Deutsche Post DHL Group erhebt ab 1. März 2018 eine Servicepauschale für verauslagte Zollgebühren

Super, heute habe ich auch einen Brief mit EUSt. + Pauschale bekommen. :motz:

Was ich mich aber schon seit ein paar Tagen frage: Ist es überhaupt rechtens eine Gebühr für einen Service zuverlagen, den ich nicht gewünscht habe? Ich hätte ja auch selber zum Zollamt gehen können um das zu erledigen.
 
Was ich mich aber schon seit ein paar Tagen frage: Ist es überhaupt rechtens eine Gebühr für einen Service zuverlagen, den ich nicht gewünscht habe? Ich hätte ja auch selber zum Zollamt gehen können um das zu erledigen.
Du hast eine Lieferadresse angegeben, an diese muss das Logistikunternehmen liefern.
 
Hallo,

wenn der Wert der Sendung unter 50€ liegt fällt doch keine an. Also bei 2€ CC, KMS und Numisbrief liegt der Wert darunter und somit keine Steuer und auch keine Spende an die Post. Beim PP Satz oder Goldies schlagen die 6€ dann zu.

waglu
 
Hallo rufuszufall,
das mit den 50€ kommt hin.


Absehen von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer

Aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer in Bagatellfällen abgesehen. Diese Kleinbetragsregelung nach § 15 EUStBV setzt voraus, dass

  • die Gegenstände bei ihrer Einfuhr nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
  • der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt und
  • der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Und 19% von 50€ sind 9,5€, kommt also irgend wie hin.

Gruß waglu
 
Hallo rufuszufall,
das mit den 50€ kommt hin.


Absehen von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer

Aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer in Bagatellfällen abgesehen. Diese Kleinbetragsregelung nach § 15 EUStBV setzt voraus, dass

  • die Gegenstände bei ihrer Einfuhr nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
  • der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt und
  • der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Und 19% von 50€ sind 9,5€, kommt also irgend wie hin.

Gruß waglu
1. Sammlermünzen werden mit 7% EUSt versteuert
2. die von Dir zitierte Kleinbetragsregelung betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmer

Für Otto-Normalverbraucher gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 5€.
Damit sind Sammlermünzen bis zu einem Betrag von 71,42€ (inkl. Versandkosten) EUSt frei.
 
Kann ich denn zukünftig, um diese Pauschale zu umgehen, das für mich zuständige Zollamt als Lieferadresse angeben? :confused:
 
Gibt es nicht die Möglichkeit, vom Absender "Selbstverzoller" auf die Sendung schreiben zu lassen? Dann sollte DHL (oder auch andere Unternehmen, Einschreiben aus UK werden in D z.B. von GLS weitertransportiert) die Sendung ans zuständige Zollamt leiten, wo ich es abhole. Es kann natürlich sein, dass ein privater Versender das macht, eine Firma wie der Vatikan nicht.
 
Was passiert eigentlich, wenn:
1. das Zollamt (mal wieder) den falschen Betrag ansetzt und zunächst Gebührern erhebt, die sich später als falsch rausstellen? Dann wären ja eigentlch keine EUSt, o.ä. angefallen, ergo auch die 6 € Servicegebühr nicht. Muss ich die dann trotzdem zahlen?
oder
2. ich "bockig" bin, die Sendung aufgrund der 6 € Gebühr nicht mehr haben will und nicht vom Zollamt abhole und die Sendung dann wieder nach der Lagerfrist (7 Tage bei der Post, beim Zoll hab ich es nicht im Kopf) an den Absender zurück geht. Treibt der Zoll dann die 6 € trotzdem ein? Oder wird das dem UFN in Rechnung gestellt?

Das sind mal 2 Dinge, die mir die letzten Tage durch den Kopf gingen... :rolleyes:
 
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