Ab wann zähle ich als gewerblicher Verkäufer?

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Alternativ kann man ja immer noch einen Account in Thailand oder sonstwo im ferneren Ausland anmelden, und von dort verkaufen. Das hat den Vorteil, das man die Deutschen Gesetze nicht so ernst zu nehmen braucht und nicht mal liefern muss wenn einem nicht danach ist...
Wobei das mit den Gesetzen sowieso so eine Sache ist wie man jüngst in Hamburg gesehen hat. Brandschatzend durch die Straßen ziehen und Supermärkte plündern wird ja anscheinend jetzt als Kapitalismuskritik akzeptiert. War es nicht Hamburg, wo neulich eine 86 jährige Oma (die wahrscheinlich nicht mehr ganz auf der Höhe ist) wegen Schwarzfahrens eingebuchtet wurde? Die Dame hätte mal lieber den Bus angezündet, dan wäre ihr wahrscheinlich nichts passiert.
 
Also um mal von Anarchie zu Recht und Gerechtigkeit zurückzukommen, man zählt als gewerblicher Verkäufer wenn man etwas anbietet was ein Dresdener Händler auch im Angebot hat, dann ist man auf Ewigkeit verdammt und hat den Tod verdient. Alles andere merkt eh keiner... :rolleyes:
 
Also um mal von Anarchie zu Recht und Gerechtigkeit zurückzukommen, man zählt als gewerblicher Verkäufer wenn man etwas anbietet was ein Dresdener Händler auch im Angebot hat, dann ist man auf Ewigkeit verdammt und hat den Tod verdient. Alles andere merkt eh keiner... :rolleyes:

:lachtot::lachtot::lachtot:
Danke du hast mir den Tag gerettet, lachen ist sooo gut.
 
Also um mal von Anarchie zu Recht und Gerechtigkeit zurückzukommen, man zählt als gewerblicher Verkäufer wenn man etwas anbietet was ein Dresdener Händler auch im Angebot hat, dann ist man auf Ewigkeit verdammt und hat den Tod verdient. Alles andere merkt eh keiner... :rolleyes:
Die ganzen "Privaten", die im gewerblichen Stil ohne Widerrufsbelehrung und Impressum bei Ebay täglich (teilweise ausschließlich.....) Münzen verkaufen und hier zum Großteil zur Informationsbeschaffung mitlesen, können sich gerne zusammenschließen und mir jeden Monat 2.000 Euro "Schutzgeld" überweisen, ich unterschreibe denen dafür auch gerne eine Abmahnungs-Unterlassungserklärung. Ich kann angeln gehen und Game of Thrones schauen wann ich will, kümmere mich nur noch um 3 bis 4 lohnende Geschäfte pro Jahr und alle Hobby-Verkäufer können in Ruhe ihre 20,50 Euro Taschengeld im Monat verdienen - DEAL? Ansonsten gilt: Internetrecht - abmahnung-privatverkauf-ebay
@jannys33 : Dir wünsche ich mal 20 private Hobby-Eisverkäufer mit Kühlbox um deinen Laden rum....mal sehen, ob Du dann immer noch lachst.
 
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Ich kann deine Meinung ja durchaus verstehen, zumal sich auch genügend Händler auf ebay tummeln, die auch nebenbei noch als Privatverkäufer verticken. Andererseits solltest du beachten, das dir die Abmahnungen kein Geld einbringen sollten, dann könnte die Sache nämlich mal ordentlich nach hinten losgehen.
Die ganzen "Privaten", die im gewerblichen Stil ohne Widerrufsbelehrung und Impressum bei Ebay täglich (teilweise ausschließlich.....) Münzen verkaufen und hier zum Großteil zur Informationsbeschaffung mitlesen, können sich gerne zusammenschließen und mir jeden Monat 2.000 Euro "Schutzgeld" überweisen, ich unterschreibe denen dafür auch gerne eine Abmahnungs-Unterlassungserklärung. Ich kann angeln gehen und Game of Thrones schauen wann ich will, kümmere mich nur noch um 3 bis 4 lohnende Geschäfte pro Jahr und alle Hobby-Verkäufer können in Ruhe ihre 20,50 Euro Taschengeld im Monat verdienen - DEAL?
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Wenn dir der richtige über den Weg läuft und das dann vor Gericht vorlegt, mit dem Argument du besserst damit ohnehin nur deine Einkünfte auf, könnte es für dich eng aussehen.
 
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Ich kann deine Meinung ja durchaus verstehen, zumal sich auch genügend Händler auf ebay tummeln, die auch nebenbei noch als Privatverkäufer verticken. Andererseits solltest du beachten, das dir die Abmahnungen kein Geld einbringen sollten, dann könnte die Sache nämlich mal ordentlich nach hinten losgehen.
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Wenn dir der richtige über den Weg läuft und das dann vor Gericht vorlegt, mit dem Argument du besserst damit ohnehin nur deine Einkünfte auf, könnte es für dich eng aussehen.
Von Abmahnungen hat der Abmahnende regelmäßig nichts, außer Ärger + Anwalts- und Gerichtskostenvorschusszahlungen.
 
Von Abmahnungen hat der Abmahnende regelmäßig nichts, außer Ärger + Anwalts- und Gerichtskostenvorschusszahlungen.
Hmmm... grübel... war da nicht was mit Schadensersatz (steuerfrei)?!? Aber natürlich, auf diesen wird ja regelmäßig verzichtet, denn es geht ja nur um die gerechte Sache. :rolleyes:o_O:lachtot:
 
Hmmm... grübel... war da nicht was mit Schadensersatz (steuerfrei)?!? Aber natürlich, auf diesen wird ja regelmäßig verzichtet, denn es geht ja nur um die gerechte Sache. :rolleyes:o_O:lachtot:
Ja da war was mit Schadensersatz (steuerfrei) - bei Urheberrechtsverletzungen Bildmaterial...

Was stimmt hier eigentlich mit einigen nicht, die immer wieder unrechtmäßiges Verhalten verharmlosen und versuchen zu rechtfertigen? Muss man das denn immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen, dass es in den letzten Kopf vordringt: man macht für Verkäufe eigene Bilder und in Auktionen, die die Grenze zum geschäftsmäßigen Handeln überschreiten, gehören ladungsfähige Anschrift und Widerrufsbelehrung.
 
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