Bitte um rechtliche Hilfe

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Hallo,

Bitte um einen Rat und Hilfe.
Habe bei einem Münzversandhandel aus dem Sortiment 5 Silbermünzen Ghana Leopard 100 Cedis 2017 bestellt. Diese Bestellung wurde mir bestätigt und eine Rechnung mit genau der Bezeichnung meiner gewünschten Münzen zugeschickt. Diese habe ich bezahlt und mir würden aber 5 falsche Münzen (5 Cedis) zugesand. Dies habe ich reklamiert und mir wurde mitgeteilt ich könne diese zurücksenden und erhalte die richtigen.
Nach 5 Tagen ein Anruf sie haben diese nicht mehr und ich erhalte mein Geld zurück. Dies lehnte ich strikt ab und forderte die Zusendung der bezahlten Münzen. Heute kam ganz lapidar das Geld auf mein Konto zurück und es wurde mir geschrieben deren Zulieferer könnte nicht liefern.
Was kann oder soll ich jetzt tun? Ich möchte aber die von Mr gekauften Münzen!
Weiß mir jemand einen Rat?
Besten Dank im Voraus.
 
eine "Rechtsberatung" wird hier bestimmt keiner geben, das ist nämlich nicht erlaubt... viel machen kannst du da aber nicht, letztlich haben sie die Münzen nicht mehr und können somit nicht liefern. Ich selber hatte so einen Fall auch schon ... ist schade und bestimmt auch ärgerlich, aber mehr als akzeptieren bleibt da nicht übrig.
 
Das ist falsch!

Die Münzen sind am Markt verfügbar.

Nur wird das ohne Anwalt wohl nix werden. Und dabei rechnen sich Kosten/ Nutzen kaum. Das wissen auch die "großen" Versandhäußer.
 
Bin allerdings schon ein wenig verwirrt. Dachte ich habe einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen und der müsste erfüllt werden . Kann doch auch nicht sagen, ich bezahle nicht weil ich kein Geld habe. Denke der Händler macht es sich sehr einfach!
Die Münze gibt es doch 5.000 x!
 
gibts die Münzen auf dem Markt zu dem Preis was du bezahlt hast?
 
Das denk ich wohl momentan nicht! Hab mich aber noch nicht umgesehen! Vor 4 Wochen hatte ich dort schon einmal 2 Stück davon bestellt und auch bekommen.
 
Der Preis war diesmal der gleiche wie vor 4 Wochen, nämlich 37,20 € pro Unce
 
deswegen verkaufe ich nur die ware die auf Lager liegt :)
 
ich weiß nicht, wie das bei euch in Deutschland ist.
in Österreich droht man bei Nichterfüllung des vertages mit dem konsumentenschutz der arbeiterkammer. wenn sie die ware nicht haben, müssen sie diese eben auf dem zweitmarkt kaufen und dir senden.
eine rechtschutz Versicherung, falls du eine hast, hilft dir hier auch weiter.
lg
 
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