Widerruf

Wie immer in solchen Fällen wo man Geld zurückbekommt ist das Standartverfahren:
Einbehaltenen Betrag per Einwurfeinschreiben mit Frist 14 Tage anmahnen.
Bei Nichtzahlung --> Mahnbescheid (nicht vergessen das zuständige Amtsgericht auf den eigenen Wohnort abzuändern)
Ohne Widerspruch --> Vollstreckungsbescheid beantragen
Mit Widerspruch --> streitiges Verfahren beantragen (Restbetrag an das Mahngericht zahlen)
Dann kommt die Aufforderung des Amtsgerichtes die Klage zu begründen.
Dreizeiler --> Ware gekauft, Rückgabe, Gebühren und Kosten durch Beklagten einbehalten.
Antrag 1: Beklagter zu verurteilen die einbehaltenen Gebühren zu erstatten.
Antrag 2: Beklagter trägt Kosten des Verfahrens
wenn ihr Zeit und Lust habt: Antrag 3: Mündliche Verhandlung und persönliches Erscheinen des Beklagten wird beantragt
Beweis: Kopie der Widerrufbelehrung
Warum so kompliziert für juristisch Unkundige? Differenzbetrag zurückfordern, nach 14 Tagen Nichtzahlung Mahnung, wenn Mahnfrist überschritten Rechtsanwalt einschalten, Kosten trägt der Beklagte.
 
Viele Käufer im VVK kalkulieren genau damit: Sinkt der Preis, gebe ich zurück, steigt der Preis, habe ich ein Schnäppchen gemacht.
Mir ist es schon passiert, das in zweitem Fall die Ware dann doch nicht lieferbar war nach Ausgabe, das ist dann auch extrem ärgerlich, gerade weil man genau weiß, das es gelogen ist.
Ich kaufe deshalb nicht mehr im VVK, es gibt einfach zu oft Ärger auf beiden Seiten und jedes Mal die juristische Keule rauszuholen hat mit meinem Hobby wenig zu tun.
 
auch hier kannst du eine Frist setzten und nach Fristablauf den Artikel kaufen und den Differenzbetrag klageweise geltend machen ;)
 
Kurze Frage: muss ein gewerblicher Verkäufer auf eBay nicht zwangsläufig ein Widerrufsrecht einräumen oder geht es auch ohne?
 
Kurze Frage: muss ein gewerblicher Verkäufer auf eBay nicht zwangsläufig ein Widerrufsrecht einräumen oder geht es auch ohne?
Bei Edelmetallen eh kein Wiederrufsrecht, sofern der EM Gehalt im Vordergrund steht. Ansonsten dachte ich eigentlich schon, sofern keine Einzelanfertigung für den Käufer. Aber warten wir mal ab.
 
Bei Edelmetallen eh kein Wiederrufsrecht, sofern der EM Gehalt im Vordergrund steht. Ansonsten dachte ich eigentlich schon, sofern keine Einzelanfertigung für den Käufer. Aber warten wir mal ab.

Ein Widerrufsrecht muß grundsätzlich eingeräumt
werden, ...

Es ging nicht um den Fall des Thread-Erstellers, sondern war eine allgemeine Anfrage. Ich habe nämlich bei eBay eine sächsische Münze für mich entdeckt, welche mein Interesse weckte. Doch dann fiel mir auf, dass der gewerbliche Verkäufer keine Rücknahme anbietet. Es steht in den entsprechenden Abschnitten:

Rücknahmen: keine Rücknahme

Widerrufsbelehrung: Der Verkäufer nimmt den Artikel nicht zurück.


Wobei Letzteres ja sogar ein vorgefertigter Textbaustein ist. Eine Widerrufsbelehrung hat der VK gar nicht. Ich werde ihn einfach mal darauf anschreiben. Wollte mich nur vorher hier vergewissern. Danke.
 
Es ging nicht um den Fall des Thread-Erstellers, sondern war eine allgemeine Anfrage. Ich habe nämlich bei eBay eine sächsische Münze für mich entdeckt, welche mein Interesse weckte. Doch dann fiel mir auf, dass der gewerbliche Verkäufer keine Rücknahme anbietet. Es steht in den entsprechenden Abschnitten:

Rücknahmen: keine Rücknahme

Widerrufsbelehrung: Der Verkäufer nimmt den Artikel nicht zurück.

Oh oh... Da wäre ich mehr als vorsichtig. Wenn es nicht unbedingt sein muss lass lieber die Finger davon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh oh... Da wäre ich mehr als vorsichtig. Wenn es nicht unbedingt wein muss lass lieber die Finger davon.

Sowieso. Die Münze ist jetzt nicht überlebenswichtig. ;) Ich habe ihn erstmal kontaktiert. Mal sehen, was er antwortet. Er hat allerdings bisher über 630 Bewertungen und 100% positiv.
 
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