ABMAHNUNGEN - Sammler werden zur Kasse gebeten - Heute in WISO

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Eben im ZDF in WISO (07.11.2005) gesehen. Zur info zitiere ich hier mal was auf der ZDF-Seite steht.

Sammler werden zur Kasse gebeten

Abmahnung von eBay-Verkäufern

Briefmarken, Münzen und Schmuck - viele Sammler kaufen und verkaufen begehrte Stücke bei eBay, oft auch in größeren Mengen. Das Hobby kann dann schnell als Nebenerwerb gelten, so dass der private Verkäufer rechtlich gesehen zum Gewerbetreibenden wird. Er hat dadurch umfangreiche Informationspflichten und darf nach dem Wettbewerbsrecht sogar kostenpflichtig abgemahnt werden.

Doch nicht jede Abmahnung bei eBay ist zulässig. Gerade weil die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Geschäft so schwer zu ziehen ist, müssen eBay-Anbieter vor unberechtigten Abmahnungen auf der Hut sein. Diese Erfahrung musste auch der Briefmarkensammler Pirus Falatouri aus Köln machen. Er hatte bei eBay zum Teil ganze Sammlungen ersteigert, interessante Stücke heraus gesucht und den Rest wieder über das Internet verkauft.

Forderung von über 750 Euro
Eine Abmahnung im Sommer 2005 trübte jedoch seine Sammlerfreude. Der ihm bis dato unbekannte Anwalt Joachim Schneider warf Falatouri vor, seiner Informations- und Impressumspflicht nicht nachgekommen zu sein. Die Forderung: 756,09 Euro Abmahngebühr. Der Sammler schaltete einen Anwalt ein, weil er gar kein Gewerbe betrieben hatte. Falatouri musste am Ende zwar keine Abmahngebühr bezahlen, doch auf den Anwaltskosten blieb er sitzen.

Der Kölner ist nicht der einzige Briefmarkensammler, der von Rechtsanwalt Schneider Post bekommen hat. Jürgen Vogel von der IHK Pfalz rechnet deutschlandweit mit Hunderten solcher Abmahnungen. Nach seinen Angaben liegen alleine der IHK Pfalz etwa 20 Schreiben dieser Art vor und bei anderen IHK-Geschäftstellen seien weitere eingegangen. "Betroffene sollten auf jeden Fall auf solche Massenabmahnungen reagieren, da sie sonst ein gerichtliches Verfahren riskieren. Wer Fragen hat, sollte sich an die IHK oder einen Anwalt wenden", erklärt Vogel.

Selbsteinschätzung der Anbieter
Um Klarheit bei den Online-Geschäften zu schaffen, müssen sich seit September alle eBay-Verkäufer als private Händler oder Gewerbetreibende einordnen. Bei dieser schwierigen Einstufung bietet eBay allerdings keinerlei Beratung an. Wer in welche Kategorie gehört, muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Dabei kann sich der Anbieter nur an einigen Punkten orientieren. Zum Beispiel an der Zahl der Online-Geschäfte: mehr als 100 Bewertungen pro Monat deuten auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Auch Anbieter, die in einem längeren Zeitraum 50 Objekte verkaufen, sind meist als gewerblich einzustufen. Das gleiche gilt für Verkäufer, die vor allem Neuware und häufig die gleiche Ware anbieten. Wer bei der Einstufung unsicher ist, sollte sich an einen Anwalt oder einen Steuerberater wenden.


Regelungen für Gewerbetreibende
Wenn ein Verkäufer tatsächlich in die gewerbliche Kategorie gehört, gelten bestimmte Wettbewerbs-Regeln - und zwar auch für eBay-Geschäfte. Der Anbieter muss seine Kunden beispielsweise über seine Identität und Anschrift informieren und Angaben zu Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen machen. Meist kommt es zu einer Abmahnung, weil eine klare Anbieterkennzeichnung fehlt oder gegen das Widerrufs- und Rückgaberecht verstoßen wird.

Flattert wirklich eine Abmahnung ins Haus, muss der Empfänger erst prüfen, ob sie berechtigt sein könnte. Entsprechend sollte er reagieren: Wenn die Abmahnung berechtigt ist, sollte der Betroffene eine Unterlassungserklärung abgeben. Dazu wird er meistens schon in der Abmahnung aufgefordert. Durch die Unterlassungserklärung vermeidet er eine einstweilige Verfügung oder eine Klage des Mitbewerbers. Der Wettbewerbsverletzer muss sich auch dazu verpflichten, die Kosten der Rechtsverfolgung, also etwa Anwaltskosten, zu übernehmen.

Abmahnung prüfen
Wer wie der Briefmarkensammler Pirus Falatouri unzulässig abgemahnt wird, sollte zunächst schauen, ob der Absender überhaupt das Recht hat abzumahnen. Das muss der Absender schriftlich nachweisen können. Nach dem Wettbewerbsrecht darf nämlich nur ein betroffener Mitbewerber abmahnen, der ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbietet. Egal, ob im Internet oder in einem Laden.

Eine Unterlassungserklärung sollte man nicht abgeben und den Absender darüber auch informieren. Schweigt der Absender daraufhin, signalisiert er, dass er eine außergerichtliche Einigung ablehnt. Der Abmahner muss dann mit einer einstweiligen Verfügung und mit einem Verfahren rechnen.

Berechtigt zur Abmahnung
Ein Mitbewerber, der das Wettbewerbsrecht verletzt sieht, wendet sich allerdings nie direkt an den Anbieter. Er schaltet vielmehr einen Anwalt ein, die zuständige IHK sowie Handwerkskammer oder auch einen Abmahnverein. Diese Stellen dürfen dann im Auftrag des Mitbewerbers tätig werden.

Dieses Verfahren wird bei den so genannte Massenabmahnungen umgangen. Einzelne Abmahnvereinen und Rechtsanwälte treten immer wieder mit solchen Massenschreiben in Erscheinung. Es geht ihnen dabei weniger um den Erhalt des Wettbewerbs, als darum, Geld mit den Abmahnungen zu verdienen.

von Cornelia Wagner
 
wer keine arbeit hat, der macht sich welche ... es gibt halt zu viele anwälte in deutschland :rolleyes:


cu

tron
 
Wer den Bericht sehen will, empfehle ich immer mal wieder diese Woche ZDFinfo zu schauen.
Da laufen auch sicherlich die Beiträge der WISO-Sendung vom Montag in der Rotation.
 
tron700 schrieb:
wer keine arbeit hat, der macht sich welche ... es gibt halt zu viele anwälte in deutschland :rolleyes:


Da hast Du vollkommen Recht! - Es gibt viel zu viele Juristen in Deutschland und viele davon wissen nicht, was diese ueberhaupt nun mit ihrem abgeschlossenen Studium (welches nicht mal so schwer ist!) anstellen sollen.

Es sollte mal zehn Jahre keiner mehr hier Jura studieren duerfen. Dann gibt es weniger Anwaelte und die koennen sich um wichtige Dinge kuemmern als um solchen Bullshit!

Mich wundert, dass noch nie ein unberechtigt Abgemahnter so einen Anwalt persoenlich aufgesucht und eins auf die Glocke gegeben hat. Sorry fuer die sehr harten Worte, aber manchmal glaube ich, dieses waere die einzige richtige Antwort darauf. Natuerlich dabei gleich darauf hinweisen, wenn er Dich anzeigt, gibt es noch ´ne Ladung extra und von Mal zu Mal immer schmerzhafter ;)
Soll natuerlich kein Aufruf sein, so zu reagieren.

Ich habe auch noch eine groessere Briefmarkensammlung, die ich demnaechst bei Ebay versteigern werde. Sollte ich ein Schreiben von diesem werten Herrn Rechtsanwalt ein Schreiben erhalten, werde ich bestimmt nicht zu einem Anwalt gehen und dem auch noch Geld in den Rachen schmeissen. Ich werde selber antworten und nehme mir den Mann zur Brust.

Letztendlich schaden diese solche Abmahnaktionen auch Ebay selber, da sich langfristig die Leute aus Angst vor Abmahnungen nicht mehr trauen ueberhaupt etwas ueber die Plattform zu verkaufen.

Wer natuerlich sehr wohl mit voller Absicht als privat verkauft, obwohl er z.B. staendig die gleichen (neuen) Artikel anbietet und eigentlich ueberhaupt ein Haendler ist, hat es in fast allen Faellen auch nicht anders verdient.

Zum Glueck habe ich alles unterschiedliche Briefmarken und jede auch nur 1x. Auch befindet sich die Sammlung nachweislich mindestens 10 Jahre in meinem Besitz. Soll er nur kommen und machen ;)

Wer hat diesen Bloedsinn ueberhaupt "erfunden", einfach Leute abmahnen zu duerfen? Meiner Meinung gehoert es abgeschafft, sprich gleich in die Tonne.

Anwaelte, die sonst nichts zu tun haben, sollten es vielleicht mal mit anderer Arbeit versuchen. Aber wozu den Arsch bewegen, wenn man in unserem "so tollen" Land auf ganz einfache Art und Weise Geld verdienen kann?


Gruss Impaler
 
Wir erinnern uns auch gerne an den Fall, wo ein Schueler durch die Anwaelte des Rennfahrers Michael Schuhmachers abgemahnt worden ist. Es ging um eine Formel 1 - Fan-Webseite.
Habe den Fall dann nicht mehr weiter verfolgt, meine nur gehoert zu haben, Michael Schuhmacher hat seine Anwaelte zusammengepfiffen als er davon Wind bekommen hat, was die mit dem Jungen veranstaltet haben. Waere ich Schuhmacher, wuerde die meine Anwaelte hochkant rauswerfen, da diese auch meinen Ruf Schaden zugefuegt haben. Denn in der Presse steht dann natuerlich "Schumis Anwaelte".......

Gruss Impaler
 
Impaler schrieb:
Wer hat diesen Bloedsinn ueberhaupt "erfunden", einfach Leute abmahnen zu duerfen? Meiner Meinung gehoert es abgeschafft, sprich gleich in die Tonne.

Gruss Impaler


Man schaue nur mal in das Handbuch des Deutschen Bundestags.

Eine der größten Berufsgruppen: Juristen.

Dementsprechend schlecht werden die Gesetze dann auch immer gemacht, damit sie auch immer schön Arbeit haben.
 
Impaler schrieb:
.....Mich wundert, dass noch nie ein unberechtigt Abgemahnter so einen Anwalt persoenlich aufgesucht und eins auf die Glocke gegeben hat. Sorry fuer die sehr harten Worte, aber manchmal glaube ich, dieses waere die einzige richtige Antwort darauf. Natuerlich dabei gleich darauf hinweisen, wenn er Dich anzeigt, gibt es noch ´ne Ladung extra und von Mal zu Mal immer schmerzhafter ;)
Soll natuerlich kein Aufruf sein, so zu reagieren......Gruss Impaler

Stimmt.

Die Wut, unrechtmäßig abgezockt zu werden, die ist in so einem Fall verständlich.

Jedoch: Damit sojemand (im übertragenen Sinne) so richtig eines "auf die Nuss" bekommt, kann man einen solchen Anwalt doch wegen des Verdachtes des BETRUGES oder des versuchten Betruges sowie wegen aller weiteren infrage kommenden weiteren Straftatbestände und etwaiger Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften anzeigen.

Schließlich darf der ja nur im Auftrage eines Mandanten tätig werden, der Wettbewerber ist.

Und als Anwalt muss er das wissen - kann sich also nicht auf Unkenntnis und damit auf fehlenden Tatvorsatz herausreden.

Verlangt der nun eine Abmahngebühr ohne einen solchen Auftrag eines sich geschädigt oder beeinträchtigt fühlenden Wettbewerbers, so begeht er vorsätzlich eine unerlaubte Handlung.

Wird er verurteilt, so ist er vorbestraft. Er darf unter Umständen dann nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten.

Oder man geht zu einem Anwaltskollegen und lässt den Anwalt (falls das geht) von dem abmahnen :lachtot:

Auf jeden Fall aber sollte man als Betroffener die Anwaltskammer von solch einem Verhalten unterrichten. Auch von da kann einem schwarzen Schaf Ungemach drohen.
 
mesodor39 schrieb:
Stimmt.

Die Wut, unrechtmäßig abgezockt zu werden, die ist in so einem Fall verständlich.

Jedoch: Damit sojemand (im übertragenen Sinne) so richtig eines "auf die Nuss" bekommt, kann man einen solchen Anwalt doch wegen des Verdachtes des BETRUGES oder des versuchten Betruges sowie wegen aller weiteren infrage kommenden weiteren Straftatbestände und etwaiger Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften anzeigen.

Schließlich darf der ja nur im Auftrage eines Mandanten tätig werden, der Wettbewerber ist.

Und als Anwalt muss er das wissen - kann sich also nicht auf Unkenntnis und damit auf fehlenden Tatvorsatz herausreden.

Verlangt der nun eine Abmahngebühr ohne einen solchen Auftrag eines sich geschädigt oder beeinträchtigt fühlenden Wettbewerbers, so begeht er vorsätzlich eine unerlaubte Handlung.

Wird er verurteilt, so ist er vorbestraft. Er darf unter Umständen dann nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten.

Oder man geht zu einem Anwaltskollegen und lässt den Anwalt (falls das geht) von dem abmahnen :lachtot:

Auf jeden Fall aber sollte man als Betroffener die Anwaltskammer von solch einem Verhalten unterrichten. Auch von da kann einem schwarzen Schaf Ungemach drohen. Ich kann mir vorstellen, daß ein Rechtsanwalt der danach noch weiter unberechtigt abmahnt von der Anwaltskammer ausgeschlossen wird. Und dann nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten darf. Und sich danach ggf. sogar nicht mehr "Rechtsanwalt" nennen darf, was weitere Abmahnorgien erschweren dürfte.

Das könnte dem noch mehr wehtun als eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit.
 
@mesedor39 #7

Also ich bezweifle, das diesem Anwalt jemals der Prozess gemacht werden würde. Für alle die schon länger im Internet tätig sind, möchte ich hier mal den Namen von Grafenreuth in den Ring schmeissen. Kann sich noch jemand an den "Tanja-Fall" erinnern?. Da schrieb eine Tanja Schüler, die in Zeitschriften inseriert hatten, das sie Amiga-Spiele verkaufen würden, an. Sie schilderte ihre Lage (16jährig, kein Geld, sehr hübsch, einem Treffen nicht abgeneigt usw.) und bat um eine Kopie des Spiels. Jeder einzelne der Kids, die darauf angesprungen sind, erhielt anschliessend eine Abmahnung des feinen Herrn v. G. ins Haus wegen illegaler Kopien.

Als diese Masche ausgelutscht war, spezialisierte er sich auf das Internet. Anfangs versuchte er noch mit den Namen "Explorer" usw. Geld machen, indem er Rechte auf diesen Namen anmeldete und anschliessend jeden, der diesen Namen nutzt, abmahnte. War irgendwann auch ausgelutscht.

Neue Masche: Er mahnte massenweise Download-Link-Seiten ab. Wer kann sich noch an den Fall FTP-World erinnern? Eine Download-Seite, wo man gegen Geld Filme laden konnte. Diese Seite wurde vor 2 Jahren von der Polizei plattgemacht. So und jetzt kommt´s: Der Mitbetreiber dieser Seite war der Sozius des feinen Herrn v.G. . :wut: Nähere Einzelheiten dazu gibt es hier: http://www.klostermaier.de/fvgreport/public/editorial.html
 
ich stimme dir zu, außer bei ...

Impaler schrieb:
... Es gibt viel zu viele Juristen in Deutschland und viele davon wissen nicht, was diese ueberhaupt nun mit ihrem abgeschlossenen Studium (welches nicht mal so schwer ist!) anstellen sollen...

schwer kann man natürlich unterschiedlich definieren.
ich würde ein jura-studium zum heutigen zeitpunkt in deutschland
durchaus als schwer bezeichnen.


cu

tron
 
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