Der Wertverfall des spanischen Geldes während der Regierungszeit Philipp IV
Auszug aus einem Artikel im Numismatischen Nachrichtenblatt Dezember 1998 von Peter Ilisch, mit dem Titel
„Geld und Münze im Europa des 30jährigen Krieges“
In der Zeit, in der in Deutschland der 30jährige Krieg tobte, entwickelte sich in der Währung Spaniens, das sich bereits seit 1568 in einem Krieg mit den Niederlanden befand, eine scheinbar paradoxen Situation. -
Dank seines Kolonialbesitzes in Amerika verfügte Spanien über die größten Edelmetallvorkommen der Welt. Aber bereits seit Karl 1. (V.) war das Königreich wegen seiner zahlreichen Kriege sehr hoch verschuldet.
Als König Philipp II. 1598 starb, waren die Schulden auf 100 Millionen goldener Dukaten angewachsen und die Einnahmen des Staates auf vier Jahre im voraus verpfändet. Diese finanzielle Situation führte 1599 dazu, das silberarme Kleingeld durch Kupfermünzen zu ersetzen. Hatte man bis dahin auf jeden Profit bei der Münzprägung verzichtet, so ergab sich nunmehr ein nennenswerter Gewinn.
1603 wurden alle diese Kupfermünzen eingezogen und durch Überstempelung mit Wertzahlen in ihrem Rechnungswert verdoppelt. 1,6 Millionen Münzen wurden damals umgestempelt und 716 Millionen neue hergestellt. Dabei waren die Herstellungskosten sehr gering, da auf technische Qualität kaum geachtet wurde.
Die Überteuerung vermünzten Kupfers führte zu Nachprägungen im Ausland und zu Schiffsladungs weisem Import entsprechender Stücke. Mit diesen wurden die guten Gold- und Silbermünzen aufgekauft und exportiert.
Die Folge war eine drastische Verringerung des Umlaufs von Edelmetall und der Steuereinnahmen, da sie zunehmend aus Kupfer bestanden. Das amerikanische Edelmetall war an Banken verpfändet.
Maßnahmen, den Import ausländischer nachgemachter Kupfermünzen dadurch zu verhindern, dass im Umkreis der Häfen ein Kupfermünzumlauf verboten wurde (1608), hatten wenig Erfolg.
Gegen die Einführung neuer Steuern verzichtete Philipp III. auf die weitere Kupferprägung.
Als 1617 das jährliche Defizit der Staatsausgaben auf 3 Millionen Golddukaten anwuchs, wurde die Kupferprägung wieder aufgenommen, bis sie 1619 gegen neue Steuern auf 20 Jahre eingestellt wurde.
Philipp IV., 1621 auf den Thron gekommen, ließ sie aber gegen den Protest der Cortes wieder auf
nehmen. Der Umfang wurde sogar noch wesentlich gesteigert. 1626 wurde eine Deflation erwogen, die darin bestehen sollte, dass die Kupfermünzen gegen auf Silber lautende Obligationen abgegeben werden sollten.
Unterdessen war der Wechselkurs der Silbermünzen zu den Kupfermünzen auf über 50% angestiegen. Um solche Maßnahmen zu finanzieren, sollten der ausländischen Bank Anteile am königlichen Besitz, an Subsidien und sogar an Strafgeldern eingeräumt werden.
Die Kupferprägung wurde 1626 gestoppt, doch der Vertrag mit der Bank bereits 1628 aufgehoben. Gleich
zeitig wurde der Wert der Kupfermünzen auf 50% reduziert und wurden die Münzstätten verpflichtet, große Mengen Kupfers an die Artilleriewerkstätten in Sevilla abzugeben.
1636 war der Finanzbedarf aber wieder so groß, dass eine Einziehung der Kupfermünzen innerhalb von 80 Tagen und ihre Aufwertung durch Stempelung angeordnet wurde. Die Bevölkerung erhielt den abgegebenen Nominalbetrag zurück, während der Mehrwert der königlichen Kasse zufloss.
1642 schließlich wurden die Kupfermünzen auf ein Sechstel bis Viertel ihres vorherigen offiziellen Wertes herabgesetzt, um 1643 erneut aufgewertet zu werden. 1651 erfolgte nochmals eine wertsteigernde Überstempelung.
Durch die vielfachen Stempelungen waren die Münzen teilweise sehr verunstaltet. Gleichwohl war Spanien auf sie angewiesen, da das gute Geld das Land verließ.
Aus den Abrechnungen von Hospitälern und der Armee aus dem Zeitraum 1630-1655 ist zu sehen, dass tatsächlich mehr als 90% aller Geldzahlungen, auch große Beträge, mit Kupfer beglichen wurden.
Das Aufgeld für Bezahlung in Silber war von 10% 1623 auf 45% 1640 gestiegen und kletterte 1642 sogar auf 200%.
Trotz hoher Strafandrohungen hatte die spanische Regierung den Zwangskurs von Kupfer zu Silber nicht durchsetzen können. Die faktischen Wechselkurse ergaben sich auf dem Markt.
Durch den Westfälischen Frieden 1648 konnte die spanische, vom Parlament durchaus erkannte Währungsmisere nicht geändert werden. Eine Stabilisierung trat erst 1660 ein, nachdem im Jahr zuvor Friede mit Frankreich geschlossen worden war.
Der Wertverfall des spanischen Geldes während der Regierungszeit Philipp IV
Spanische Herrscher der nachstehenden Betrachtung:
Philipp III. 1598 – 1621, Philipp IV. 1621 – 1665
Stückelung der normalen Kupfermünzen: 1 / 2 / 4 / 8 und 16 Maravedis
34 Maravedis in Kupfer entsprechen 1 Real in Silber
Gegenstempel auf den Kupfermünzen: IIII / VI / 8 / VIII / XII und diverse Monogramme
Kupferprägung bis 1626 und dann wieder ab 1661 (eine Prägelücke von ca. 35 Jahren war entstanden)
Münzstätten auf Gegenstempeln :
B Burgos --- --- G Granada
T Granada --- --- M Madrid
MD Madrid --- --- S Sevilla
T Toledo --- --- IIII Segovia
Geschichtlicher Zeitablauf der wertverändernden Gegenstempelungen:
1602 Einziehung der alten Kupfermünzen und Werterhöhung auf den doppelten Nennwert
1626 Einstellung der Münzenprägung
1628 Verordnung, den Wert der Kupfermünzen wieder auf den Wert von 1602 zu herab zu setzen.
1636 Verordnung in Madrid: Einziehung aller gegengestempelten Kupfermünzen zur Werterhöhung durch Gegenstempel, derart, dass 2 Maravedis zu 6, und 4 Maravedis zu 12 Maravedis wurden. Es wurde mit 2 Stempeln jeweils der Wert und die Jahreszahl eingeschlagen.
Im Mai 1636 wurde per Dekret ein Abschlag von 25% auf das Silbergeld vereinbart, im September 1641 wurde dieser Wert weiter auf 50% erhöht.
1638 Verordnung: Einziehung aller nicht gegengestempelten Kupfermünzen gegen Wertausgleich.
1641 Verordnung: Werterhöhung aller K. der Münzstätte Segovia von 2 auf 6 Maravedis und von 4 auf 12 Maravedis.
1642 Verordnung in Saragossa: Der Wert der Kupfermünzen wird reduziert auf 1/6, derart, dass Münzen mit 12 Maravedis als 2 Maravedis zirkulieren.
1643 Verordnung in Valladolid: Alte Kupfermünzen, die in Valladolid im Jahre 1602 und später per Dekret im Jahre 1636 gegengestempelt wurden und ihren Wert auf 12 und 6 Maravedis erhöht haben, und später reduziert wurden auf 2 und 1 Maravedis, zirkulieren von jetzt an als 8 und 4 Maravedis, ausgenommen die Münzen aus Segovia, die kürzlich gegengestempelt wurden.
1651 Verordnung: Alle Kupfermünzen erhalten wieder ihren Wert, den sie vor der Reduzierung im Jahre 1641 hatten, ausgenommen die alten Münzen, die vor 1597 geprägt wurden, welche als 4 und 8 Maravedis zirkulieren und keinen höheren Abschlag auf Silber haben als 50%.
1652 Dekret: Alle schweren Münzen aus Segovia werden auf ¼ ihres Wertes reduziert.
1652 Verordnung: Die Münze, genannt Calderilla, darf nicht mehr als Geld zirkulieren. Schwere Münzen aus Segovia dürfen ohne Einschränkung zirkulieren. Für Silber und Gold darf kein Aufgeld verlangt werden und Dublonen mit nicht mehr als 28 Reales zu bewerten sind.
1654 Die Münze, genannt Calderilla, darf wieder zirkulieren zu ihrem Wert, den sie vorher hatte, muss aber
gegengestempelt werden.
1658 Verordnung: Die schweren Kupfermünzen sind einzuziehen und zu zerstören. An ihrer Stelle sollen Münzen im Gewicht der Calderilla geprägt werden. Diese Münzen sollen einen kreisförmigen Rand haben und im Zentrum das Monogramm PHILIPPUS unter einer Krone tragen. Auf dem Revers steht das Wort REX mit einer Krone darüber und dem Münzwert darunter.
1659 Edikt in Aranjuez: Die Schweren Kupfermünzer von 4 und 2 Maravedis werden um die Hälfte reduziert.
1660 Verordnung: Die schweren Kupfermünzen, die als 2 Maravedis zirkulieren sollen eingeschmolzen und neu geprägt werden, so dass auf den Real (marco) 51 Stück mit dem Wert 4 Maravedis gehen anstatt wie bisher 34 Stück mit dem Wert 2 Maravedis.
1661 Wiederaufnahme der Münzenprägung unter Philipp IV und Rückkehr zu normalen Verhältnissen.
Eine Auswahl von Resellos in ihrer typischen Form
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