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Sollte die Ware wegen unsachgemäßer Verpackung beschädigt worden sein, haftet natürlich der Absender (privat spielt da keine Rolle).
17 kg ist schon recht schwer.
Wie war es denn verpackt?
Zerbrechliche (?) Schatullen einzeln in Dicker Luftpolsterfolie, dass sie
a) sich nicht gegenseitig Zerkratzen können
b) durch ein Herabfallen des Paketes (die werden gerne mal aus dem Auto auf die Straße geworfen) nicht beschädigt werden können.
Wenn da Kante Schatulle auf Kante Paket lag kann sich das auch Eindrücken.
Außerdem ist bei Paketen mit viel Querfläche die Chance hoch das mittig ein sehr schweres kleines Paket drauf landet, das dann von den Seitenwänden nicht mehr genügend abgefangen wird.
Bei 17 kg Paket hätte ich grob 2 kg für Karton und Füllmaterial gerechnet, alles andere wäre wahrscheinlich zu instabil geworden (da eh 31,5 kg frei sind bei dieser Stufe, kann man sich austoben und es kommt nicht aufs Gewicht an)
Natürlich könnte es auch sein, das es nur vorgeschoben ist (selber runtergeworfen, oder defekter Bestand soll ausgetauscht werden).
Prinzipiell hat DHL Recht. Der Käufer muss den Schaden (und deine Schuldigkeit durch ggf. mangelhafte Verpackung) erstmal nachweisen, wenn die Rückgabe (zumindest in der als Grundlage der Transaktion dienenden Ebayauktion) ausgeschlossen war. Wenn er das Verpackungsmaterial schon entsorgt hat, könnte man es darauf ankommen lassen und es aussitzen.
17 kg ist schon recht schwer.
Wie war es denn verpackt?
Zerbrechliche (?) Schatullen einzeln in Dicker Luftpolsterfolie, dass sie
a) sich nicht gegenseitig Zerkratzen können
b) durch ein Herabfallen des Paketes (die werden gerne mal aus dem Auto auf die Straße geworfen) nicht beschädigt werden können.
Wenn da Kante Schatulle auf Kante Paket lag kann sich das auch Eindrücken.
Außerdem ist bei Paketen mit viel Querfläche die Chance hoch das mittig ein sehr schweres kleines Paket drauf landet, das dann von den Seitenwänden nicht mehr genügend abgefangen wird.
Bei 17 kg Paket hätte ich grob 2 kg für Karton und Füllmaterial gerechnet, alles andere wäre wahrscheinlich zu instabil geworden (da eh 31,5 kg frei sind bei dieser Stufe, kann man sich austoben und es kommt nicht aufs Gewicht an)
Natürlich könnte es auch sein, das es nur vorgeschoben ist (selber runtergeworfen, oder defekter Bestand soll ausgetauscht werden).
Prinzipiell hat DHL Recht. Der Käufer muss den Schaden (und deine Schuldigkeit durch ggf. mangelhafte Verpackung) erstmal nachweisen, wenn die Rückgabe (zumindest in der als Grundlage der Transaktion dienenden Ebayauktion) ausgeschlossen war. Wenn er das Verpackungsmaterial schon entsorgt hat, könnte man es darauf ankommen lassen und es aussitzen.