Gewerblicher Händler: Münze verschickt, Münze geht verloren, aber kein Vertrag entstanden?

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Hallo zusammen,

folgender "fiktiver" Fall, der mir so vorkommt, als könne er genau so in diesem Moment ablaufen.

Kurze Zusammenfassung:
- X kauft Münze online, Versand findet versichert statt.
- Bei der Abgabe des Online Angebotes handelt es sich jedoch noch nicht um einen Vertragssabschlus (laut Händler AGB, lediglich Angebot)
- Später kommt eine Versandbestätigung mit Zahlungsaufforderung, X geht davon aus, dass es somit zu einem Vertrag kam.
- Münze geht beim Versand verloren
- Der gewerbliche Händler behauptet, dass kein gültiger Vertrag enstanden sei und somit keine weiteren Ansprüche des X vorhanden seien.

Lange Fassung:

X kauft auf einer großen Plattform online eine Münze . Hier wird mit "100% Sicherheit", sowie "Transportversicherung" geworben.

Mit der "Bestellung" entsteht jedoch kein verbindlicher Kaufvertrag, da es sich nach den AGBs des Händlers lediglich um ein "Angebot" handelt, dass dieser noch bestätigen muss. Dies kommt X so auch plausibel vor (gängige Praxis).

In der Eingangsbestätigung ist dazu noch folgendes vermerkt:
" Eine Ausführung des Auftrages behalten wir uns im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten vor. "

Kurze Zeit später erhält X eine Versandbestätigung. Hier wird X auch dazu aufgefordert die offenstehende Rechnung zu bezahlen. Es wird auch ein Zieldatum genannt, bis zu dem die Rechnung beglichen werden muss.

Die versicherte Ware geht auf dem Versandweg verloren.
X mahnt die Lieferung an. (Schriftlich, vom Händler ist der Eingang bestätigt)

Jedoch verweigert der Händler die Nachlieferung, da kein Vertrag entstanden sei.
Ferner sei die Münze restlos ausverkauft. (Online wirbt er jedoch immer noch mit Zukäufen genau dieser Münze auf dem freien Markt)

Frage: Welche Optionen hätte X in dieser Situation? Und kam es zu einem Vertrag oder nicht?

Nachtrag: Online konnte ich bereits feststellen, dass eine Werbung mit "Transportversicherung" unzulässig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um was für eine Münze würde es sich denn handeln, wenn X diese tatsächlich gekauft hätte? Um eine alte Münze, die somit mehr oder weniger zu einer Art Einzelstück geworden ist. Oder eher ein modernes Massenprodukt, was jederzeit in vergleichbarer Ausführung lieferbar wäre?
 
In dem fiktiven Fall handelt es sich um ein Massenprodukt. Die Auflage beträgt 1,5 Millionen Stk in Stempelglanz. *hust* blauer *hust* Planet.
 
Und würde es so erscheinen, dass die Münze tatsächlich auf dem Versandweg verloren ging oder wäre es in dem fiktiven Fall eher ein Vorwand des Händlers, weil sein damals angebotener Preis unter dem momentanen Marktwert liegt und er sich selbst über den nicht erzielten Mehrpreis ärgern würde?
 
Der Händler ist preislichgesehen am oberen Durchschnitt.

Er möchte jedoch nicht nachweisen, dass er die Münze versendet hat.

Knackpunkt ist für X nur, ob ein gültiger Vertrag entstanden ist. Falls ja, würde er die Münze über dem durchschittlichen Marktpreis erwerben und den Vermögensschaden entsprechend bei dem Händler fordern.

Außerdem hat er das Gefühl, dass der gesamte Webauftritt des Händlers nahe am "Betrug" ist. U.a. Werbung mit "Transportkostenversicherung", die ja Wettbewerbswidrig ist.
 
Warum muss ich gerade an den letzten fiktiven Fall denken?:confused:
Das scheint ja (in Gedanken) eine neue Masche von einigen Händlern werden zu können, nur noch Auftragsbestätigungen zu verschicken und anschließend dann zu liefern wenn genehm.
 
Es handelt sich iM beschriebenen "Fiktiven Fall" definitv um ein größeres Deutsches UnternehMen mit eigenem Webauftritt...

Edit: Groß / Klein angepasst.
 
Es handelt sich um einen Kauf auf Rechnung. Da die Gegenseite Ihren Vertragsteil nicht erfüllt hat, hat X auch noch nichts gezahlt.
 
Der fiktive Fall wurde nur um ein paar Rahmenbedingungen ergänzt ;)
 
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