird er gegen den Nennwert getauscht. Wie die Regelung analog auf die 5er zu übertragen wäre, ist sicherlich interessant. Reicht der Kern? Reicht der Ring?Wie würde man eigentlich bei einer zerfallenden Münze damit bezahlen. In Analogie eines Geldscheines (der m.M. auch zerrissen den Wert beibehält, wenn alle Teilstücke vorhanden sind) müsste ein 3-geteilter 5-er auch noch als Zahlungsmittel bestand haben - oder nicht?
-volker-