Widerruf

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Ich hatte im Januar 2016 einen KMS Andorra 2014 PP über Ebay gekauft.Habe den KMS erhalten und vor ein paar Tagen Widerruf eingelegt.Der Händler hat jetzt einen Betrag zurücküberwiesen,hat aber seine Ebay Gebühren,PayPal Gebühren und Versandkosten einbehalten mit der Begründung,ich hätte den Vertrag auch schon vor Wochen widerrufen können wo abzusehen war das der Preis für den KMS nach unten geht,dann wäre er jetzt nicht auf diesen Kosten sitzen geblieben.Jetzt werde er diese Kosten nach Rücksprache mit seiner Rechtsberatung abziehen mit der Begründung"Diese Kosten haben Sie verursacht"
 
würde ich so nicht stehen lassen. im widerruf ist vorzufinden, dass du den preis retour bekommst, ebenso der rückversand ist kostenfrei.
 
Zumal er doch bei Rückabwicklung über eBay auch die eBay- und Paypal-Gebühren erstattet bekommt. Er bleibt doch nicht auf diesen Kosten sitzen.
 
Vorsicht! Der Rückversand ist in D nicht mehr kostenfrei, sondern vom Käufer zu tragen. Es sei denn, der VK bietet das an (s. AGBs).

Der Grund für diese Änderung ist der "Rücksende-Sport" den Online-Händler zu Recht beklagt haben.
Ich habe auf Mittelaltermärkten hin und wieder Händler gefragt, ob sie auch eine Homepage und einen Versand haben.
Viele haben das verneint und dies mit der Erfahrung begründet, dass es unerwartet viele Besteller gab, die grundsätzlich vom Rückgaberecht gebrauch gemacht haben und diese Händler sind dann auf den Versand- und Verpackungskosten sitzen geblieben.

Den "Rückgabe-Sport" haben auch schon kleinere Ladenbesitzer mir gegenüber als unschöne Gewohnheit mancher "Käufer" genannt. Die "kaufen" z. B. ein Taufkleid für ein Neugeborenes, und geben es innerhalb der Rückgabefrist zurück und holen sich natürlich die komplette Kohle wieder.
De facto haben die das Taufkleid kostengünstig "geliehen". Sowas braucht man ja schließlich nur ein mal.
Der Händler steht dann in der Zwickmühle, entweder die Rücknahme zu verweigern und so Ärger zu provozieren und evlt. einen Kunden zu verlieren, der dann doch noch andere Dinge kaufen würde, oder aber zähneknirschend das Geld wieder rauszugeben.
Für kleinere Läden kann sowas sehr schmerzhaft sein.

Als Händler würde ich allein schon aus diesen Gründen keine Vorverkäufe von Münzen veranstalten. Wäre mir einfach zu riskant.
 
Vorsicht! Der Rückversand ist in D nicht mehr kostenfrei, sondern vom Käufer zu tragen. Es sei denn, der VK bietet das an (s. AGBs).

Hi Stefan,
das ist so aber nur bedingt korrekt.
Richtig ist, dass der Verkäufer die Rücksendekosten dem Käufer auferlegen kann.
Hierzu muss er dies in seiner Widerrufsbelehrung ausdrücklich erwähnen.
Diese Widerrufsbelehrung muss er dem Käufer jedoch auch zusenden (Email genügt), ein einfacher Link oder eine Checkbox im Shop oder auf der Webseite reichen hierzu nicht aus.
Ich hatte so einen Fall auch vor Kurzen und mich daher nen bissel in das Thema eingelesen.

Viele Grüße
Mathias ;)
 
Zumal er doch bei Rückabwicklung über eBay auch die eBay- und Paypal-Gebühren erstattet bekommt. Er bleibt doch nicht auf diesen Kosten sitzen.
Der Hänler hat mir geschrieben,der Kauf wäre zu lange her,jetzt bekäme er die Gebühren nicht mehr erstattet,dann soll er keine Vorverkäufe anbieten,mit einer Rücksendung muß er immer rechnen.Aber in seiner Widerrufsbelehrung steht wörtlich unter anderem "Haben wir alle Zahlungen,die wir von Ihnen erhalten haben,einschließlich der Lieferkosten unverzüglich zurückzuzahlen".Die Widerrufsfrist geht übrigens bei ihm bis 30 Tage nach erhalt der Münzen.Um die Kosten für die Rücksendung geht es mir nicht,die muss ich übernehmen,steht in seinen AGB,mir geht es um den Kaufbetrag einschließlich Lieferkosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
widerruf beginnt nicht mit bestellung, sondern mit zustellung.
 
Da würde mich einmal interessieren, um welchen "Händler" es sich handelt. Das ist doch absolut sein Problem, wenn er Ware so lange vorverkauft. Natürlich darf er die Kosten nicht vom Erstattungsbetrag abziehen. Aber er wird sicherlich genug dumme Käufer finden, die das akzeptieren.
 
Wie immer in solchen Fällen wo man Geld zurückbekommt ist das Standartverfahren:
Einbehaltenen Betrag per Einwurfeinschreiben mit Frist 14 Tage anmahnen.
Bei Nichtzahlung --> Mahnbescheid (nicht vergessen das zuständige Amtsgericht auf den eigenen Wohnort abzuändern)
Ohne Widerspruch --> Vollstreckungsbescheid beantragen
Mit Widerspruch --> streitiges Verfahren beantragen (Restbetrag an das Mahngericht zahlen)
Dann kommt die Aufforderung des Amtsgerichtes die Klage zu begründen.
Dreizeiler --> Ware gekauft, Rückgabe, Gebühren und Kosten durch Beklagten einbehalten.
Antrag 1: Beklagter zu verurteilen die einbehaltenen Gebühren zu erstatten.
Antrag 2: Beklagter trägt Kosten des Verfahrens
wenn ihr Zeit und Lust habt: Antrag 3: Mündliche Verhandlung und persönliches Erscheinen des Beklagten wird beantragt
Beweis: Kopie der Widerrufbelehrung
 
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