Hallo zusammen,
folgender "fiktiver" Fall, der mir so vorkommt, als könne er genau so in diesem Moment ablaufen.
Kurze Zusammenfassung:
- X kauft Münze online, Versand findet versichert statt.
- Bei der Abgabe des Online Angebotes handelt es sich jedoch noch nicht um einen Vertragssabschlus (laut Händler AGB, lediglich Angebot)
- Später kommt eine Versandbestätigung mit Zahlungsaufforderung, X geht davon aus, dass es somit zu einem Vertrag kam.
- Münze geht beim Versand verloren
- Der gewerbliche Händler behauptet, dass kein gültiger Vertrag enstanden sei und somit keine weiteren Ansprüche des X vorhanden seien.
Lange Fassung:
X kauft auf einer großen Plattform online eine Münze . Hier wird mit "100% Sicherheit", sowie "Transportversicherung" geworben.
Mit der "Bestellung" entsteht jedoch kein verbindlicher Kaufvertrag, da es sich nach den AGBs des Händlers lediglich um ein "Angebot" handelt, dass dieser noch bestätigen muss. Dies kommt X so auch plausibel vor (gängige Praxis).
In der Eingangsbestätigung ist dazu noch folgendes vermerkt:
" Eine Ausführung des Auftrages behalten wir uns im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten vor. "
Kurze Zeit später erhält X eine Versandbestätigung. Hier wird X auch dazu aufgefordert die offenstehende Rechnung zu bezahlen. Es wird auch ein Zieldatum genannt, bis zu dem die Rechnung beglichen werden muss.
Die versicherte Ware geht auf dem Versandweg verloren.
X mahnt die Lieferung an. (Schriftlich, vom Händler ist der Eingang bestätigt)
Jedoch verweigert der Händler die Nachlieferung, da kein Vertrag entstanden sei.
Ferner sei die Münze restlos ausverkauft. (Online wirbt er jedoch immer noch mit Zukäufen genau dieser Münze auf dem freien Markt)
Frage: Welche Optionen hätte X in dieser Situation? Und kam es zu einem Vertrag oder nicht?
Nachtrag: Online konnte ich bereits feststellen, dass eine Werbung mit "Transportversicherung" unzulässig ist.
folgender "fiktiver" Fall, der mir so vorkommt, als könne er genau so in diesem Moment ablaufen.
Kurze Zusammenfassung:
- X kauft Münze online, Versand findet versichert statt.
- Bei der Abgabe des Online Angebotes handelt es sich jedoch noch nicht um einen Vertragssabschlus (laut Händler AGB, lediglich Angebot)
- Später kommt eine Versandbestätigung mit Zahlungsaufforderung, X geht davon aus, dass es somit zu einem Vertrag kam.
- Münze geht beim Versand verloren
- Der gewerbliche Händler behauptet, dass kein gültiger Vertrag enstanden sei und somit keine weiteren Ansprüche des X vorhanden seien.
Lange Fassung:
X kauft auf einer großen Plattform online eine Münze . Hier wird mit "100% Sicherheit", sowie "Transportversicherung" geworben.
Mit der "Bestellung" entsteht jedoch kein verbindlicher Kaufvertrag, da es sich nach den AGBs des Händlers lediglich um ein "Angebot" handelt, dass dieser noch bestätigen muss. Dies kommt X so auch plausibel vor (gängige Praxis).
In der Eingangsbestätigung ist dazu noch folgendes vermerkt:
" Eine Ausführung des Auftrages behalten wir uns im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten vor. "
Kurze Zeit später erhält X eine Versandbestätigung. Hier wird X auch dazu aufgefordert die offenstehende Rechnung zu bezahlen. Es wird auch ein Zieldatum genannt, bis zu dem die Rechnung beglichen werden muss.
Die versicherte Ware geht auf dem Versandweg verloren.
X mahnt die Lieferung an. (Schriftlich, vom Händler ist der Eingang bestätigt)
Jedoch verweigert der Händler die Nachlieferung, da kein Vertrag entstanden sei.
Ferner sei die Münze restlos ausverkauft. (Online wirbt er jedoch immer noch mit Zukäufen genau dieser Münze auf dem freien Markt)
Frage: Welche Optionen hätte X in dieser Situation? Und kam es zu einem Vertrag oder nicht?
Nachtrag: Online konnte ich bereits feststellen, dass eine Werbung mit "Transportversicherung" unzulässig ist.
Zuletzt bearbeitet: