Auf Wunsch habe ich einen neuen Thread eröffnet. Die ursprüngliche Fragestellung ist folgende (Wer besitzt den ältesten Jaeger-Katalog ? | Seite 15
[...] Mit dem Austausch der Bilder [ab der 12. Jaeger-Ausgabe 1979] wurden auch deren Anordnung geändert. Jaeger [selbst] hatte immer die Seite mit dem Staatssymbol bzw. Schauseite zuerst, dann die Seite mit der Wertbezeichnung abgelichtet. Dies wurde seit Pusback getauscht. Jaeger erklärt die Reihenfolge aus dem Reichsgesetz bzw. den Beschlüssen des Bundesrats: Dort sei die Wertseite als die Rückseite definiert. Auch Beckenbauer definiert so in seinem Katalog. Leider konnte ich keine solch direkte Definition an verwiesener Stelle finden. Vielmehr heißt es dort, dass bei den Reichsgoldmünzen die Aversseite die Seite sei, bei der das Münzzeichen angebracht werde. Im Gesetzt selber heißt es, dass dieeine Seite den Adler und die Wertbezeichnung trägt, während die andere Seite "den Kopf" des Regierungsoberhauptes und das Münzzeichen trage. Diese zunächst nur auf die Goldmünzen ausgelegte Formulierungen legt R. Koch in der 6. Auflage seines Büchleins "Die Reichsgesetzgebung über Münz- und Notenbankwesen, Papiergeld, Prämienpapiere und Reichsschulden auf S. 60 folgerichtig aus: Die eine Seite ist die Reversseite(!) und die andere Seite ist die Aversseite(!). Wohingegen A-Vers ja "nach vorne gerichtet" bedeutet und die Silbe "Re-" ja "nach hinten gerichtet". (Zwei Ausnahmen sind im Kaiserreich dennoch aufgetreten: das 25 Pfennig-Stück und das 5 Heller-Stück aus Tabora.)
Dies ist natürlich verwirrend und Pusback hatte seinerzeit in seiner Definition diesem Umstand Raum gewidmet und mit Verweis auf die Definitionen der Münzen der DDR definiert, dass er als die Vorderseite die Seite einer Münze ansieht, welche die Wertzahl bzw. den Anlass der Prägung zeigt. Die Rückseite sei immer die mit dem Staatswappen. Dies decke sich auch mit der Ansicht der meisten Sammler. So hatte Pusback auch die Anordnung der Bilder getauscht.
Wie seht ihr das? Welche Seite liegt bei euch oben? (Wo wurde das schon einmal diskutiert?
[...] Mit dem Austausch der Bilder [ab der 12. Jaeger-Ausgabe 1979] wurden auch deren Anordnung geändert. Jaeger [selbst] hatte immer die Seite mit dem Staatssymbol bzw. Schauseite zuerst, dann die Seite mit der Wertbezeichnung abgelichtet. Dies wurde seit Pusback getauscht. Jaeger erklärt die Reihenfolge aus dem Reichsgesetz bzw. den Beschlüssen des Bundesrats: Dort sei die Wertseite als die Rückseite definiert. Auch Beckenbauer definiert so in seinem Katalog. Leider konnte ich keine solch direkte Definition an verwiesener Stelle finden. Vielmehr heißt es dort, dass bei den Reichsgoldmünzen die Aversseite die Seite sei, bei der das Münzzeichen angebracht werde. Im Gesetzt selber heißt es, dass dieeine Seite den Adler und die Wertbezeichnung trägt, während die andere Seite "den Kopf" des Regierungsoberhauptes und das Münzzeichen trage. Diese zunächst nur auf die Goldmünzen ausgelegte Formulierungen legt R. Koch in der 6. Auflage seines Büchleins "Die Reichsgesetzgebung über Münz- und Notenbankwesen, Papiergeld, Prämienpapiere und Reichsschulden auf S. 60 folgerichtig aus: Die eine Seite ist die Reversseite(!) und die andere Seite ist die Aversseite(!). Wohingegen A-Vers ja "nach vorne gerichtet" bedeutet und die Silbe "Re-" ja "nach hinten gerichtet". (Zwei Ausnahmen sind im Kaiserreich dennoch aufgetreten: das 25 Pfennig-Stück und das 5 Heller-Stück aus Tabora.)
Dies ist natürlich verwirrend und Pusback hatte seinerzeit in seiner Definition diesem Umstand Raum gewidmet und mit Verweis auf die Definitionen der Münzen der DDR definiert, dass er als die Vorderseite die Seite einer Münze ansieht, welche die Wertzahl bzw. den Anlass der Prägung zeigt. Die Rückseite sei immer die mit dem Staatswappen. Dies decke sich auch mit der Ansicht der meisten Sammler. So hatte Pusback auch die Anordnung der Bilder getauscht.
Wie seht ihr das? Welche Seite liegt bei euch oben? (Wo wurde das schon einmal diskutiert?