50 Pf 1950 G BDL in polierter Platte

Diese -unbefugt nachgepägten Münzen-
Münzenspezi hatte seinerzeit aber was anderes gesagt:
Schau mal in den Katalog ("Der Katalog für Spezialisten: Kursmünzen in polierte Platte" 1. Auflage 1988/89) von Martin Winter. Dieser tüchtige Mensch hat direkt bei der Prägestätte recherchiert, dass es damals 10 Einzelbestellungen für das PP-Exemplar von 1950 G BDL gab. Tatsächlich sind 15 Stück bekannt geworden. Und dies sind KEINE Fälschungen!;)
Vielleicht wurden nachträglich die Bücher gefälscht, damit es nach außen hin den Schein wahrt, die 10 Stück seien nach echten Bestellungen geprägt worden.

JPN
 
Münzenspezi hatte seinerzeit aber was anderes gesagt:
Vielleicht wurden nachträglich die Bücher gefälscht, damit es nach außen hin den Schein wahrt, die 10 Stück seien nach echten Bestellungen geprägt worden.

JPN


Unbefugte Nachprägungen müssen nicht zwangläufig auch Fälschungen sein. Vielleicht sollte ich mir aber auch mal ein paar 50er BDL mit Jahreszahl 1953 in PP bestellen.
 
Man muss ja nicht immer das nachplappern, was Juristen erzählen, die manchmal gerne den Sinn von Wörtern so auslegen, dass es besser in ihr Schema passt.
Im klassischen Wortsinn, wo Fälschung ein Synonym von Nachahmung ist, sind es keine Fälschungen.
 
Laut zitiertem BGH-Urteil aber schon. Das ist es ja, was mich so irritiert.

Irgendwie beruhigt es mich ein wenig, dass ich offensichtlich nicht der einzige bin, der mit diesem BGH-Urteil so seine kleinen Probleme hat. :(

Man muss ja nicht immer das nachplappern, was Juristen erzählen, die manchmal gerne den Sinn von Wörtern so auslegen, dass es besser in ihr Schema passt.
Im klassischen Wortsinn, wo Fälschung ein Synonym von Nachahmung ist, sind es keine Fälschungen.

Auch ich halte diese Münzen für sammlungswürdig, mögen sie nun im juristischen Sinne Fälschungen sein oder nicht! Numismatisch macht sie ihre "Geschichte" für mich höchstens noch interessanter. Allerdings passt weder die Legierung, noch die Preisklasse in mein "Beuteschema".

Ich finde die Geschichte, die die Münzen eines Sammelgebietes umgibt, gehört einfach zu einer Sammlung dazu. Würde ich Reichsgoldmünzen sammeln, hätte ich auch mindestens eine Münze in meiner Sammlung, deren Prägestätte am Rhein lag, als "Anschauungsobjekt" sozusagen. :D
Eine Reichsgoldsammlung ohne Schmidt-Hausmann wäre für mich irgendwie "unvollständig". Sie gehören zu diesem Sammelgebiet einfach dazu.
 
Guten Morgen,

habe hier mal den Spiegel - Bericht dazu aus 1975 verlinkt (das ist ausdrücklich erlaubt !):
http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=41483810&aref=image035/E0533/PPM-SP197502300700071.pdf&thumb=false


In Wikipedia ist es ohne viele Details auch ganz gut umrissen, mit Angabe der Quelltexte. Es gibt einiges an Literatur dazu und ich werde das mal weiter versuchen, in Einklang zu bringen und dann hier zusammenfassend zu posten.


Karlsruher Münzskandal

<!-- /firstHeading --><!-- bodyContent --><!-- tagline -->aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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<!-- /subtitle --><!-- jumpto -->Wechseln zu: Suche
<!-- /jumpto --><!-- bodytext -->Beim Karlsruher Münzskandal wurden Anfang der 1970er Jahre ohne offiziellen Auftrag in der staatlichen Münzprägeanstalt Karlsruhe Münzen von Mitarbeitern geprägt und dabei insbesondere wertvolle Sammlerstücke gefälscht.
Geschichte [Bearbeiten]

Diese Münzen wurden von den Mitarbeitern privat an Sammler und Bedienstete des Bundesfinanzministeriums verkauft bzw. weitergegeben. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen etwa 1650 bis 1700 Münzen mit einem damaligem Sammlerwert von rund 500.000 DM hergestellt worden sein.
An diesen illegalen Prägungen waren der Direktor der Münze Werner Lucht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die illegalen Prägungen waren dem Sammler Phillip Kaplan 1974 aufgefallen. Er hatte sich über das vermehrte Auftreten seltener Münzprägungen gewundert und sich an die Bundesbank gewandt. Bei der genaueren Prüfung dieser Münzen war ihm aufgefallen, dass für die Herstellung die offiziellen Prägestempel benutzt worden waren. Allerdings waren für die entscheidenden Seiten die ursprünglichen Prägestempel benutzt worden, für die andere Seite jedoch die modernen Stempel (falsche Stempelkopplung), oder neue Rändeleisen, die es zum vorgeblichen Prägejahr noch nicht gab. Bei den internen Kontrollen („Münzsturz“) waren die Manipulationen nicht aufgefallen, da die unerlaubt entnommenen Münzrohlinge durch die entsprechende Menge prägefrischer Münzen ersetzt wurden.
Alle betroffenen Münzen haben das Münzzeichen (der Karlsruher Münze) „G“ und lassen sich in zwei Kategorien aufteilen. Es handelt sich entweder um Nachprägungen existierender Münzen, vor allem des 50 Pf-Stücks von 1950 „Bank Deutscher Länder“ (J. 379) und des 2 Pf-Stücks von 1967 PP („Eisen, Kupfer-plattiert“), aber auch des 5 DM-Kursstücks von 1951 in PP. Oder es wurden Münzen geprägt, für die es in dem Jahr bzw. für die Karlsruher Münzprägeanstalt nie einen Auftrag gegeben hatte, wie etwa das 2 DM-Stück von 1959 (J. 392).
Quellen [Bearbeiten]

  • Der Spiegel, Nr. 23/1975, Seite 70ff
  • Der Spiegel, Nr. 41/1976, Seite 40ff
  • Geldgeschichtliche Nachrichten 1976, Ausgabe Nr. 57, Seite 29ff
  • Jaeger, Kurt: „Die deutschen Münzen seit 1871“, 21. Auflage 2009, Seite 379
Gruß, jjjaaade
 
Nach meinen Informationen (Grasser, Seidel) sind die 30,000 Stück bereits 1950 nach der Bekanntmachung vom 14.9.1950 (BGBl. S. 694) offiziell als Zahlungsmittel anerkannt worden. Wahrscheinlich sind sie bis zu diesem Datum zurückgehalten worden, habe aber bis dato keine Bestätigung aus Originaldokumenten gefunden.
Das würde ich gerne mal nachlesen!
JPN


Moin, Moin !

@ "navada51"

Aufgrund Deines Einwandes habe ich in dieser Richtung nochmals recherchiert, bin fündig geworden und möchte heute das Ergebnis mitteilen.

Meine Aussage, dass die Stücke erst 1966 für gültig erklärt worden sein sollen, muss ich korrigieren :eek::) . Leider hatte ich dazu die falsche Information von Sammlerkollegen.
Die Stücke waren nach dem Gesetz nicht gültig, da es die BDL ab 1950 nicht mehr gab und wurden anfangs, d.h., bis zu einer sie gültig machenden entsprechenden Erklärung nicht ausgegeben.
Diese die ""unerlaubt"" (schon damals prägte Karlsruhe also "am Rande" der Legalität :D) geprägten 30.000 50 PF-Stücke ankündigende und sie legalisierende Erklärung habe ich als Anhang beigefügt.

Beste Grüße
varukop
 

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@varukop: vielen Dank für das Dokument!

Im Gegensatz zu den abgedruckten Gesetzestexten im Grasser und Seidel ist hier die Ausgabestelle, das Datum und der Adressat interessant. Die Kassenverkehrstelle der Bank Deutscher Länder hat demnach am 13. Oktober 1950 an die Vorstände der Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank geschrieben. Ich würde das jetzt so verstehen, dass die Karlsruher 50Pf-BdL-Stücke von 1950 bis zu diesem Stichtag (oder später) an den genannten Orten lagerten. Die genannte Bekanntmachung vom 14. September ist übrigens erst am 11. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (siehe in der Kopie unten). Der nähere Zeitrahmen der Herstellung in der Münze dürfte der Jahreswechsel 1949/1950 gewesen sein, wie in Peter Pretsch, vom Gulden zum Euro, S. 18, nachzulesen ist. Rittmann (Deutsche Geldgeschichte seit 1914) schreibt dazu: "Als man den Irrtum entdeckte, hielt man sie für ungültige Münzen [...]". Zur Ausgabe bedurfte es daher die oben genannte Veröffentlichung.

zu 50Pf BDL in PP:
Es sollen 20 (zwanzig!) Sätze Münzen ab 1949 in Spiegelglanz im Auftrag des Geldmuseums der Deutschen Bundesbank nachgeprägt worden sein. Diese kamen im Museum jedoch niemals an und lagerten im Tresor der Münze bis H. Heiling und Fetzner einige Stücke daraus auf private Rechnung veräußerten. Danach prägten sie zusätzlich noch Sammlerstücke nach (Quelle: Pretsch, s.o. , S. 51ff). Nach dieser Quelle hieße das:
1) Es wurden 20 Stücke in Spiegelglanz nachgeprägt.
2) Es wurden eine unbekannte Anzahl Stücke in Spiegelglanz (und Normalausführung) nachgeprägt.

Weitere Artikel (als die unten genannten) zum Münzskandal sind:

  • Herbert Rittmann: Die Karlsruher Falschmünzeraffäre, in: Geldgeschichtliche Nachrichten Nr. 67 (1978) S. 253-254.
  • Herbert Rittmann: Die Karlsruher Falschmünzeraffäre, in: Geldgeschichtliche Nachrichten Nr. 73 (1979) S. 248.
  • Herbert Koch: Falschmünzen, vom Chef höchstpersönlich, in: Numismatische Beiträge 1975/II, Arbeitsmaterial für die achgruppen Numismatik des Kulturbundes der DDR, S. 39-41.
  • Herbert Koch: Echt oder Falsch - das war in Karlsruhe die Frage, in: Numismatische Beiträge 1977/II, Arbeitsmaterial für die achgruppen Numismatik des Kulturbundes der DDR, S. 35-36.
  • Badische Neueste Nachrichten (BNN) v. 23.1.75, 23.9.76, 28.9.76, 9.10.76, 24.9.77, 28.9.77, 20.3.80.
JPN
 
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