Genehmigung der Privat-Sätze durch das BFM

Re: Und sie begreifen es immer noch nicht...

Original geschrieben von Insider
Wie schon ungefähr 1000x gepostet... wenn sich die Münzprägestätte an die Richtlinien hält, ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich.
Punkt. Morgen wird übrigens ein Mitarbeiter der Staatlichen Münze Berlin mit Herrn B. aus dem BMF noch einmal sprechen, da man offensichtlich auch im BMF nicht immer weiss, wo links und rechts ist...

Aber diese Info kommt nicht von Herrn B. vom BmF.

Original geschrieben von Insider

jede Münze kann auch gut damit leben, dass jeder einzelne KMS genehmigt werden muss, dass war nur in der Vergangenheit nicht so.... ausser für die Ausgaben, die die Münze selber herausgibt (Babysatz etc...)


Und wieder kommt eine Kehrtwendung und Abschwächung der bisherigen Aussagen. Schon komisch, daß immer, wenn etwas weitergehende Infos hier gepostet werden, wird von Ihnen wieder etwas ganz anderes gesagt.
Außerdem stimmt diese Aussage nach der Info aus dem BmF nicht.
 
ist das denn so schwer....

man stelle sich einmal vor, eine Münze schreibt an das BMF unter Vorlage eines KMS und fragt an, ob grundsätzlich zukünftig von einem Einverständnis ausgegangen werden kann, wenn die Kurssätze wie beiliegend gestaltet werden (Angabe von wesentlichen Aufschriften etc.) und das Finanzministerium antwortet dann, dass keine Bedenken bestehen.... , wenn... das nennt man dann Richtlinie oder von mir aus auch Pauschalgenehmigung... das kann doch nicht so schwer sein... :))
 
Re: ist das denn so schwer....

Original geschrieben von Insider
man stelle sich einmal vor, eine Münze schreibt an das BMF unter Vorlage eines KMS und fragt an, ob grundsätzlich zukünftig von einem Einverständnis ausgegangen werden kann, wenn die Kurssätze wie beiliegend gestaltet werden (Angabe von wesentlichen Aufschriften etc.) und das Finanzministerium antwortet dann, dass keine Bedenken bestehen.... , wenn... das nennt man dann Richtlinie oder von mir aus auch Pauschalgenehmigung... das kann doch nicht so schwer sein... :))

na dann ist ja jetzt endlich alles klar.:)

Berlin hat eine Pauschalgenehmigung und München läßt vorschriftsmäßig einzeln genehmigen.
Warum können das die "Wisser" nicht gleich so korrekt darstellen und behaupten stattdessen, es gebe gar keine Genehmigungspflicht und stellen die Aussagen des BHMA in Frage:confused:

Naja, jetzt wird wohl hoffentlich Ruhe im Karton sein:eek: :D
 
ich kann mir einfach nicht helfen, mich erinnert dieser Thread schlicht und einfach an die vielen Diskussionen über Medaillen, Pseudomünzen, TV-Verkäufer, Telefonkarten und mysteriöse Münzversandhändler!:rolleyes:
 
nichts anderes

wurde immer behauptet. Es wurde immer gepostet, es gibt keine Einzel-Genehmigungspflicht, sondern es müssen nur Richtlinien eingehalten werden... da die Richtlinien immer eingehalten wurden, kann man natürlich sowohl für die Vergangenheit, als auch für die Zukunft jeden einzelnen Satz zur Einzel-Genehmigung (nachträglich und im Voraus) zum BMF schicken... ich frage mich, ob das BMF aber derart unterbeschäftigt ist, dass die sich das antun wollen.
Den Münzprägestätten dürfte es egal sein... führt halt nur zu Verzögerungen... wenn dem Markt dabei wohler ist... bin ich der erste, der das befürwortet... aber für notwendig halte ich das nicht... Was ich für notwendig halte, ist das Ausmerzen von Miniauflagen (20x jede Prägestätte etc...). Wenn jetzt im neuen Jahr in der Tat 500 Kurssätze als Mindestauflage so bleiben sollte, wäre das doch beruhigend...

--> wenn das BMF allerdings in der Zukunft jeden Satz einzeln zur Genehmigung vorgelegt haben will, dann würde ich als Münzprägestätte in der Tat darauf bestehen wollen, dann auch auf dem Satz vermerken zu dürfen "freigegeben durch das BMF"...
 
Nachricht aus Berlin

Zwischenzeitlich ist auch bei mir Nachricht aus dem Bundesfinanzministerium eingetroffen.


Sehr geehrter Herr ... ,

in obiger Angelegenheit kann ich ihnen Folgendes mitteilen:

Bei den in Rede stehenden KMS zu den Themengebieten "Weihnachtsmärkte", "Weltkulturerbe" und "Partnerstädte von Berlin" handelt es sich um Produkte, die - jedenfalls mit dem hier gezeigten Layout, d.h.u.a. der Aufschrift "Münzsatz A der Staatlichen Münze Berlin" und dem Schriftzug "www.deutsche-muenze-berlin.de" - nicht durch das Bundesministerium der Finanzen genehmigt worden sind. Damit sind diese KMS eindeutig als Produkte des Sekundärmarktes einzuordnen, die keinen offiziellen oder gar hoheitlichen Charakter haben.

Zu Ihrem Hinweis, wonach große Münzhändler im "Dt. Münzenforum" geschrieben hätten, dass diese Sätze nicht genehmigungspflichtig seien, ist festzuhalten, dass das Genehmigungsverfahren auf internen, zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den fünf deutschen Münzstätten vereinbarten Grundsätzen zum Schutz des Sammlermarktes beruht, die nicht für Dritte bestimmt sind und demzufolge nicht durch diese ausgelegt bzw. interpretiert werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
BMF/VII A 1
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich lach mich schief.
Jetzt kommen sicher wieder weitere Erklärungen und 180°-Wendungen.
 
Wiederspruch

Original geschrieben von davidKE
... ist festzuhalten, dass das Genehmigungsverfahren auf internen, zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den fünf deutschen Münzstätten vereinbarten Grundsätzen zum Schutz des Sammlermarktes beruht, die nicht für Dritte bestimmt sind und demzufolge nicht durch diese ausgelegt bzw. interpretiert werden können.

Jedoch hat z.B. T.H. den Forums-KMS dem BFM zur Genehmigung vorgelegt...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
david: nichts neues

...in dem Statement vom BMF:

Die Sätze wurden - wie alle Berliner Sätze - nicht einzeln dem BMF vorgelegt. NICHTS ANDERES WURDE BEHAUPTET.

Die Sätze sind keine hoheitliche Ausgabe, sondern lediglich von der Münze Berlin verpackt - NICHTS ANDERES WURDE BEHAUPTET.

Das Genehmigungsverfahren zwischen Münze und BMF wird nicht nach aussen getragen - JETZT KÖNNT IHR ENDLICH VERSTEHEN, warum das hier kein Münzhändler postet. Die, die die Richtlinien kennen und den Schriftverkehr werden das mit Sicherheit so schnell nicht veröffentlichen.

Von einer 180 Grad-Wende kann ich nichts erkennen.

Wenn ich ein Gespräch der Münzprägestätten aber richtig verstanden habe, wollen die Münzprägestätten, um jegliche unsägliche Diskussion vermeiden im nächsten Jahr JEDEN Satz, auch reine Auftragsproduktionen, vom BMF einzeln freigeben lassen. Sollte sich das so bewahrheiten, wäre dies in der Tat eine Änderung, die ich begrüssen würde. Da dann viele Auswüchse mit Miniauflagen etc. wegfallen würden.
 
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