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1gefällt
26-05-2012, 18:05
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#1 (permalink)
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"Verschwundener Mandela"
Hallo,
kürzlich versandte ich eine 5 Rand Mandela Münze von 2000 (Wert ca. € 15-35) per Kompaktbrief und Einschreiben (Übergabe), also Porto € 2,95.
Der Brief war so verpackt,dass man die Münze nicht fühlen konnte.
Der Brief kam nie an.
Nach Meldung an die Deutsche Post mit Angabe der Einschreibnummer, Empfänger, Absender etc. und ehrliche Inhaltsangabe (Nicht-Edelmetall Sammlermünze), bekam ich nun Bescheid von der DP, dass die eingeleiteten Recherchen erfolglos waren und trotz Verlustes, KEIN Schadenersatz geleistet wird, weil mein Einschreiben "unzulässige Inhalte" enthielt.
Immer wieder, wenn ich Münzen z.B. über e--- verkaufe, möchten die Käufer, dass der Brief per Einschreiben versandt wird !!
Was nützt es aber, wenn versicherungsmäßig auch bis € 25, derartige Inhalte nicht gedeckt sind ??
Liegen ähnliche Erfahrungen bei anderen Forumsmitgliedern vor ??
Schöne Pfingsten, Dieter
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26-05-2012, 18:27
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#2 (permalink)
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Ich sende einfach nicht per Einschreiben - eventuell als Buchsendung  oder meist als DHL-Paket (bzw. bezahle ich für ein solches). Es ist allerdings ein Unding, dass die liebe Post die Sendungsverfolgung in den Orkus kloppt, weil sie ja sowieso nicht zahlen muss. Beim Einschreiben (Einwurf?) müsste der Sendungsweg ja nachvollziehbar sein 
Ich würde noch einmal nachfragen und um Klärung bitten - auch wenn die Post keinen Wert ersetzen muss ... vielleicht findet man ja den eventuellen Dieb?
Du hast ja deinen Einschreibebeleg - der Empfänger/Käufer ist dann erst einmal der "Dumme" (bei Privatverkäufen).
Schei*e ist es auf jeden Fall und das Verhalten der Post ist mit Linda gesagt, äh, gelinde gesagt eine Oberdreistigkeit - null Intersse, die miesen Angestellten ausfindig zu machen
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26-05-2012, 22:17
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#4 (permalink)
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Hallo,
kürzlich versandte ich eine 5 Rand Mandela Münze von 2000 (Wert ca. € 15-35) per Kompaktbrief und Einschreiben (Übergabe), also Porto € 2,95.
Der Brief war so verpackt,dass man die Münze nicht fühlen konnte.
Der Brief kam nie an.
Nach Meldung an die Deutsche Post mit Angabe der Einschreibnummer, Empfänger, Absender etc. und ehrliche Inhaltsangabe (Nicht-Edelmetall Sammlermünze), bekam ich nun Bescheid von der DP, dass die eingeleiteten Recherchen erfolglos waren und trotz Verlustes, KEIN Schadenersatz geleistet wird, weil mein Einschreiben "unzulässige Inhalte" enthielt.
Immer wieder, wenn ich Münzen z.B. über e--- verkaufe, möchten die Käufer, dass der Brief per Einschreiben versandt wird !!
Was nützt es aber, wenn versicherungsmäßig auch bis € 25, derartige Inhalte nicht gedeckt sind ??
Liegen ähnliche Erfahrungen bei anderen Forumsmitgliedern vor ??
Schöne Pfingsten, Dieter
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Hallo Dieter,
hier meine diesbezüglichen Erfahrungen mit der Deutschen Post und dem Sinn, bzw. Unsinn vom Versandt
per Einschreiben (zwar aus der Sicht eines Käufers, aber im Endeffekt kommt es ja auf `s Gleiche raus  ):
http://www.emuenzen.de/forum/rechtli...tml#post776432
P.s.: Auch Dir ein schönes Pfingstfest  !
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27-05-2012, 14:43
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#5 (permalink)
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Hallo Dieter,
hier meine diesbezüglichen Erfahrungen mit der Deutschen Post und dem Sinn, bzw. Unsinn vom Versandt
per Einschreiben (zwar aus der Sicht eines Käufers, aber im Endeffekt kommt es ja auf `s Gleiche raus  ):
http://www.emuenzen.de/forum/rechtli...tml#post776432
P.s.: Auch Dir ein schönes Pfingstfest  !
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Hallo Klaus,
danke für Deinen Link.
Der Wortlaut des DP-Briefes ist identisch mit meinem !
Die Lehre aus allem :
Einschreiben ist nur ein Beleg für den Verkäufer, dass er den Brief abgeschickt hat. Geht er verloren, muss der Verkäufer den vom Käufer bezahlten Betrag zurück erstatten ! Gruß Dieter
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27-05-2012, 14:49
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#6 (permalink)
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Geht er verloren, muss der Verkäufer den vom Käufer bezahlten Betrag zurück erstatten !
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Das gilt nur für gewerbliche Verkäufer!
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27-05-2012, 15:24
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#7 (permalink)
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Hallo Klaus,
danke für Deinen Link.
Der Wortlaut des DP-Briefes ist identisch mit meinem !
Die Lehre aus allem :
Einschreiben ist nur ein Beleg für den Verkäufer, dass er den Brief abgeschickt hat. Geht er verloren, muss der Verkäufer den vom Käufer bezahlten Betrag zurück erstatten ! Gruß Dieter
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Hallo Dieter,
dies kann ich nicht so stehen lassen, da nicht ganz korrekt --->
Zitat lt. Rechtsportal eBay - Grundsätze:
"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlustes und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.
Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen."
Zitat Ende!
Ergo: Die große Frage ist also, handelst Du als gewerblicher Verkäufer (= hast Du die Ar...karte gezogen -  ), oder bist Du Privatverkäufer (= liegt es mehr oder weniger in Deinem Ermessen, grundsätzlich besteht jedoch aber kein Rechtsanspruch auf Schadensersatz -  ) ... siehe diesbezüglich auch obigen Hinweis von @rufuszufall  !
Geändert von NikolausderIII. (27-05-2012 um 15:58 Uhr)
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27-05-2012, 18:34
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#9 (permalink)
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Zitat des Zitats:
Zitat lt. Rechtsportal eBay - Grundsätze:
"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlustes und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.
A
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In meinem BGB regelt § 447 Abs. 1 den Fall, dass ein Käufer nachträglich den Versand an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort wünscht.
Als Laie interpretiere ich das so: Beim Kauf bei einem gewerblichen Händler gebe ich meinen Wohnort als Lieferadresse an. Ein wenig später bitte ich den Händler, mir die Münze an den Urlaubsort zu schicken. In diesem Fall geht die Gefahr des Verlustes auf dem Versandweg auf den Käufer über.
Ich glaube, das Rechtsportal sollte überarbeitet werden.
Viele Grüße
Hermann
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27-05-2012, 19:08
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#10 (permalink)
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In meinem BGB regelt § 447 Abs. 1 den Fall, dass ein Käufer nachträglich den Versand an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort wünscht.
Als Laie interpretiere ich das so: Beim Kauf bei einem gewerblichen Händler gebe ich meinen Wohnort als Lieferadresse an. Ein wenig später bitte ich den Händler, mir die Münze an den Urlaubsort zu schicken. In diesem Fall geht die Gefahr des Verlustes auf dem Versandweg auf den Käufer über.
Ich glaube, das Rechtsportal sollte überarbeitet werden.
Viele Grüße
Hermann
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§ 447 Abs.1 BGB gilt nur zwischen Privatleuten. Dort ist gemäß § 269 BGB der Wohnsitz des Verkäufers der Erfüllungsort. Holt der Verkäufer nicht ab, sondern läst sich die Ware schicken, trägt er das Risiko.
Beim Kauf bei einem Händler gilt gemäß § 474 Abs.2 BGB der § 447 Abs.1 nicht. (Übrigens ein Händler ist immer gewerblich; einen "nichtgewerblichen Händler" gibt es nicht!)
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27-05-2012, 21:19
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#11 (permalink)
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Frohe Pfingsten.
Beim ersten Mal, allerdings vor 10 Jahren oder 11 Jahren habe ich solch einen Bescheid wegen eines verlorenen Einschreibebriefes auch mal bekommen und mir sozusagen eingerahmt(in meinem Gedächtnis)
Danach bis zum heutigen Tag wurden alle meine numismatischen Einschreiben auch anstandlos ersetzt.
Und das geht alles auch ganz legal:
Denn ich versende nie Münzen per Brief- nie und niemals.....
Ich habe einen Nachforschungsantrag gestellt, auf Anfrage KEINE Fotos vom Inhalt bereitgestellt( woher denn überhaupt, wenn der Brief mit Inhalt schon versendet wurde) und sehr genau die Bezeichnung, Material , Wert und ungefähres Gewicht dazu geschrieben. So, wie die Post es wünscht.
Alles wurde ersetzt.
Wer natürlich seine antik verzierten Metallspielsteine , oder Knopfinlays für Schützenuniformen/ Trachtenanzüge, oder religiösen Plaketten, Token, usw. als verschwundene MÜNZEN deklariert, soll sich nicht wundern, solche Bescheide zu erhalten.
Die AGB der Versandausschlüsse gibt es ja schon ein paar Jahre länger.
Allerdings das Briefgeheimnis auch:
1.Taucht der Brief wieder unversehrt auf, darf die Post ihn NICHT öffnen.
2.Taucht der Brief NICHT auf, kann die Post auch NICHT überprüfen, ob die vermißten Knopfinlays für Schützen- oder Trachtenuniformen alle noch und in welchem Zustand vorhanden sind.- Das ist eben so, wenn Brief weg ist!
3.Taucht ein geöffneter Brief auf, in dem sich MÜNZEN befinden( oh Gott woher kommen die denn!!!), dann hat der schlaue Postdieb wohl heimlich die kostbaren religiösen Token gegen wertlose Münzen ( auch rund) ausgetauscht, damit der Diebstahl nicht so schnell auffällt, denn wir würden doch niemals Münzen einfach so per Einschreiben versenden.
Das es viele unentdeckte geschickte Postdiebe in den großen Verteilerzentren gibt, die z.B "bis zu 27 Briefe in 60 Sekunden aufschlitzen und entleeren" können, kann man ergoogeln.
Geändert von rethorn (27-05-2012 um 21:39 Uhr)
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28-05-2012, 14:25
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#12 (permalink)
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Bei unserer Post ist hin und wieder ein ganz ganz kleiner Schlitz immer auf der Linken Seite. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas maschinell passiert, aber ich will mir auch nicht vorstellen, dass da irgendjemand heimlich nach dem Inhalt guckt.
Da bin ich mir auch nicht mehr so ganz sicher, was es damit auf sich hat.
Generell nehme ich für Münz** hust, Medaillenbestellungen gerne das Einschreiben (auch mal Einwurf), einfach, weil der Weg aufgezeichnet werden soll, das schreckt ja dann hoffentlich Diebe ab.
Ein Paket zu nehmen für eine Medaille die sagen wir unter 30 Euro wert ist, dass ist mir zu teuer.
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28-05-2012, 15:58
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#13 (permalink)
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...
Generell nehme ich für Münz** hust, Medaillenbestellungen gerne das Einschreiben (auch mal Einwurf), einfach, weil der Weg aufgezeichnet werden soll, das schreckt ja dann hoffentlich Diebe ab.
...
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Oder lockt Diebe an! Einschreiben heißt wichtig oder wertvoll, da lohnt sich das Nachschauen doch eher als bei normalen Biefen.
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28-05-2012, 16:13
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#14 (permalink)
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Moin moin,
nebenbei noch erwähnt.
Bei Auslandssendungen niemals Numismatic draufschreiben, Collectors item erfüllt den selben Zweck 
Gruß
Holger
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28-05-2012, 16:39
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#15 (permalink)
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Oder lockt Diebe an! Einschreiben heißt wichtig oder wertvoll, da lohnt sich das Nachschauen doch eher als bei normalen Biefen.
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Ist aber auch gefährlicher. Bei Briefen wird ja garnichts aufgezeichnet, da kannste ja einfach welche verschwinden lassen, bei Einschreiben ist das ja nicht ganz ungefährlich.
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28-05-2012, 16:44
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#16 (permalink)
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Bei unserer Post ist hin und wieder ein ganz ganz kleiner Schlitz immer auf der Linken Seite. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas maschinell passiert, aber ich will mir auch nicht vorstellen, dass da irgendjemand heimlich nach dem Inhalt guckt.
Da bin ich mir auch nicht mehr so ganz sicher, was es damit auf sich hat.
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Bei den mir auf dem Postweg abhanden gekommenen Münzen war auch immer ein Schlitz auf der linken Seite, nur so groß, dass die Münze gerade hindurch gepasst hat. In jedem Fall war der Inhalt ertastbar gewesen.
Ich habe daraufhin mal meine Tochter gefragt. Die hat während ihres Studium in Hamburg in dem dortigen großen Verteilerzentrum gejobt. Sie hat zu mir gesagt, dass ein Cuttermesser bei vielen "Beschäftigten" zur Grundausstattung gehört. Die Mülleimer auf den Toiletten seien auch immer gut gefüllt mit Packpapier und aufgerissenen Umverpackungen. Besonders beliebt, weil "lose" kaum als Diebesgut nachzuweisen, seien Parfümerieartikel gewesen, vorzugsweise von Chanel.
Sie gab mit den Rat zusätzlich einen Tesastreifen rings um den Brief zu kleben. Dies erschwert das unauffällige Aufschneiden mittels Cuttermesser erheblich.
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28-05-2012, 17:04
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#17 (permalink)
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Oder lockt Diebe an! Einschreiben heißt wichtig oder wertvoll, da lohnt sich das Nachschauen doch eher als bei normalen Biefen.
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Ist aber auch gefährlicher. Bei Briefen wird ja garnichts aufgezeichnet, da kannste ja einfach welche verschwinden lassen, bei Einschreiben ist das ja nicht ganz ungefährlich.
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Schau bei Deinen nächsten Einschreiben mal permanent in der Sendungsverfolgung nach. Genauer zeichnet die Post das auch nicht auf.  Schon toll, wenn nur nachvollziehbar ist auf welchem Postamt bzw. in welchem Verteilzentrum der Brief ankam aber nicht wieder rausging.
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28-05-2012, 18:02
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#18 (permalink)
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Gut es ist vielleicht nicht ganz ausreichend, aber schon mal etwas.
Das ganze jetzt mal Beispielhaft: Wenn das Einschreiben im Postamt deines Ortes landet, dann wird es dort an einen von z.B. 20 Briefträgern weitergegeben, von denen jeder wohl seinen eigenen Ortsteil hat, den er immer bedient.
Wenn du dich jetzt beschwerst und die Nachforschungsaufträge immer beim selben Postamt landen, dann wird dieses doch wohl merken, dass es immer die Post von ein und dem selben Ortteil ist, die abhanden kommt, und diesen Ortsteil kann man dann dem Postboten zuordnen.
Klar, wenn es nicht der Postbote selbst, sondern irgendein Mitarbeiter im Versandzentrum ist, dann kann man das nicht rausfinden. Aber ich hoffe doch mal, dass die Post etwas aufmuckt, wenn über bestimmte Versandzentren dauernd beschwerden und nachforschungsanträge kommen.
 naja, dass System hat noch viel Verbesserungsbedarf.
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28-05-2012, 18:19
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#19 (permalink)
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Ich habe daraufhin mal meine Tochter gefragt. Die hat während ihres Studium in Hamburg in dem dortigen großen Verteilerzentrum gejobt. Sie hat zu mir gesagt, dass ein Cuttermesser bei vielen "Beschäftigten" zur Grundausstattung gehört. Die Mülleimer auf den Toiletten seien auch immer gut gefüllt mit Packpapier und aufgerissenen Umverpackungen. Besonders beliebt, weil "lose" kaum als Diebesgut nachzuweisen, seien Parfümerieartikel gewesen, vorzugsweise von Chanel.
Sie gab mit den Rat zusätzlich einen Tesastreifen rings um den Brief zu kleben. Dies erschwert das unauffällige Aufschneiden mittels Cuttermesser erheblich.
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jaja, da kann man mal sehen, welchen unsinn man mit "halbwissen" schreiben kann
chanel-parfüm-artikel im brief ? sonst geht aber gut heute, ok, ein wenig schwül ist es allerdings schon
außerdem halte ich diese aussage trotzdem für mehr als bedenklich ....
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28-05-2012, 19:15
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#20 (permalink)
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chanel-parfüm-artikel im brief ? sonst geht aber gut heute, ok, ein wenig schwül ist es allerdings schon
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Natürlich nicht im Brief!
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28-05-2012, 19:49
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#21 (permalink)
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Natürlich nicht im Brief!
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auch in hamburg sind brief- und paketverteilzentrum 2 verschiedene baustellen.
von welchem halbwissen schreibst du denn nun?
chanel aus paketen
oder
münzen aus briefen
im übrigen bleibe ich dabei, unauffällige briefe, münzen nicht ertastbar, kein einschreiben und die wertgrenze bis zum paket muss jeder für sich selbst bestimmen.
ich habe in mehr als 10 jahren genau 2 briefe "verloren" <- leider wirklich weg und 1 paket <- DHL hat zügig den schaden reguliert, manchmal frage ich mich, ob es an meiner verpackung oder an den sendungen liegt, die andere verpacken. LuPos sind viel zu auffällig
noch mal was zur haftung, ein einschreiben kann man sich schenken
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28-05-2012, 19:59
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#22 (permalink)
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Ich habe daraufhin mal meine Tochter gefragt. Die hat während ihres Studium in Hamburg in dem dortigen großen Verteilerzentrum gejobt. Sie hat zu mir gesagt, dass ein Cuttermesser bei vielen "Beschäftigten" zur Grundausstattung gehört.
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Das ist jetzt aber nicht wahr ?
Ich hoffe, daß man dort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet hat !
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28-05-2012, 21:00
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#23 (permalink)
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ich habe in mehr als 10 jahren genau 2 briefe "verloren" <- leider wirklich weg und 1 paket <- DHL hat zügig den schaden reguliert, manchmal frage ich mich, ob es an meiner verpackung oder an den sendungen liegt, die andere verpacken. LuPos sind viel zu auffällig
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Tom du glücklicher! Ich versende beruflich ca. 200 Pakete mit DHL im Jahr (hat nix mit Münzen zu tun), aber wenn da mal was schiefgeht (kommt selten vor) habe ich noch nie von einer zügigen Regulierung etwas gemerkt. Es ging immer nur schleppend mit der Regulierung. Wer da keinen langen Atem hat, hat verloren.
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28-05-2012, 21:38
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#24 (permalink)
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Dem kann ich nur zustimmen. 
Und nur noch ergänzen: Sorge dafür, daß der Brief so wenig wie möglich manuell bearbeitet werden muß. Es stehlen wesentlich häufiger Menschen als Maschinen  .
Wichtig ist dabei vor allem, daß der Brief plan ist. Denn wenn der Brief unterschiedlich dick ist (über einer gewissen Toleranz), wird er von der vollautomatischen Sortierung ausgeschlossen und muß manuell sortiert werden. Damit verdreifacht(!) man die Anzahl der Menschen, die den Brief in die Hand bekommen.
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