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Das geht solange gut bis ein Mitbewerber Ihn abmahnt.Er hat allerdings bisher über 630 Bewertungen und 100% positiv.
Ein Widerruf muss grundsätzlich angeboten werden, nur wie Fussel schon sagte können dann in den Klauseln, einige Sachen ausgeschlossen werden.
Man hat als gewerblicher sämtliche Rechstvorschriften zu beachten.
Alles muss vorhanden sein( Angefangen beim Impressum über AGB, Widerruf)
Und jeder Text muss (sollte) Rechtssicher bzw. Konform sein.