- Registriert
- 25.02.2002
- Beiträge
- 5.229
- Punkte Reaktionen
- 1.995
Warum so kompliziert für juristisch Unkundige? Differenzbetrag zurückfordern, nach 14 Tagen Nichtzahlung Mahnung, wenn Mahnfrist überschritten Rechtsanwalt einschalten, Kosten trägt der Beklagte.Wie immer in solchen Fällen wo man Geld zurückbekommt ist das Standartverfahren:
Einbehaltenen Betrag per Einwurfeinschreiben mit Frist 14 Tage anmahnen.
Bei Nichtzahlung --> Mahnbescheid (nicht vergessen das zuständige Amtsgericht auf den eigenen Wohnort abzuändern)
Ohne Widerspruch --> Vollstreckungsbescheid beantragen
Mit Widerspruch --> streitiges Verfahren beantragen (Restbetrag an das Mahngericht zahlen)
Dann kommt die Aufforderung des Amtsgerichtes die Klage zu begründen.
Dreizeiler --> Ware gekauft, Rückgabe, Gebühren und Kosten durch Beklagten einbehalten.
Antrag 1: Beklagter zu verurteilen die einbehaltenen Gebühren zu erstatten.
Antrag 2: Beklagter trägt Kosten des Verfahrens
wenn ihr Zeit und Lust habt: Antrag 3: Mündliche Verhandlung und persönliches Erscheinen des Beklagten wird beantragt
Beweis: Kopie der Widerrufbelehrung