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Gelten Angestellte der Bundesbank, die für Zuteilungen, Ausgabe/"Verkauf" von Münzen etc. zuständig sind, eigentlich als Amtsträger gemäß § 334 Strafgesetzbuch ?
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Gelten Angestellte der Bundesbank, die für Zuteilungen, Ausgabe/"Verkauf" von Münzen etc. zuständig sind, eigentlich als Amtsträger gemäß § 334 Strafgesetzbuch ?
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