Minderjährig und Gewerbetreibender?

Auf Ebay muss man als Verkäufer volljährig sein. Ansonsten empfehle ich Ferienarbeit...
Die Volljährigkeit wird nicht geprüft. Ich mache es aber natürlich über Verwandte. Von Ferienarbeit habe ich genug. Etwas lesen und dann ein paar Münzen verkaufen ist da einfacher. Ihr mit eurem Gewerbe.
 
Die Volljährigkeit wird nicht geprüft. Ich mache es aber natürlich über Verwandte. Von Ferienarbeit habe ich genug. Etwas lesen und dann ein paar Münzen verkaufen ist da einfacher. Ihr mit eurem Gewerbe.
Arbeiten hat noch niemanden geschadet. Aber das muss man erst einmal mitbekommen.
 
Du Tim die Idee ist gar nicht mal so dumm. Melde ein kleinst Gewerbe an, bist bis
17 Tsd. Euro von der MwSt. befreit, und nächstes Jahr kannst du dann bei den Orangen
in Weiden ordentlich zuschlagen. ;)
Super Tip für jemand, der ohne Arbeit Geld verdienen möchte...

Minderjährige - Info zu Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein

Welch grandiose "Karriere" der einzige mir bekannte, vor vielen Jahren noch minderjährige Münzgewerbetreibende "hingelegt" hat, brauche ich sicher nicht weiter ausführen...

Ach und rechtssicheren Internetauftritt, Buchhaltung, EÜR und Einkommenssteuererklärung nicht vergessen (nebst zusätzlichen Kosten für entsprechende Fachkräfte, wenn man das nicht selber kann...).

Letzter Tip: Kundengelder nie zum Online-Poker verwenden, sondern nur zum Wareneinkauf. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Du Tim die Idee ist gar nicht mal so dumm. Melde ein kleinst Gewerbe an, bist bis
17 Tsd. Euro von der MwSt. befreit, und nächstes Jahr kannst du dann bei den Orangen
in Weiden ordentlich zuschlagen. ;)
Jetzt gibt es schon Kleinstgewerbe ;)
Der Tipp kann nach hinten losgehen, man wundert sich nämlich, an welche Formalitäten man sich auch als Kleinunternehmer halten muss. Im schlechtesten Fall erst hinterher. Für den Vollzeit-Selbständigen vermutlich kein Problem (der muss damit allerdings auch seinen Lebensunterhalt verdienen), für abends nebenbei kann das jedoch recht aufwändig werden und gute Software die einem die Arbeit erleichtert ist für geringen Umsatz vergleichsweise teuer.
Er wird sich auch über die geringen Zuteilungsmengen von neuen Händlern und Erstbestellern bei BuBa und VfS wundern.
 
Nur mal so zum lesen, so einfach ist es als Minderjähriger nicht, ein Gewerbe anzumelden:

Wer das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht so einfach, wie bei einem Erwachsenen, denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.Auch Arbeit als Hobby, wie z. B. das Erstellen eine Website, ist natürlich in Ordnung.

Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus.
Das ist für Minderjährige nur unter zwei Voraussetzungen möglich.
  1. Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters
Vor der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes brauchen Minderjährige zunächst die Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern. Was das Gesetzt „Ermächtigung“ nennt, meint im normalen Sprachgebrauch schlichtweg Erlaubnis: eine einseitige und formfreie Willenserklärung – ein Nicken oder ein „Ja, das darfst Du“ reichen aus. Einmal erteilt, lässt sich die Ermächtigung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit aber nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wieder zurück nehmen.

2. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Neben den Erziehungsberechtigten muss außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.

Ergebnis: unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Wer sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bekommen hat, kann auch als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: er darf also alle Verträge abschließen, die sein Gewerbe mit sich bringt – zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge.

So, und nun viel Spaß beim Münzhandel!
 
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